Häufig gestellte Fragen
Kategorien
Subkategorien
Fragen
-
Wie kann ich meinen Stromverbrauch einschränken?
Jede zusätzliche Reduzierung des Stromverbrauchs während der Spitzenlastzeit ist willkommen, da sie zur Senkung des Risikos einer effektiven Stromverknappung und damit einer zwingenden Anwendung des Entlastungsplans, dessen Ziel die Vermeidung eines totalen Stromausfalls ist, beiträgt. Als Beitrag zur Reduzierung der globalen Stromnachfrage können Sie beispielsweise den Betrieb mancher Elektrogeräte (Waschmaschine, Wäschetrockner, Bügeleisen usw.) vorschieben bzw. verzögern, das Licht in nicht benutzten Räumen sowie im Außenbereich ausschalten, einen Mikrowellenherd an Stelle eines herkömmlichen Ofens benutzen und den Stand-by-Verbrauch von Akkus und Geräten vermeiden.
-
Dokument zur Übernahme der Energien: Was ist damit gemeint ?
Das Dokument zur Übernahme der Energien ist ein Formular, das ausgefüllt werden muss, wenn eine Person die Strom- und/oder Gasversorgung einer Wohnung auf ihren Namen übernimmt.
Wann ist dieses Dokument erforderlich ?
- Umzug/Einzug ;
- Hausverkauf ;
- Scheidung/Trennung ;
- Todesfall.
Die Zählerstände müssen abgelesen werden und auf diesem Formular angegeben werden. Dort findet man auch die Angaben der beiden Kunden wieder (austretender Kunde und „übernehmender“ Kunde). Dieses Dokument muss anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt werden.
Das Dokument zur Übernahme der Energien ist sehr wichtig, da es rechtlich bindend ist. Im Streitfalle über die abgelesenen Zählerstände kann es als Beweismittel angefordert werden. Sie müssen also eine Abschrift des Dokuments behalten.
Selbst wenn Sie die Identität des übernehmenden oder austretenden Kunden (je nach Lage) nicht kennen, müssen Sie dieses Dokument dennoch ausfüllen und Ihrem Energieversorger zurücksenden.
-
Wie kann ich prüfen, ob mein Zähler meinen Energieverbrauch auch korrekt aufzeichnet ?
Falls Sie den Eindruck haben, Ihr Zähler sei defekt, kontaktieren Sie bitte ORES unter der Rufnummer 078 15 78 01 (montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr und samstags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr, außer an Feiertagen). Wir werden zuerst Ihre chronologische Verbrauchsübersicht durchchecken und mit Ihnen prüfen, ob sich nichts an Ihrer Energienutzung geändert hat (neue Geräte, Wechsel des Heizenergieträgers, umständliche Zählerablesung usw.). Denken Sie ebenfalls daran, Ihre Inneneinrichtung überprüfen zu lassen. Ein Stromverlust aufgrund eines Isolierungsdefekts oder einer veralteten Anlage kann zu übermäßigem Verbrauch führen.
Wenn weiterhin Zweifel bestehen, können Sie eine messtechnische Kontrolle Ihres Zählers beantragen. In diesem Fall kommt ein Techniker von ORES bei Ihnen vorbei, um Ihren Zähler mit einem Spezialgerät zu testen.
- Funktioniert Ihr Zähler normal, so müssen Sie diese Kontrolle bezahlen (ca. 104 Euro ohne MwSt.).
- Funktioniert Ihr Zähler nicht normal, so wird Ihnen für diesen Einsatz nichts in Rechnung gestellt. Ihr Zähler wird unentgeltlich ausgewechselt; dabei gilt Folgendes:
- Stellt es sich heraus, dass der Zähler weniger Energieverbrauch als Ihren tatsächlichen Verbrauch aufgezeichnet hat, wird eine Berichtigungsnote erstellt und Sie müssen den korrigierten Energieverbrauch nachzahlen.
- Stellt es sich heraus, dass der Zähler mehr Energieverbrauch als Ihren tatsächlichen Verbrauch aufgezeichnet hat, werden die Messdaten entsprechend korrigiert und ihrem Energieversorger übermittelt. Dieser erstellt daraufhin eine Gutschrift.
Falls Sie mit den Ergebnissen der messtechnischen Kontrolle nicht einverstanden sind, können Sie eine Laborkontrolle anfordern. Diese wird Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt, falls Ihr Zähler keinen Defekt aufweist (ca. 860 Euro ohne MwSt.).
-
Was ist der Sozialtarif?
Hier finden Sie sämtliche Informationen dazu.
-
Ist ein Erdgasgerät leicht zu installieren ?
Ja, die Installation ist relativ einfach und der anschließende Wartungsaufwand gering. Lassen Sie sich von Ihrem Installateur beraten.
-
Sind dezentrale Erzeugungseinheiten, zum Beispiel Windkraftanlagen, Photovoltaikmodule und KWK, bei einer Stromverknappung von der Entlastung betroffen? Und wenn ja, werden sie dann vorrangig wieder an das Netz angeschlossen, um zur Begrenzung des Verknappungsproblems beizutragen?
Bei einer „herkömmlichen“ (also nicht selektiven) Entlastung besteht der technische Vorgang darin, bestimmte Abschnitte des Verteilernetzes durch vorübergehende Trennung vom Hochspannungsnetz von Elia abzuschalten. Dabei ist es nicht möglich, zwischen Verbrauchern und Erzeugern, die an das Verteilernetz angeschlossen sind, zu unterscheiden. Folglich werden die an einen entlasteten Abschnitt des Verteilernetzes angeschlossenen Erzeugungseinheiten ausgeschaltet, sodass sie sich gemäß den durch die geltende Regelung auferlegten Sicherheitsvorschriften automatisch vom Netz trennen. Dies gilt für alle dezentrale Erzeugungseinheiten, die an das Verteilernetz angeschlossen sind, unabhängig von ihrer Erzeugungsleistung.
Anschließend setzt der Verteilernetzbetreiber die unmittelbar an eine Hochspannungsstation angeschlossen Erzeugungseinheiten so schnell wie möglich wieder unter Spannung, sodass sie zur Begrenzung der Stromverknappung beitragen können. Die übrigen Erzeugungseinheiten dagegen können, unabhängig davon, ob sie an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, nicht so schnell wieder mit Strom versorgt werden, da sie sich im Allgemeinen in Netzabschnitten befinden, bei denen die Erzeugung geringer ist als der Verbrauch. Die Wiederversorgung dieser Netzabschnitte würde die Stromverknappung nur verschlimmern, was unbedingt zu vermeiden ist.
Bei einer selektiven Netzentlastung (diese ist möglich, wenn sie frühzeitig angekündigt wird) halten die Verteilernetzbetreiber die Mittelspannungsschleifen, bei denen die eingespeiste Energiemenge die verbrauchte Energiemenge ständig übersteigt, sofern möglich unter Spannung.
Was Photovoltaikmodule betrifft, ist anzumerken, dass eine eventuelle Netzentlastung normalerweise nur im Winter während einer Verbrauchsspitze stattfindet. Eine Verbrauchsspitze tritt üblicherweise nach 17:00 Uhr auf, wenn nur wenig oder gar kein Photovoltaikstrom erzeugt wird.
-
Welche Folgen hat eine eventuelle Netzentlastung für die Erdgasversorgung?
Fluxys hat alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Kontinuität der Erdgasversorgung der Endverbraucher und der grenzüberschreitenden Ströme zu sichern. Eine eventuelle Entlastung des Stromnetzes hat keine Auswirkungen auf die Anlagen, die für den Netzbetrieb und die Versorgungssicherheit des Landes mit Erdgas unerlässlich sind. Im Fall einer Stromverknappung spielen diese Anlagen eine entscheidende Rolle bei der Begrenzung eines Mangels, indem sie einen Neustart der Stromerzeugung mittels gasbefeuerter Kraftwerke ermöglichen. Andererseits hat Fluxys im Einvernehmen mit den Verteilernetzbetreibern die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, damit die Funktion der Druckentlastungsstationen (Verbindung zwischen den Hochdruckleitungen von Fluxys und den Mittel- bzw. Niederdruckleitungen des Verteilernetzes) durch eine eventuelle Netzentlastung nicht beeinträchtigt wird.
-
Sie hatten ein Problem beim Aufladen Ihrer Budgetzählerkarte (in einem Handelsgeschäft oder an einer Aufladestation). Was müssen Sie unternehmen?
Wenn ein Problem tagsüber auftritt, kontaktieren Sie direkt Ihren Verteilernetzbetreiber. Wenn es sich dabei um ORES handelt, wählen Sie die 078/15.78.01 (montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr / außer an Feiertagen).
Wenn das Problem abends oder am Wochenende auftritt, verfügen Sie über einen Notkredit und einen unterbrechungsfreien Zeitraum. Es ist wichtig, Ihren Verteilernetzbetreiber bei Öffnung der Dienststellen sofort zu kontaktieren.
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Budgetzählerkarte wieder aufladen.
-
Was ist ein grünes Zertifikat ?
Wenn Sie über eine Stromerzeugungsanlage verfügen, können Sie unter bestimmten Bedingungen grüne Zertifikate erhalten. Ein grünes Zertifikat ist ein immaterieller Schein, der nur bei seinem Verkauf einen finanziellen Wert erhält. Wenn die grünen Zertifikate auf ihrem Zertifikat-Konto hinterlegt wurden, müssen Sie notwendigerweise einen Käufer für diese finden und einen Vertrag mit ihm abschließen, damit die Zertifikate einen finanziellen Wert erhalten.
-
Was müssen Sie unternehmen, wenn eine Rohrleitung nicht auf dem Plan verzeichnet ist?
Kontaktieren Sie uns unter der 078/78.78.00.
Wir werden dann spätestens vor Ende des darauffolgenden Werktages einen unserer Techniker zu Ihnen schicken.
Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie verfügen über die Pläne
- Sie haben Ihren Graben gemäß den übermittelten Plänen ausgehoben.
- Sie haben die zusätzlichen Erdaushubarbeiten ausgeführt.
Wichtig! Es ist nicht vorgesehen, dass ein Techniker für die Anschlüsse zu Ihnen geschickt wird. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, im Falle eines Missbrauchs dieses Einsatzes vor Ort entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.
-
Werden die Kundenstationen wieder automatisch angeschlossen oder müssen die Netzbetreiber dies manuell vornehmen?
Diese Stationen sind mit einer Unterspannungsspule ausgestattet. Dieses Gerät trennt die Einrichtung des Kunden bei einem Wegfall der Netzspannung automatisch vom Netz. Wenn das Netz wieder unter Spannung steht, muss der Kunde seine Anlage selbst wieder an das Netz anschließen. Der Netzbetreiber beteiligt sich nicht an diesem Vorgang.
-
Kann diese Liste noch geändert werden?
Diese Liste kann kurzfristig nicht geändert werden.
-
Wie können Sie als Besitzer einer Eigentumswohnung einen Erdgasanschluss beantragen ?
Am besten nehmen Sie Kontakt mit der Hausverwaltung oder dem Besitzer des Gebäudes auf. Gemeinsam mit diesen können Sie die geeignete Wahl treffen; :
- einen Sammelanschluss für alle Wohnungen des Gebäudes ;
- einen Einzelanschluss für Ihre Wohnung.
-
Kann ich meinen Generator bei einer Stromverknappung im Netz zur Verfügung stellen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um mit einem Notstromaggregat zu einer guten Funktion des Stromsystems beizutragen: entweder über einen Handelsvertrag mit einem Bilanzkreisverantwortlichen (in diesem Fall wird der Generator auf Bitte dieses Bilanzkreisverantwortlichen in Betrieb gesetzt) oder durch die Beteiligung an einer der Reserve-Dienstleistungen (Tertiärreserve R3DP), die von Elia eingerichtet wurden, um das Netz im Gleichgewicht zu halten (in diesem Fall wird der Generator auf Bitte von Elia über einen Aggregator in Betrieb gesetzt).
In beiden Fällen ist eine vorherige Einwilligung des Verteilernetzbetreibers erforderlich und muss das Notaggregat die technischen Vorschriften des Verteilernetzbetreibers konform der regionalen Regelung erfüllen. -
Welche Aufgabe übernimmt ORES bei der Erdgasverteilung ?
ORES ist die Gesellschaft, die mit dem Betrieb, der Wartung und dem Ausbau der Erdgasnetze in mehr als 100 Gemeinden in der Wallonie beauftragt ist. Kurzum, ORES bringt das Erdgas über die Hochdrucknetze bis zu Ihnen nach Hause.
-
Welche Prämien gibt es für die Energieerzeugung? Wie beantragen Sie diese?
Sie finden sämtliche Informationen auf nachfolgenden Seiten:
-
Wie beantragen Sie den Ersatz eines Zweifachtarifzählers durch einen Standardzähler ?
Kontaktieren Sie uns unter der 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten).
-
Gibt es Budgetzähler für Erdgas?
Ja, für Erdgas kann ein Budgetzähler angebracht werden.
-
Wann und wie können Sie ein Angebot per Internet beantragen ?
Sie können einen (endgültigen, vorläufigen oder vorübergehenden) Neuanschluss anhand dieses Formulars direkt online beantragen.
Falls Sie eine Änderung Ihres Anschlusses beantragen möchten, ist dies hier sofort möglich.
Bestimmte Anträge müssen telefonisch gestellt werden. Sie finden die Liste der hiervon betroffenen Arbeiten unter der Frage „Angebot per Telefon“.
-
Wer ist von einer eventuellen Netzentlastung betroffen?
Im Rahmen des Entlastungsplans sind im Fall einer erwiesenen Stromverknappung potenziell alle Kunden, die in einem von diesem Plan betroffenen Abschnitt an das Verteilernetz angeschlossen sind, von einer Unterbrechung der Stromversorgung betroffen.
Laut Gesetzgebung kann der Verteilernetzbetreiber nach der Netzentlastung eine Liste von vorrangigen Kunden wieder mit Strom versorgen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Krankenhäuser, die Telefonzentralen der Rettungsdienste und die Stationen der Netzbetreiber. Bei einer selektiven Entlastung wird die Stromversorgung dieser vorrangigen Kunden im Prinzip nicht unterbrochen.
-
Müssen die Zähler bei einem Umzug geschlossen werden ?
Nein, dies ist keine Pflicht. Das Wichtigste ist, dass Sie ihren Energieversorger schnell über Ihren Umzug informieren. Er wird Sie bei den weiteren Schritten begleiten.
Denken Sie auch daran, das Dokument zur Übernahme der Energien mit dem vorherigen oder zukünftigen Bewohner des Gebäudes - je nachdem was für Sie zutrifft - auszufüllen. Wenn niemand die Energieversorgung auf seinen Namen übernimmt, können Sie Ihren VNB bitten, Ihren Zähler zu versiegeln.Achtung : Dies ist mit Kosten sowohl für Sie als auch für den zukünftigen Bewohner verbunden.
-
Weshalb wird eine Zählerablesung vorgenommen ?
Nur wenn der Zähler abgelesen wird, stimmt auch die Abrechnung Ihres Verbrauchs. ORES ist für die Ablesung der Verbrauchsdaten auf Ihrem Zähler zuständig, um sie dann Ihrem Energieversorger zu übermitteln. Letzterer stellt abschließend Ihre Rechnung auf, die Ihrem effektiven Energieverbrauch entspricht.
-
An wen kann ich mich wenden, wenn ich aus Gesundheitsgründen Strom brauche?
Die Gemeinden erarbeiten in Zusammenarbeit mit den föderalen öffentlichen Diensten und dem Krisenzentrum einen Notplan für ihre Bürger, um den Folgen einer Netzentlastung möglichst effizient vorzugreifen. Falls Sie also aus Gesundheitsgründen nicht ohne Strom auskommen können, ist es ratsam, im Voraus Kontakt mit Ihrer Gemeinde aufzunehmen. Diese ist am besten in der Lage, Sie über die örtlichen Vorkehrungen, die im Fall einer effektiven Netzentlastung getroffen werden, zu informieren.
-
Welches sind die Akteure auf dem liberalisierten Energiemarkt ?
Seit der Liberalisierung des Energiemarktes wird die Erzeugung, die Übertragung, die Verteilung von Strom und Erdgas sowie die Energieversorgung von unterschiedlichen Gesellschaften wahrgenommen. Zusammengefasst sieht die Aufgabenverteilung folgendermaßen aus :
- Die Erzeugung: Sie wird durch die Kern- und Wärmekraftwerke, Wind- oder Sonnenenergieparks, Wasserkraftwerke usw. gewährleistet. In Belgien sind die wesentlichen Stromerzeuger Electrabel, EDF, Luminus und EON. Erdgas hingegen wird aus dem Ausland importiert.
- Die Hochspannungs- oder Hochdruckübertragung: Zwei Gesellschaften übertragen den Strom (ELIA) und das Erdgas (FLUXYS) von den Orten, wo diese Energieträger erzeugt oder importiert werden bis zu den Verteilernetzen, die von den Verteilernetzbetreibern wie ORES betrieben werden.
- Die Verteilernetzbetreiber oder VNB: In Belgien gibt es mehrere VNB, die je nach Region unterschiedlich sind. ORES ist in der Wallonie auf 75% des Gebiets aktiv. Der Hochspannungsstrom und das Hochdruckgas werden umgewandelt (in Mittelspannung/-druck und dann in Niederspannung/-druck), damit diese bei Ihnen zu Hause genutzt werden können. Die VNB verwalten somit die Netze, die Zähler, die Zählerablesung, die kommunale Straßenbeleuchtung und erfüllen zahlreiche Gemeinwohlverpflichtungen, insbesondere sozialer Art.
- Die Energieversorger: Sie verkaufen den Kunden den Strom und/oder das Erdgas – das sie gekauft oder erzeugt haben. Sie stehen im Wettbewerb zueinander und bieten somit unterschiedliche Tarife, Vertragsarten, Dienste usw. an. Somit bezahlen Sie die Energie, die Sie verbrauchen, Ihrem Energieversorger, aber auch die Kosten für die Nutzung der verschiedenen Netze und die Steuern.
- Die Kunden: Es handelt sich um alle Verbraucher, die Energie nutzen. Manche Industriekunden sind direkt an das Hochspannungs /Hochdrucknetz angeschlossen. Die Energieversorgung der meisten Privatkunden und Unternehmen erfolgt jedoch über die Verteilernetze.
- Die Regulierungsbehörden: Sie sorgen für ein gutes Funktionieren des Marktes. Die föderale Regulierungsbehörde, die KREG, prüft, ob alle Marktakteure die Bestimmungen einhalten und berät die föderalen Behörden. Jede Region verfügt außerdem über ihre eigene Regulierungsbehörde – BRUGEL in Brüssel, die VREG in Flandern und die CWaPE (Wallonischen Kommission für Energie) in der Wallonie. Sie vergeben den Energieversorgern, die in der Region aktiv werden möchten, Lizenzen, gewähren die grünen Zertifikate und genehmigen die Verteilertarife der VNB.
-
Gibt es Budgetzähler für Erdgas?
Ja, für Erdgas kann ein Budgetzähler angebracht werden. Dies ist kostenpflichtig, außer wenn Sie Anspruch auf eine soziale Schutzmaßnahme haben (geschützter Kunde).
-
Ich habe eine Guthabenrechnung erhalten. Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?
Alle diesbezüglichen Infos finden Sie auf dieser Seite.
-
Wie erfahren Sie, ob Ihre Arbeiten im Rahmen der Erschließung eines Grundstücks machbar sind ?
Sie können eine vorherige Stellungnahme von ORES beantragen, um weitere Informationen über die technischen Vorschriften und maßgeschneiderte Ratschläge für Ihr Projekt zu erhalten. Laden Sie dazu ganz einfach das Formular, das Ihrer Lage entspricht, hier runter.
-
Ihre Stromversorgung ist unterbrochen. Was müssen Sie tun?
Sie können die Karte mit den Störungen hier einsehen.
Sollte die Störung nicht eingezeichnet sein, prüfen Sie an erster Stelle, ob diese nicht auf Ihre eigene Elektroinstallation zurückzuführen ist. Haben Ihre Nachbarn noch Strom? Funktioniert die Straßenbeleuchtung bei Nacht noch?
Falls ja, liegt das Problem möglicherweise bei Ihnen. Es kann sich zum Beispiel um den Leistungsschutzschalter handeln. Überprüfen Sie also zuerst Ihre eigene Elektroinstallation.
Handelt es sich allem Anschein nach um eine allgemeine Störung, melden Sie Sie uns diese unter der 078/78.78.00 und wir veranlassen den Einsatz unserer Techniker.
-
Was ist ein geschützter Kunde?
Es handelt sich um einen Kunden, für den die föderale oder regionale Gesetzgebung aufgrund seiner finanziellen oder sozialen Lage einen Schutzstatus vorsieht. Jedem Kunden bzw. Lebenspartner oder im gleichen Haushalt lebendem Kind, der die vom Föderalstaat (geschützter Kunde auf föderaler Ebene) oder von der Wallonischen Region (geschützter Kunde auf regionaler Ebene) festgelegten Kriterien erfüllt, werden der Status des geschützten Kunden sowie die diesbezüglichen Unterstützungsmaßnahmen gewährt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
-
Was bedeutet die Kennzeichnung Typ A, B oder C auf Erdgasgeräten ?
Erdgasgeräte werden in drei Typen (A, B und C) unterteilt je nach Art der Verbrennung und Entsorgung der Verbrennungsgase. Diese Typenbezeichnung gibt Ihnen vor allem darüber Auskunft, ob das Gerät an einen Kamin anzuschließen ist oder nicht :
- Typ A: Dies sind Erdgasgeräte mit einer offenen Verbrennungskammer, für die ein Kamin oder eine Abgasleitung nicht erforderlich ist. Es handelt sich zum Beispiel um Gasherde, integrierte Kochplatten, Öfen oder erdgasbetriebene Wäschetrockner.
- Typ B: Hier handelt es sich um Heizkessel und Öfen mit einer offenen Verbrennungskammer. Diese Geräte müssen an einen Kamin angeschlossen werden.
- Typ C : Dies sind erdgasbetriebene Geräte mit einer dichten Verbrennungskammer. Ein klassischer Kamin ist hier nicht unbedingt erforderlich, ein einfaches Abgasrohr reicht aus.
-
Mit welcher Technologie kann ich mich am besten vor den Folgen einer Stromunterbrechung schützen?
Zu beachten ist, dass eine Unterbrechung der Stromversorgung unabhängig vom Risiko einer Stromverknappung vorkommen kann, beispielsweise bei Arbeiten an der Netzinfrastruktur oder infolge eines Unwetters mit Schäden an bestimmten Netzteilen. Jeder Verbraucher muss also immer darauf vorbereitet sein, einige Stunden ohne Strom auszukommen. Die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen hat jeder Verbraucher selbst seinen Umständen entsprechend zu treffen. Es gibt verschiedene Systeme, um eine Unterbrechung der Stromversorgung vom Netz aus (ganz oder teilweise) zu beheben (Akkus, Notstromaggregate). Welche Lösung für ihn am besten geeignet ist, muss jeder Verbraucher (eventuell mithilfe eines Installateurs) selbst entscheiden.
-
Welche Anlagen eignen sich zur Warmwasserbereitung ?
- Durchlauferhitzer – sofortige Warmwasserbereitung: Diese Geräte sind sehr sparsam, denn sie erwärmen das Wasser erst dann, wenn Sie den Wasserhahn öffnen.
- Boiler – Warmwasserspeicher: Diese eignen sich für Familien oder zur Bereitung von Warmwasser mit mehreren Entnahmestellen anhand eines einzigen Geräts. Wasser wird kontinuierlich erhitzt und Sie verfügen somit ständig über eine Warmwasserreserve, die überall im Haus für den Verbrauch bereitsteht.
- Kombisystem für Heizung und Warmwasser: Eine solche Anlage ermöglicht die Warmwasserbereitung und dient gleichzeitig als Zentralheizung in Ihrer Wohnung.
- Gas- und Solar-Durchlauferhitzer: Mit einem Solar-Durchlauferhitzer können Sie bequem die Hälfte Ihres Warmwasserbedarfs erzeugen, zusätzlich zu Ihrer Erdgasanlage.
-
Kann ich eine Entschädigung fordern, wenn ich infolge einer Netzentlastung Schäden an Elektrogeräten erlitten habe?
Unsere Gesellschaft, die weitgehend von der Stromversorgung abhängig ist, wird auch unter normalen Umständen mit Stromunterbrechungen konfrontiert. Diese bereiten dem Verbraucher im Allgemeinen keine unüberwindbaren Probleme. Jeder Verbraucher muss jederzeit darauf vorbereitet sein, eine bestimmte Zeit lang ohne Strom auszukommen. Die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen hat jeder Verbraucher selbst seinen Umständen entsprechend zu treffen.
Bei einer Netzentlastung infolge von Stromverknappung wird diese im Allgemeinen vorher angekündigt. Es wird dann sieben Tage im Voraus auf das Risiko einer Netzentlastung hingewiesen. Zugleich wird mittels einer Sensibilisierungskampagne versucht, die Stromnachfrage möglichst zu reduzieren und somit eine effektive Netzentlastung zu vermeiden. Am Vortag der effektiven Netzentlastung entscheiden die Minister für Wirtschaft und Energie, ob diese tatsächlich notwendig ist. In einem derartigen Fall mit Vorwarnung ist jeder Verbraucher verpflichtet, auch seiner Versicherung gegenüber, vorhersehbare mögliche Schäden an seinen Geräten soweit wie möglich zu begrenzen.
Außerdem dauert eine Netzentlastung im Allgemeinen nur einige Stunden, während ein totaler Stromausfall viel länger dauern würde, weil das Netz und die Stromerzeugungsanlagen nach und nach wieder eingeschaltet werden müssten.
-
In welchen Zeitabständen muss Ihre Erdgasheizanlage gewartet werden ?
Der Wartungsaufwand für eine Erdgasheizanlage ist viel geringer als für Heizkessel mit anderen Energieträgern. In der Wallonie ist eine Kontrolle und Wartung nur alle drei Jahre Pflicht.
-
Gibt es eine Prämie für den Wechsel zu einer Erdgasheizanlage ?
Ja! ORES schenkt Ihnen nicht nur den Standardanschluss und die Inbetriebnahme; Sie erhalten außerdem eine Prämie in Höhe von 400 € für den Austausch Ihrer bestehenden Heizungsanlage durch eine Erdgasheizanlage mit einem Brennwertkessel mit hohem Wirkungsgrad (HR TOP).
Es wird eine einzige Prämie pro Zähler und Kunde gewährt.
Informieren Sie sich hier über die Bedingungen.
-
Wie lange dauert eine Kompetenzbilanz ?
Wir empfehlen den Bewerbern, einen halben Tag für die Kompetenzbilanz, die sich aus psychotechnischen Tests zusammensetzt, und für das eventuelle anschließende Gespräch vorzusehen.
Die Kompetenzbilanzen finden systematisch von 8:30 bis 12:30 Uhr statt.
-
Werde ich verpflichtet, meinen Stromverbrauch einzuschränken, und wird dies dann kontrolliert?
Die zuständigen Minister können zu gegebenen Zeiten Verbotsmaßnahmen zur Einschränkung der Nachfrage anordnen. Diese Maßnahmen können für Privatpersonen und/oder Unternehmen gelten. Auf welche Weise die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert wird, wird von den zuständigen Behörden bestimmt.
-
Welche Kunden sind vorrangig?
Es handelt sich um eine Liste von Kunden, die von den Behörden als vorrangig angesehen werden. Diese Liste ist per Ministerialerlass festgelegt und umfasst die Krankenhäuser, die Telefonzentralen der Rettungsdienste und die Stationen der Netzbetreiber.
-
Welches ist die Frist für einen Einsatz zur Instandsetzung einer gestörten Straßenleuche?
Ab der Meldung verpflichtet sich ORES, die Störung innerhalb von 15 Werktagen zu beheben. Diese Frist gilt für alle Arten von Einsätzen mit Ausnahme von Fehlern im Zusammenhang mit Problemen auf dem Stromnetz und der Aussonderung von Straßenleuchten, die nicht wieder instand gesetzt werden können.
In Notfällen – Verkehrssicherheitsrisiko oder Gefährdung von Fußgängern – kann die Einsatzfrist auf zwei Werktage verkürzt werden.
-
Wie setzt sich Ihre Strom-/Erdgasrechnung zusammen ?
Folgen Sie diesem Link.
-
Wie setzt sich Ihre Strom-/Erdgasrechnung zusammen ?
Folgen Sie diesem Link.
-
Ist der Standort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar ?
Ja, mit Bahnen, Bussen, Fährrädern oder zu Fuß.
-
Es riecht nach Gas ?
Bei Gasgeruch oder Gasaustritt rufen Sie unverzüglich die 0800 87 087 an. Diese Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Wenn Sie glauben, dass der Gasaustritt von Ihrer Wohnung kommt, nutzen Sie Ihr Telefon oder Ihr Handy nicht von innen. Öffnen Sie alle Fenster weit, nutzen Sie keine Wärmequellen oder Geräte, die Funken erzeugen können, zünden Sie keine Kerzen an und betätigen Sie nicht die Schalter. Verlassen Sie das Gebäude und denken Sie daran, Ihre Nachbarn zu warnen. Warten Sie anschließend auf den Bereitschafts- oder Rettungsdienst.
-
Was müssen Sie unternehmen, damit Ihr Gaszähler geöffnet wird ?
Ihr Anschluss an das Erdgasverteilernetz erfolgt durch Ihren Verteilernetzbetreiber (VNB), der anschließend auch Ihren Zähler öffnet.
Dazu benötigt ORES die von Ihrem Installateur ausgefüllte Konformitätsbescheinigung.- Wenn die Installation von einem Cerga-zertifizierten Installateur vorgenommen wurde, wird dieser Ihnen diese Bescheinigung aushändigen.
- Wenn die Installation von einem Installateur vorgenommen wurde, der nicht Cerga-zertifiziert ist, müssen Sie einen Prüfbericht bei einer anerkannten Prüfstelle beantragen.
-
Was müssen Sie unternehmen, wenn die Angaben auf Ihrer Meldekarte nicht richtig geschrieben oder falsch sind ?
- Falls es sich um Vertragsdaten handelt (Name, Versandadresse des Schreibens usw.), bitten wir Sie, Ihren Energieversorger zu kontaktieren.
- Falls es sich um technische Daten handelt (Zählernummer, Register usw.), bitten wir Sie, uns dies unter der Rubrik "Kontaktieren Sie uns" mitzuteilen.
-
Was ist eine geplante Unterbrechung?
Die Stromversorgung kann wegen Netzarbeiten in Verbindung mit Instandsetzungsarbeiten zeitweise unterbrochen werden. In diesem Fall handelt es sich um eine geplante Unterbrechung: Unsere Techniker müssen die Strom- oder Gasversorgung unterbrechen, um diese Arbeiten zu ermöglichen. Die von dieser Art von Unterbrechungen betroffenen Anwohner werden immer im Voraus benachrichtigt. Sie können die Informationen zu diesen Unterbrechungen hier einsehen.
Im Falle einer geplanten Stromunterbrechung gelten nachfolgende Empfehlungen:
- Nehmen Sie nicht den Aufzug;
- sichern Sie Ihre Daten und schalten Sie Ihren Computer vor der Unterbrechung aus;
- öffnen Sie Ihre elektrischen Rollläden und Ihr elektrisches Tor im Voraus;
- vermeiden Sie, Ihren Gefrier- oder Kühlschrank während der Unterbrechung zu öffnen;
- überprüfen Sie die Programmierung Ihrer Elektrogeräte.
Im Falle einer nicht geplanten Unterbrechung melden Sie diese bitte so schnell wie möglich unter der Rufnummer 078/78.78.00.
-
Wie wird Ihr Erdgasverbrauch berechnet ?
Zur Messung Ihres Energieverbrauchs nutzen wir einen Zähler: Dieser misst das Gasvolumen (in m³), das Ihre Anlage durchläuft. So können wir aufgrund eines offiziellen Umrechnungsfaktors die verbrauchte Energiemenge in kWh berechnen.
-
Warum sich online bewerben ?
Dank der Online-Registrierung erhalten wir Informationen, die nicht systematisch in Ihrem Lebenslauf zu finden sind (zum Beispiel Ihre Erwartungen bezüglich des Arbeitsorts, Ihre Verfügbarkeit, Ihre Informatikkenntnisse …). Diese Angaben ermöglichen eine ausführlichere Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Außerdem haben Sie mit einem persönlichen Passwort in nur wenigen Klicks Zugang zu Ihrer Bewerbungsakte und können Ihren Lebenslauf leicht aktualisieren.
Sie können zudem schnell Ihr Interesse für eine ganz bestimmte Funktion kundtun. Da Ihr Profil bereits erstellt ist, brauchen Sie nur noch das Stellenangebot, das Sie interessiert, anzuklicken. Klicken Sie auf „sich bewerben“ und geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Ihre Bewerbung wird dann für die von Ihnen anvisierte Stelle berücksichtigt.
-
Was müssen Sie unternehmen, um Erdgas in einem Wohnblock zu installieren ?
Wenn Sie ein Appartementgebäude bauen oder renovieren, dann ist dies der ideale Zeitpunkt, um Erdgas zu wählen.
Anhand dieses Formulars können Sie eine vorherige Stellungnahme bei ORES beantragen.
Für einen Sammelanschluss ist ein gemeinsamer Raum zur Anbringung der Zähler erforderlich (sowie gegebenenfalls ein zweiter Raum für eine Druckentlastungsstation). All dies hängt von der Leistung Ihrer Anlage ab. -
Werde ich an allen Tagen von der Netzentlastung betroffen sein?
Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge obliegt es den Ministern für Wirtschaft und Energie, die Netzentlastung zu beschließen und anzuordnen, wenn sie aufgrund der Analyse des Übertragungsnetzbetreibers zu dem Schluss kommen, dass alle sonstigen Maßnahmen zur Abstimmung des Stromangebots auf die Nachfrage nicht ausreichen.
Die zuständigen Behörden haben angekündigt, beim Risiko einer Stromverknappung die Netzentlastung in Entlastungsabschnitt 8 zu beginnen und dann mit den übrigen Abschnitten in absteigender Reihenfolge fortzufahren. Während einer eventuellen folgenden Entlastungsperiode wird der nächstfolgende Abschnitt nach dem zuletzt entlasteten Abschnitt entlastet, damit die Folgen der Stromabschaltung für die Bevölkerung möglichst gleichmäßig verteilt werden. Beim Wechsel der Entlastungsabschnitte wird also nicht nur auf eine effektive Netzentlastung geachtet, sondern wird auch das Entlastungsrisiko berücksichtigt. Im Fall einer nächsten Verknappungsperiode wird der folgende Abschnitt (in absteigender Reihenfolge) entlastet, auch wenn der bei einem Verknappungsrisiko angekündigte Abschnitt nicht entlastet werden musste.
-
Erdgas, was ist das genau ?
Erdgas besteht hauptsächlich aus Methan – zu 85 bis 95 %. Es weist außerdem Äthan und Stickstoff in sehr kleinen Mengen auf sowie geringfügige Spuren von Kohlenstoffdioxid und Propan. Erdgas entsteht aus der natürlichen Umwandlung organischer Stoffe (wie Pflanzen und Tiere), die über Tausende von Jahren erfolgt. Konkret bedeutet dies, dass organische Reststoffe unter den Erdsedimenten begraben werden: Nach langer Zeit verwandeln sich diese Schichten unter der Einwirkung von Druck und Wärme in Kohlenwasserstoff. Dort entsteht dann Erdgas.
-
Warum muss auf eine genügende Luftzufuhr für einen Erdgasheizkessel geachtet werden ?
Die Erdgasverbrennung verbraucht viel Sauerstoff und somit Luft. Daher ist auf eine ständige Luftzufuhr zu dem Raum, in dem das Gerät installiert ist, zu achten.
-
Sie sind in eine neue Wohnung eingezogen, doch der Zähler ist versiegelt. Wie können Sie ihn öffnen lassen ?
Um einen geschlossenen Zähler öffnen zu lassen :
- müssen Sie zuerst einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen ;
- anschließend brauchen Sie nur noch die Inbetriebsetzung des Zählers unter der Rufnummer 078/15.78.01 ((Wähltaste 1 – Arbeiten) zu beantragen.
-
Eine Störung Ihres Zählers / Budgetzählers?
Im Falle einer Störung Ihres Budgetzählers kontaktieren Sie uns unter der 078/78.78.00.
Unser Techniker wird sich vor Ort begeben, wenn Ihre Stromversorgung aufgrund eines technischen Problems unterbrochen ist. In zahlreichen Fällen kann das Problem ohne den Einsatz eines Technikers vor Ort gelöst werden. Ihr Budgetzähler ist mit einem unterbrechungsfreien Zeitraum programmiert und Sie verfügen über einen Notkredit.
Daher werden unsere Techniker sich im Falle eines Aufladeproblems oder einer fehlerhaften Chipkarte außerhalb der Dienstzeiten nicht vor Ort begeben. (Sie befinden sich dann in einer unterbrechungsfreien Zeit.)
Verwenden Sie Ihren Notkredit nur im Falle eines Aufladeproblems. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, sobald Sie ihren Notkredit aktiviert haben. Falls Ihr Aufladeproblem auftritt, wenn Ihr Notkredit aufgebraucht ist, werden Sie keinen Strom mehr haben und ORES wird keinen Einsatz durchführen.
-
Ich habe Anspruch auf eine Rückerstattung. Wann kann ich diese erhalten?
Falls das Datum Ihrer Rechnung mehr als 30 Tage zurückliegt, können Sie uns anhand unseres Kontaktformulars kontaktieren.
Falls das Datum Ihrer Rechnung weniger als 30 Tage zurückliegt, raten wir Ihnen an, noch einige Tage zu warten. Sie dürften Ihre Rückzahlung in Kürze erhalten.
-
Wie können Sie Pläne beantragen und warum ist dies erforderlich ?
Hier finden Sie sämtliche Informationen dazu.
-
Wie teilen Sie Ihren Zählerstand ORES mit ?
Wir raten Ihnen an, uns Ihren Zählerstand unmittelbar online mitzuteilen, und zwar über dieses Tool. Dazu sollten Sie Ihren Zählerstand ablesen und das Schreiben zur Hand haben, dass Ihnen zugeschickt wurde; darauf finden Sie nämlich Ihren Zugangscode, Ihren EAN Code und Ihre Zählernummer.
Falls es Ihnen nicht gelingt, uns Ihren Zählerstand online mitzuteilen, können Sie ihn über unser Indexphone unter der Rufnummer 078/15.70.01 angeben.
-
Sie sind in eine neue Wohnung eingezogen und haben ein Schreiben erhalten, in dem Sie über eine Unterbrechung informiert werden. Diesem Schreiben liegt ein Regulierungsformular bei. Was müssen Sie unternehmen ?
Wenn Sie in eine neue Wohnung eingezogen sind und die erforderlichen Schritte bei einem Energieversorger nicht unternommen wurden, wurde ein Regulierungsverfahren in die Wege geleitet. Sie müssen das Formular so schnell wie möglich ordnungsgemäß ausfüllen und (in dem vorfrankierten Umschlag) zurücksenden. Ansonsten wird eine Sperrung Ihres Zählers geplant, was mit Mehrkosten für Sie verbunden ist.
-
Wie Erkene Ich einen mit Mitarbeiter von ORES ?
Alles Wissenswerte dazu finden Sie auf dieser Seite.
-
Ich möchte keinen Budgetzähler mehr benutzen. Wann und wie kann ich die Deaktivierung beantragen?
Wann ?
- Anlässlich eines Umzugs (falls Sie einen Budgetzähler haben) oder eines Einzugs (falls ein Budgetzähler im Gebäude montiert ist).
- Sobald das Problem gelöst ist, das zur Montage des Budgetzählers geführt hatte.
Wie ?
- Nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit Ihrem Energieversorger auf.
- Teilen Sie ihm die Zählernummer(n), den (die) EAN-Code(s) und die Zählerstände mit.
- In Zusammenarbeit mit Ihrem Energieversorger finden Sie eine Lösung für das Problem, das ursprünglich zur Montage des Budgetzählers geführt hat (falls dieser auf Ihren Namen montiert wurde).
- Nachdem eine Lösung gefunden wurde, beantragt der Energieversorger die Deaktivierung des Budgetzählers bei ORES.
- Im Einvernehmen mit Ihrem Energieversorger stellt ORES die herkömmlichen Funktionalitäten Ihres Zählers wieder her.
-
Müssen Sie Ihre Stromerzeugungsanlage bei ORES melden, selbst wenn Sie keine Prämie beantragen?
Ja, die Meldung Ihrer dezentralen Erzeugungsanlage ist Pflicht, selbst wenn Sie keine Prämie beantragen.
Um den Verteilernetzbetrieb unter den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten, muss der Betreiber Kenntnis über alle lokalen Energieerzeugungsanlagen haben, die an das Netz angeschlossen sind, sowie über deren Standort. Wenn Sie Ihre Energieerzeugungsanlage nicht zeitig melden, kann Ihnen der Netzzugang verweigert werden.
-
Wie funktioniert ein Budgetzähler?
Hier finden Sie sämtliche Informationen dazu.
-
Kann die Qualität meiner tiefgekühlten Nahrungsmittel durch die Netzentlastung beeinträchtigt werden?
Wenn ein Gefrierschrank oder eine Gefriertruhe nicht mehr mit Strom versorgt wird, steigt die Innentemperatur um lediglich 1 °C pro Stunde. Es besteht also kein Risiko, dass tiefgekühlte Nahrungsmittel schnell auftauen. Da eine Entlastungsperiode, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, normalerweise drei bis vier Stunden dauern kann, ist das Risiko begrenzt.
-
Weshalb kann ich nicht mit Sicherheit erfahren, ob mein Haus entlastet wird, wenn ich in einem Entlastungsabschnitt ansässig bin?
Aufgrund von geplanten oder unerwarteten Betriebsarbeiten, zum Beispiel im Rahmen eines Netzausbaus oder von Wiederherstellungsarbeiten am Netz, können die Anschlussschemen angepasst werden, sodass ein Verbraucher durch eine andere Stromstation als auf dem ursprünglichen Schema angegeben versorgt wird. Die im Entlastungsplan enthaltenen Informationen sind daher nicht erschöpfend, sondern lediglich Anhaltspunkte, die einer Momentaufnahme der sich potentiell laufend ändernden Netzinfrastruktur entsprechen. Es ist darum nicht möglich, mit absoluter Sicherheit anzugeben, ob das Netz für einen bestimmten Verbraucher effektiv entlastet wird oder nicht.
-
Eine Störung Ihres Zählers / Budgetzählers?
Im Falle einer Störung Ihres Budgetzählers kontaktieren Sie uns unter der 078/78.78.00.
Unser Techniker wird sich vor Ort begeben, wenn Ihre Stromversorgung aufgrund eines technischen Problems unterbrochen ist. In zahlreichen Fällen kann das Problem ohne den Einsatz eines Technikers vor Ort gelöst werden. Ihr Budgetzähler ist mit einem unterbrechungsfreien Zeitraum programmiert und Sie verfügen über einen Notkredit.
Daher werden unsere Techniker sich im Falle eines Aufladeproblems oder einer fehlerhaften Chipkarte außerhalb der Dienstzeiten nicht vor Ort begeben. (Sie befinden sich dann in einer unterbrechungsfreien Zeit.)
Verwenden Sie Ihren Notkredit nur im Falle eines Aufladeproblems. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, sobald Sie ihren Notkredit aktiviert haben. Falls Ihr Aufladeproblem auftritt, wenn Ihr Notkredit aufgebraucht ist, werden Sie keinen Strom mehr haben und ORES wird keinen Einsatz durchführen.
-
Bietet ORES Teilzeitstellen an ?
Im Allgemeinen betreffen unsere Anwerbungen Volltagsstellen, sowohl für das Verwaltungspersonal als auch für das technische Personal.
-
Ich habe Solarmodule installiert. Bleibe ich von der Netzentlastung verschont?
Nein, Ihre Photovoltaikmodule brauchen Strom vom öffentlichen Verteilernetz, um funktionieren zu können. Wenn dieses Verteilernetz spannungsfrei ist, werden die Wechselrichter der Photovoltaikanlage automatisch in den Sicherheitsmodus geschaltet. Das bedeutet, dass sie sich selbst vom Netz trennen. Die Photovoltaikmodule erzeugen dann also keinen Strom mehr.
-
Sozialtarif – Höchsttarif: Wo liegt der Unterschied?
Der Sozialtarif ist ein Sondertarif, der den geschützten Kunden vorbehalten ist, während der Höchsttarif der höchste aller Tarife ist und nur in bestimmten Sonderfällen angewandt wird.
Der Sozialtarif
Der Sozialtarif wird alle 6 Monate von der Kommission für die Regulierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes (kurz KREG) ausgerechnet und veröffentlicht. Er ist der Gleiche für ganz Belgien und den geschützten Kunden vorbehalten.
Für Strom gibt es drei verschiedene Sozialtarife, die den drei Zählertypen entsprechen: Einfachtarif (normaler Tarif), Zweifachtarif und ausschließlicher Nachttarif. Für Gas gibt es nur einen einzigen Sozialtarif.
Der Höchsttarif
Der Höchsttarif wird alle 6 Monate von Ihrem Verteilernetzbetreiber (VNB) ausgerechnet und von der KREG genehmigt.
Er wird für die Kunden in Sonderfällen angewandt:
- falls der VNB zwar ihr sozialer Energieversorger ist, sie ihren Status als geschützten Kunden jedoch verloren oder sich noch nicht für einen anderen Energieversorger entschieden haben;
- falls der VNB ihr vorübergehender Energieversorger wird.
- Falls Sie dem Höchsttarif unterliegen, sollten Sie Ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung bringen, da Sie bei Anwendung dieses Tarifs für Ihren Energieverbrauch den höchsten Marktpreis zahlen.
-
Wie laden Sie Ihre Budgetzählerkarte wieder auf?
Hier finden Sie sämtliche Informationen dazu.
-
Können Sie Erdgas mit Ihren „Erneuerbaren-Energien“-Anlagen kombinieren ?
Ja, Erdgas ist perfekt kombinierbar mit Sonnenkollektoren oder einer Wärmepumpe. So verringern Sie Ihren ökologischen Fußabdruck und maximieren gleichzeitig die Leistung Ihrer Anlage.
-
Ist ein Wechsel zu einem anderen VNB möglich?
Jeder Verteilernetzbetreiber betreibt die Verteilernetze in festgelegten Regionen/Sektoren. Ein Wechsel zu einem anderen VNB ist somit nicht möglich. Wenn Sie jedoch umziehen, kann es sein, dass ein anderer VNB für Sie zuständig wird.
-
Wie kann ich mich am besten auf eine eventuelle Netzentlastung vorbereiten?
Wenn der Betrieb Ihres Unternehmens durch eine Unterbrechung der Stromversorgung in Gefahr kommt, ist es ratsam, immer eine Lösung für den Notfall verfügbar zu haben. Eine Stromunterbrechung ist schließlich auch unter normalen Umständen immer möglich.
-
Wer bestimmt, welche Straßen in meiner Gemeinde betroffen sind, und nach welchen Kriterien?
Nach Vorschlägen des speziell zu diesem Zweck gebildeten Lenkungsausschusses (bestehend aus der Generaldirektion Energie des föderalen öffentlichen Dienstes für Wirtschaft, Elia, Synergrid, dem föderalen Krisenzentrum und den regionalen Krisenzentren Flanderns und der Wallonie) wurden der Königliche Erlass vom 19. Dezember 2002 und der Ministerialerlass vom 3. Juni 2005 dahingehend geändert, dass nun der Entlastungsplan als letztes Mittel genannt wird. Die geänderten Gesetzestexte wurden dem Staatsrat zur Stellungnahme unterbreitet und sollten in den kommenden Wochen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.
Laut diesen Gesetzestexten ist Elia damit beauftragt, dem Minister der Energie einen Entlastungsplan vorzuschlagen.
Die Regelung sieht eine Unterteilung des Stromnetzes in fünf Gebiete vor (Nordwest, Nordost, Zentrum, Südwest und Südost), in denen die Entlastungsleistung jeweils einem proportionalen Anteil der Gesamtleistung dieses Gebiets entspricht. Um die Auswirkungen der Netzentlastung möglichst gleichmäßig zu verteilen, umfasst jedes Gebiet acht Entlastungsabschnitte. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden die in diesen acht Entlastungsabschnitten gelegenen Stadtzentren von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, Verkehrsflughäfen und Handelshäfen nicht in den Entlastungsplan miteinbezogen.
Über die Durchführung einer Entlastung zur Vermeidung eines totalen Stromausfalls sowie über die entsprechenden Modalitäten entscheiden die Minister für Energie und Wirtschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände.
-
Wie finden Sie heraus, welcher VNB für Ihre Gemeinde zuständig ist?
Um herauszufinden, welcher VNB für Ihre Gemeinde zuständig ist, geben Sie ganz einfach Ihre Postleitzahl hier ein.
-
Ist die Wartung von Erdgasheizanlagen Pflicht ?
Ja. In der Wallonie und in Brüssel ist eine Wartung alle drei Jahre Pflicht.
-
Muss ich besondere Maßnahmen treffen (beispielsweise an meinem Stromzähler), wenn der Strom nach der Entlastung wiederhergestellt wird?
Nein, sobald die Netzspannung wiederhergestellt ist, können Haushaltsabnehmer (und andere Kunden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind) den über das Netz gelieferten Strom verbrauchen.
Um jedoch eine Verbrauchsspitze zu vermeiden, wenn Verbrauchergruppen wieder mit Strom versorgt werden, empfiehlt es sich, nicht alle Elektrogeräte sofort wieder einzuschalten. Manche Geräte, zum Beispiel Kühlschränke und Heizkessel, verbrauchen in der Anlaufphase viel mehr Strom als normal. Deshalb ist es besser, die anderen Geräte nach und nach per Hand wieder einzuschalten, um einer neuen Verbrauchsspitze vorzubeugen.
-
Wo können Sie Ihre Budgetzählerkarte aufladen?
Hier finden Sie sämtliche Informationen dazu.
-
Wie erzeuge ich meine eigene Energie?
- Mit Sonnenenergie: zur Wärmeerzeugung mittels einer thermischen Solaranlage oder zur Stromerzeugung mittels einer Fotovoltaikanlage.
- Mit Windenergie: Der Strom wird durch die Windkraft erzeugt, die einen Generator betätigt.
- Mit anderen Energiequellen: Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, sich mit Sonnenkollektoren oder einer Windkraftanlage auszurüsten, gibt es weitere Mittel zur Eigenerzeugung von Strom. Neben den klassischen Stromgeneratoren sind die Kraft-Wärme-Kopplung (kombinierte Erzeugung von Wärme und Strom) oder die Wasserkrafterzeugung weitere Beispiele für eine umweltfreundliche Energieerzeugung.
-
Was geschieht, wenn Sie umziehen und Ihre Stromerzeugungsanlage mitnehmen?
Sie können Ihre Stromerzeugungsanlage mitnehmen, insofern diese bereits bei der CWaPE (Wallonische Kommission für Energie) registriert wurde und Sie Ihren Verteilernetzbetreiber innerhalb von 45 Kalendertagen nach dem Abbau informieren.
Auf der Website der CWaPE finden Sie auch das diesbezügliche Formular (formulaire S1) für den Abbau einer Fotovoltaikanlage, die an einem anderen Standort eingebaut wird (oder nicht), welches innerhalb von 15 Tagen nach dem Abbau der Anlage zurückgesendet werden muss.
Wenn Sie Ihre Anlage an einer anderen Adresse anbringen, handelt es sich um einen neuen Erzeugungsstandort, der von einer seitens der RGIE anerkannten Prüfstelle genehmigt werden muss. Für diesen neuen Standort müssen Sie eine erneute Registrierung vornehmen, indem Sie Ihrem Verteilernetzbetreiber das Formular zur Beantragung der Inbetriebnahme der Anlage und grüner Zertifikate zusenden.
-
Wann und wie sollen Sie Ihren Zählerstand ablesen ?
Sie finden alle Infos, die Sie benötigen, auf dieser Seite.
-
Ihr Zähler dreht anscheinend zu schnell ... Wie können Sie prüfen, dass alles ordentlich funktioniert ?
Es gibt einfache Mittel, um die energiefressenden Geräte in Ihrer Wohnung ausfindig zu machen. Sie können beispielsweise die verschiedenen Schutzschalter der Verteilertafel Ihrer Wohnung ein- und ausschalten. So können Sie jeden Stromkreis und den Einfluss der verschiedenen Geräte auf Ihren Energieverbrauch prüfen. Sie können auch sämtliche Sicherungen der Verteilertafel ausschalten: Falls Ihr Zähler dann stillsteht, sind Sie sicher, dass die Energie effektiv zu 100 % in Ihrer Wohnung verbraucht wird.
Bestehen weiterhin Zweifel, so sollten Sie unmittelbar unseren Kundendienst unter der Rufnummer 078/15.78.01. kontaktieren. Vergewissern Sie sich jedoch vorab, dass das Problem nicht durch Ihre eigene Inneneinrichtung bedingt ist. Denn wenn unser Techniker bei Ihnen zum Einsatz kommt und das Problem nicht durch den Zähler oder das Netz bedingt ist, könnten Ihnen hohe Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.
-
Wie verläuft eine Netzentlastung konkret?
Seit dem Winter 2015–2016 wurde zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber Elia und den Verteilernetzbetreibern ein geändertes Entlastungsverfahren vereinbart: die selektive Entlastung. Konkret bedeutet das, dass die Verteilernetzbetreiber die Entlastung des von den zuständigen Ministern ausgewählten Abschnitts laut den Anweisungen von Elia selbst vornehmen können, ohne dabei jedoch die vorrangigen Kunden zu entlasten, sofern ihnen die Entlastungsentscheidung rechtzeitig im Voraus angekündigt wird. Der Hauptvorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass die Versorgung von vorrangigen Kunden, zum Beispiel Krankenhäusern, soweit wie möglich zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird.
Falls eine selektive Entlastung aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, wird das Standardverfahren angewandt: Elia entlastet die Stationen, die die Verteilernetze im ausgewählten Entlastungsabschnitt versorgen, und die Verteilernetzbetreiber stellen anschließend das Netz für die vorrangigen Kunden wieder unter Spannung.
-
Was geschieht, wenn Sie den Status als geschützter Kunde verlieren und Sie Kunde des sozialen Energieversorgers sind?
In diesem Fall können Sie nicht mehr vom sozialen Versorger mit Energie versorgt werden. Vergessen Sie also nicht, ihn zu benachrichtigen und einen neuen Energieversorger zu wählen. Andernfalls wird der Höchstpreis angewandt und Sie werden von der Lokalen Kommission für Energie (LKE) Ihrer Gemeinde vorgeladen, die gegebenenfalls die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung beschließt !
-
Wie beantragen Sie eine „Sozialtarif“-Bescheinigung?
Wenn Sie ein geschützter Kunde auf regionaler Ebene sind und Anrecht auf den Sozialtarif (den niedrigsten Energietarif) haben, können Sie eine Sozialtarif-Bescheinigung (früher als spezifischer Sozialtarif bezeichnet – frz. „Tarif social spécifique“ oder „TSS“) beantragen:
- bei Ihrem ÖSHZ,
- bei der anerkannten Schuldnerberatungsstelle,
- bei dem ernannten Schuldnerberater.
Sie müssen diese Bescheinigung ihrem VNB als sozialer Energieversorger ordnungsgemäß ausgefüllt zusenden. Diese Bescheinigung muss jedes Jahr erneuert und Ihrem VNB geschickt werden, damit Ihre Energieversorgung weiterhin zum Sozialtarif berechnet werden kann.
Wenn Sie ein geschützter Kunde auf föderaler Ebene sind und Sie als solcher von einer offiziellen Behörde anerkannt werden, wird Ihnen der Sozialtarif automatisch gewährt und ihr Status Ihrem Energieversorger mitgeteilt, der dann den niedrigsten Marktpreis anwendet.
-
Wie können Sie erkennen, über welchen Zähler die Energieversorgung der Wohnung erfolgt, in die Sie soeben eingezogen sind ?
Auf dem Anforderungsschreiben für Ihre Zählerstände, das Sie erhalten, finden Sie die Nummer des bzw. der Zähler, über welche die Energieversorgung Ihrer Wohnung erfolgt.
Bei der Stromversorgung geht es noch schneller: Sie schalten einfach den Hauptschutzschalter ab, um zu prüfen, dass dies effektiv Ihr Zähler ist. Falls Ihre Wohnung dann nicht mehr mit Strom versorgt wird, handelt es sich garantiert um Ihren Zähler …
Bei der Erdgasversorgung brauchen Sie oftmals nur Ihren Heizkessel oder Gasherd einzuschalten und zu prüfen, welcher Zähler dreht und - nach Abschaltung der Geräte – wieder stillsteht.
-
Warum kann es zu einer Netzentlastung kommen?
In diesem Winter wird unser Land damit konfrontiert, dass mehrere Atomkraftwerke plötzlich nicht verfügbar sind. Das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage wird dadurch auf die Probe gestellt. Die zusätzliche Leistung, die benötigt wird, um die Sicherheit der Versorgung den ganzen Winter hindurch garantieren zu können, und die anfänglich auf 1600 bis 1700 MW geschätzt wurde, wurde infolge der gefundenen Lösungen berichtigt und wird der heutigen Erwartung nach 600 bis 900 MW betragen. Diese Werte werden laufend neu berechnet.
Die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten werden derzeit gemeinsam mit der föderalen Ministerin der Energie und diversen Marktparteien kontinuierlich erörtert. Elia, der Betreiber des Stromübertragungsnetzes, sieht vorerst noch keine zureichenden Lösungen, mit denen das Adäquatheitsproblem sich vollständig beseitigen ließe. Darum können wir bislang nicht ausschließen, dass der Entlastungsplan aktiviert werden muss, selbst wenn der belgische und der internationale Markt uns alle verfügbare Kapazität (durch Erzeugung, Laststeuerung und Import) liefern würde. Seit Mitte Oktober durchläuft Elia jede Woche einen Betriebsprozess, der die Prognosen für die nächste Woche bewertet. So können die eventuellen Maßnahmen für die nächste Woche in Rücksprache mit den zuständigen Behörden neu erwägt werden.
-
Wie wechseln Sie zu einem anderen Energieversorger?
Sie können jederzeit zu einem anderen Energieversorger wechseln, unabhängig davon ob Sie einen unbefristeten oder befristeten Vertrag abgeschlossen haben. Sie müssen eine Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Wechsel einhalten. Unter nachfolgendem Link können Sie die Angebote der verschiedenen Strom- und Gasversorger in der Wallonie vergleichen.
-
Wie kann ich mich am besten auf eine eventuelle Netzentlastung vorbereiten?
Zu beachten ist, dass eine Unterbrechung der Stromversorgung unabhängig vom Risiko einer Stromverknappung vorkommen kann, beispielsweise bei Arbeiten an der Netzinfrastruktur oder infolge eines Unwetters mit Schäden an bestimmten Netzteilen. Jeder Verbraucher muss also darauf vorbereitet sein, einige Stunden ohne Strom auszukommen. Die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen hat jeder Verbraucher selbst seinen Umständen entsprechend zu treffen. Wichtig dabei ist auch, dass mit Gas, Heizöl oder Pellets betriebene moderne Heizkessel Strom brauchen, um zu funktionieren. Bei einer Stromunterbrechung werden diese Kessel also außer Betrieb gesetzt.
Wenn Sie erfahren, dass Sie von einer Netzentlastung betroffen sind, können Sie am besten selbst all Ihre Elektrogeräte vorher ausschalten. So sind Sie sicher, dass diese wirklich ausgeschaltet sind und sich bei erneuter Unterspannungsetzung des Netzes nicht unbemerkt wieder einschalten können.
-
Welche Gemeinden sind vom Entlastungsplan betroffen?
Den Entlastungsplan mit den betroffenen Gemeinden können Sie hier einsehen: hier.
Nicht alle Teile einer Gemeinde befinden sich unbedingt im selben Entlastungsabschnitt. Aufgrund der Netzstruktur oder der Ausführung von betriebstechnischen Arbeiten können sich bestimmte Gemeinde- oder Stadtteile in einem anderen Entlastungsabschnitt befinden.
-
Wie beantragen Sie die Inbetriebnahme Ihrer Energieerzeugungsanlage ?
Sie finden das Formular zur Beantragung der Inbetriebnahme Ihrer Anlage auf unserer Website:
Wählen Sie das Formular, das Ihrer Anlage entspricht. Füllen Sie es aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es uns einfach online zurück, indem Sie auf den Button „Ihr Formular senden“ klicken.
-
Welche Aufgabe hat ORES beim Normalisierungsverfahren?
ORES ist mit der Normalisierung der Situation beauftragt, wenn jemand Energie verbraucht, ohne einen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen zu haben. Wir versuchen dann, den neuen Bewohner zu kontaktieren, und richten außerdem Normalisierungsschreiben an die Verbrauchsadresse, bevor wir uns zu Verwaltungszwecken vor Ort begeben. Falls der Bewohner (Mieter oder Eigentümer) auf keinen dieser Normalisierungsversuche reagiert, wird die Energieversorgung des Gebäudes eingestellt (Versorgungsunterbrechung). Die Wiederherstellung der Energieversorgung ist mit Kosten verbunden. Es ist also besser, die Situation innerhalb kürzester Frist zu normalisieren.
In allen Fällen wird eine Untersuchung durchgeführt, um den Verbraucher der Energie an diesem Ort zu ermitteln, dem eine entsprechende Rechnung zum höchsten Marktpreis zugestellt wird. Anschließend wird ein Beitreibungsverfahren gegen die betreffende Person eingeleitet. -
Kann ich bei einer Netzentlastung noch mit Erdgas kochen?
Die Netzbetreiber haben alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Kontinuität der Erdgasversorgung der Endverbraucher zu sichern. Erdgaskochplatten und -herde, die keine Stromversorgung benötigen, können folglich in einem entlasteten Gebiet weiterhin funktionieren.
Geräte mit thermoelektrischem Flammenwächter (Thermoelement) brauchen lediglich Strom für den Betrieb der Zündvorrichtung (piezoelektrisches Element). Alternativ kann dann zum Anzünden ein Streichholz oder Feuerzeug verwendet werden. Ansonsten funktionieren diese Geräte auch ohne Strom ganz normal.
Geräte mit elektronischer Flammenüberwachung (Ionisierung) hingegen können ohne Strom nicht funktionieren.
-
Wann findet eine Entlastung statt?
Der Entlastungsplan kommt als Bestandteil des föderalen Krisenplans nur in allerletzter Instanz, nachdem alle anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Stromangebot und Nachfrage im Netz sich als unzureichend erwiesen haben, zum Einsatz.
-
Wie können Sie die auf Ihrer Rechnung angegebenen Zählerstände anfechten?
Sollten die Zählerstände auf Ihrer Rechnung von denjenigen, die Sie auf Ihrem Zähler abgelesen haben, stark abweichen, kontaktieren Sie ORES über die Rufnummer 078/15.78.01 (montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr / außer an Feiertagen). So können Sie die Informationen überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen lassen. Diese neuen Informationen werden anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt, damit er eine neue Rechnung erstellt.
-
Wie beantragen Sie einen neuen Anschluss ?
Sie können Ihren neuen Anschluss sofort online beantragen.
-
Wie hoch sind die Tarife für Arbeiten und die Verteilertarife in Ihrer Gemeinde?
Sie können die in Ihrer Gemeinde angewendeten Tarife runterladen, indem Sie Ihre Postleitzahl hier eingeben.
-
Worin besteht die Wartung ?
Die Wartung umfasst drei Phasen :
- die Reinigung des Heizkessels und des Schornsteins,
- die Überprüfung des Brenners und der Funktionstüchtigkeit des Gerätes,
- die allgemeine Zustandsprüfung des Heizkessels, die Überprüfung der Belüftung des Brennraums und der Zufuhr der Verbrennungsluft.
Die Wartung Ihrer Heizanlage liegt in Ihrem eigenen Interesse; sie gewährleistet nicht nur die Aufrechterhaltung der Energieeffizienz, sondern auch der Funktionssicherheit.
-
Muss ich meinen Generator bei einem Wegfall der Netzspannung vom Netz abkoppeln?
Falls Ihr Generator (oder bei Sonnenkollektoren: Ihr Wechselrichter) parallel zum Verteilernetz funktioniert, muss er bei einem Wegfall der Netzspannung vom Netz abgekoppelt werden. Alternativ kann Ihre Anlage, wenn sie dazu geeignet ist, auf Inselbetrieb umgestellt werden.
Derartige Anlagen müssen dem Verteilernetzbetreiber unbedingt gemeldet werden und die technische Vorschrift C10/11 von Synergrid erfüllen: http://www.synergrid.be/index.cfm?PageID=16832 -
Ich werde nicht mehr mit Gas versorgt! Was muss ich tun?
Das hängt von Ihrem Fall ab.
- Ihr Gaszähler befindet sich im Außenbereich (Kasten) oder in einem Gemeinschaftsraum (Appartements)? Prüfen Sie, ob jemand den Absperrhahn Ihres Zählers zugedreht hat.
- Falls ja, sollten Sie den Hahn aller Ihrer Geräte zudrehen, bevor Sie den Ihres Gaszählers wieder aufdrehen. Setzen Sie anschließend wieder alle Ihre Geräte in Betrieb.
- Falls nicht, ist Ihr Gerät vielleicht ausgegangen (dann brauchen Sie es nur wieder in Betrieb zu setzen) oder es hat eine Störung (kontaktieren Sie Ihren Heizungstechniker)
- 2. Sie haben mehrere erdgasbetriebene Geräte: Falls eines der Geräte nicht funktioniert, sollten Sie prüfen, ob die übrigen noch funktionieren (Gasherd, Heizkessel, Warmwasserbereiter, Einzelheizung).
- Falls ja, ist Ihr Gerät vielleicht ausgegangen (dann brauchen Sie es nur wieder in Betrieb zu setzen) oder es hat eine Störung.
- • Falls nicht, drehen Sie den Hahn aller Ihrer gasbetriebenen Geräte sowie den Absperrhahn Ihres Gaszählers zu. Wählen Sie die Rufnummer 078/78.78.00.
- Ihr Gaszähler befindet sich im Außenbereich (Kasten) oder in einem Gemeinschaftsraum (Appartements)? Prüfen Sie, ob jemand den Absperrhahn Ihres Zählers zugedreht hat.
-
Störung der Straßenbeleuchtung? Was müssen Sie tun?
Die Störung betrifft eine oder mehrere Leuchten in Ihrer Straße? Wenn eine unmittelbare Gefahr aufgrund der Störung besteht (z.B. auf der Straße liegender Mast), rufen Sie sofort die 112 an.
Ist dies nicht der Fall, dann melden Sie uns die Störung hier online.
-
Wann muss ich meinen Stromverbrauch einschränken?
Es ist immer ratsam, keinen Strom zu verschwenden. Wenn jedoch eine Stromverknappung droht, ist es vor allem wichtig, den Verbrauch während der Spitzenlastzeiten einzuschränken. Diese liegen im Winter am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden (zwischen 17:00 und 20:00 Uhr).
-
Wer entscheidet, wann der Entlastungsplan aktiviert wird?
Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge obliegt es den Ministern für Wirtschaft und Energie, die Netzentlastung zu beschließen und anzuordnen, wenn sie aufgrund der Analyse des Übertragungsnetzbetreibers zu dem Schluss kommen, dass alle sonstigen Maßnahmen zur Abstimmung des Stromangebots auf die Nachfrage nicht ausreichen. Anschließend führen die Netzbetreiber die Entscheidung der zuständigen Minister aus.
-
Es besteht ein Problem mit der Zählerablesung. Was müssen Sie tun ?
Falls Sie feststellen, dass Ihr Zählerstand falsch ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Energieversorger. Er wird dann Kontakt mit ORES aufnehmen, um eine erneute Ablesung zu beantragen und den Zählerstand gegebenenfalls zu korrigieren.
Auch wenn der Fehler zu Ihren Gunsten ist, raten wir Ihnen an, Ihren Energieversorger zu benachrichtigen. Sie könnten nämlich beim Erhalt Ihrer nächsten Berichtigungsrechnung eine böse Überraschung erleben ...
-
Ist meine Gemeinde vom Entlastungsplan betroffen?
Den Entlastungsplan mit den betroffenen Gemeinden können Sie hier einsehen: hier.
-
Wo finden Sie Ihren EAN-Code ?
Ihren EAN-Code finden Sie auf Ihrer Energierechnung oder Ihrem Schreiben bezüglich der Zählerablesung. Es handelt sich um eine 18-stellige Zahl.
Falls Sie keine Rechnung zur Hand haben, können Sie Ihren EAN-Code anhand Ihrer Zählernummer hier online wiederfinden.
-
Wann, wie und zu welchem Zweck sollten Sie eine chronologische Verbrauchsübersicht anfragen ?
Sie haben einmal pro Jahr Anrecht auf die kostenlose Zusendung einer chronologischen Verbrauchsübersicht der vergangenen drei Jahre. Sie können den entsprechenden Antrag über Ihren Kundenbereich einreichen.
Zu welchem Zweck ?
Anhand der chronologischen Verbrauchsübersicht können Sie sich ein klares Bild über Ihren Energieverbrauch machen.
Wann ?
Die chronologische Verbrauchsübersicht fragen Sie am besten kurz nach Ihrer letzten Zählerablesung an. Dann können Sie Ihre Verbrauchsdaten über drei Jahre vergleichen oder Ihre Verbrauchsdaten mit denen der früheren Bewohner der vergangenen zwei Jahre genau vergleichen.
Sie können diesen chronologischen Überblick selbstverständlich auch zu einem anderen Zeitpunkt anfragen, beispielsweise wenn Sie die Anbringung von Sonnenkollektoren planen und deren Auswirkungen auf den Energieverbrauch Ihres Haushalts genauer ermitteln möchten.
-
Welche verschiedenen Erdgassysteme gibt es für Heizzwecke ?
- Brennwertkessel HR TOP und HR+: Diese Gütezeichen kennzeichnen Geräte mit hohem Wirkungsgrad. Sie sind sparsamer und umweltfreundlicher. Brennwertkessel HR TOP nutzen sogar die Wärme der Verbrennungsgase. Dies ist dank der Kondensation des in diesen Gasen enthaltenen Wasserdampfes möglich. Mit diesen Anlagen kann somit ein Wirkungsgrad über 100% erzielt werden.
- Kondensierende Warmlufterzeuger: Die Generatoren erwärmen direkt die Luft und erzielen einen hohen Wirkungsgrad.
- Gasherde und -öfen können auch als Einzelheizungen genutzt werden. Sie erzeugen ein gemütliches Ambiente und eignen sich darüber hinaus, um einen separaten Raum sparsam zu beheizen.
- Heizung mit Erdgas durch Strahlung oder Wärmelufterzeugung: Es handelt sich hier um Dunkelstrahler, Hellstrahler, Warmlufterzeuger oder auch Terrassenstrahler zum Beheizen großer Räume wie z.B. Sporthallen.
-
Wie oft muss der Schornstein gefegt werden ?
Erdgas verursacht keine Rußablagerungen in Ihrem Schornstein. Somit müssen Sie diesen nur alle drei Jahre anlässlich der Pflichtwartung Ihres Heizkessels fegen lassen.
Falls Sie sich für einen Heizkesseltausch entschieden haben (und zum Beispiel von Erdöl zu Erdgas wechseln), müssen Sie Ihren Schornstein gründlich fegen lassen, bevor Sie Ihre neue Heizanlage in Betrieb nehmen. -
Sie haben einen Budgetzähler, ORES ist Ihr Energieversorger und Sie ziehen um. Was müssen Sie unternehmen ?
An erster Stelle müssen Sie ORES (Ihren sozialen Energieversorger) informieren. Der Budgetzähler bleibt in der Wohnung und die Vorauszahlungsfunktion kann deaktiviert werden. Unsere Dienste werden Sie kontaktieren, um das Anbringen/Aktivieren eines Budgetzählers an Ihrer neuen Adresse in Betracht zu ziehen. Dies ist nicht mit Kosten für Sie verbunden.
-
Seit wann wird Erdgas genutzt ?
Bereits im IV. Jahrhundert vor J.C.
Die Chinesen haben Erdgas bereits im IV. Jahrhundert vor J.C. zum ersten Mal genutzt. Dieser Energieträger wurde in Bambusrohren geleitet und diente zur Beleuchtung der Straßen sowie zum Kochen. Erst im Jahre 1820 wurde Erdgas zum ersten Mal in modernen Anlagen (für die öffentliche Straßenbeleuchtung) in den USA eingesetzt. Zuvor wurde Erdgas in die Erdölbohrlöcher wieder eingespeist, um dort den Druck aufrechtzuerhalten, oder wurde einfach in Hochfackeln verbrannt. In Belgien wurde Erdgas nach dem Zweiten Weltkrieg in großem Umfang genutzt.
-
Sie erhalten Energierechnungen, die an den ehemaligen Besitzer/Mieter adressiert sind ? Was müssen Sie unternehmen ?
Eine solche Situation ist nicht normal. So bringen Sie diese in Ordnung :
- Sie sind soeben in eine neue Wohnung eingezogen: Sie müssen schnellstens einen Vertrag mit einem Energieversorger Ihrer Wahl für diese Adresse abschließen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig – insofern dies noch möglich ist – das Dokument zur Übernahme der Energien mit dem vorherigen Bewohner der Wohnung auszufüllen.
- Sie erhalten weiterhin Rechnungen, die an den ehemaligen Besitzer/Mieter adressiert sind,
Folgendes ist möglich :- Der vorherige Besitzer/Mieter hat seinen Energieversorger nicht über seinen Umzug informiert. Wir empfehlen Ihnen, diesen sowie auch Ihren eigenen Energieversorger schnellstmöglich zu benachrichtigen.
- Das Dokument zur Übernahme der Energien wurde entweder gar nicht oder nicht richtig oder unvollständig ausgefüllt und der neue Energieversorger kann daher die erforderlichen Formalitäten nicht erledigen.
- Sie erhalten keine Energierechnung
Folgendes ist möglich :- Sie haben keinen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen. Holen Sie dies schnellstmöglich nach, um im Nachhinein unnötige Kosten zu vermeiden.
- Ein Fehler hat sich in Ihre Akte eingeschlichen. Benachrichtigen Sie schnellstens Ihren Energieversorger.
In den Fällen 2 und 3 kann Ihr Energieversorger Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen, falls Sie die den Energieverbrauch nicht bezahlen.
-
Was müssen Sie bei einem Umzug unternehmen ?
Ontdek wat u moet weten op deze pagina.
-
Nach welchen Kriterien wurde der Entlastungsplan erstellt?
Laut Artikel 312, Absatz 5 des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung einer „technischen Verordnung für die Verwaltung des Stromübertragungsnetzes und für den Zugang zu diesem Netz“ ist der Übertragungsnetzbetreiber Elia damit beauftragt, dem Minister der Energie einen Entlastungsplan vorzulegen. Der Minister verordnet diesen Entlastungsplan nach Stellungnahme der KREG (der Regulierungsbehörde für Elektrizität und Gas) und im Einvernehmen mit dem Minister der Wirtschaft.
In Anwendung dieser Bestimmung wurde der Ministerialerlass vom 3. Juni 2005 zur Festlegung des Entlastungsplans für das Stromübertragungsnetz verabschiedet.
Aufgrund der Erfahrungen vom Winter 2014–2015 hat sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des föderalen öffentlichen Dienstes für Wirtschaft und des Kabinetts des Ministers für Energie mit der Anpassung des gesetzlichen Rahmens befasst, der anschließend der KREG unterbreitet wurde.
Der Ministerialerlass zum Entlastungsplan bezieht sich insbesondere auf zwei Situationen: die Vorgehensweise bei plötzlichen Ereignissen (Frequenzabfall infolge einer Verkettung von problematischen Situationen) und die Bewältigung „vorhersehbarer“ Stromverknappungen. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Kunden entlastet werden können, oder verweist auf die fälligen Entscheidungen des zuständigen Ministers.
Infolge der Feststellungen vom Winter 2014 wurden der Königliche Erlass und der Ministerialerlass 2016 geändert.
Darüber hinaus wurde der Entlastungsplan an einigen Stellen grundlegend geändert, um die Teilabschnitte A und B in den Versorgungsgebieten SO und SW abschaffen zu können, um die Auswirkungen auf den Hafen von Gent und die Flughäfen zu begrenzen und um die Verpflichtung, die Folgen eines Vorfalls in Belgien für das europäische Stromsystem in Grenzen zu halten, zu erfüllen. So wurden die gesetzlichen und technischen Anforderungen des Entlastungsplans bestmöglich mit dem gesellschaftlichen und ökonomischen Kontext in Einklang gebracht.
-
Wo finden Sie Ihren EAN-Code?
Ihren EAN-Code finden Sie auf Ihrer Energierechnung oder Ihrem Schreiben bezüglich der Zählerablesung. Es handelt sich um eine 18-stellige Zahl.
Falls Sie keine Rechnung zur Hand haben, können Sie Ihren EAN-Code anhand Ihrer Zählernummer hier online wiederfinden.
-
Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie umziehen und einen Budgetzähler haben (Kunde des kommerziellen Energieversorgers)?
An erster Stelle müssen Sie Ihren Energieversorger über Ihren Umzug informieren. Dieser wird wiederum ORES benachrichtigen und unsere Dienste werden Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um zum einen den Budgetzähler an Ihrem ehemaligen Wohnsitz zu deaktivieren und zum anderen in Erfahrung zu bringen, ob Sie einen Budgetzähler in Ihrer neuen Wohnung anbringen lassen möchten.
-
Gibt es einen Parkplatz ?
Ja.
-
Sie möchten einen Sammelanschluss beantragen?
Stellen Sie diesen hier direkt online.
Weitere Informationen über einen solchen Anschluss finden Sie in unserer Broschüre zum Thema Strom oder Erdgas.
-
Wie kann ich mich am besten auf eine eventuelle Stromverknappung vorbereiten?
Die Stromverknappung ist ein globales, im Voraus ermitteltes Defizit zwischen Stromangebot (Erzeugung und Import) und Stromnachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt. Alle Stromverbraucher, also auch diejenigen, die nicht in einem Gebiet des Entlastungsplans ansässig sind, können zur Verminderung des Verknappungsrisikos und damit des Entlastungsrisikos für einen Teil der Verbraucher beitragen, indem sie ihren Verbrauch dann einschränken, wenn die Gesamtnachfrage am höchsten ist. Diese Nachfrage erreicht ihren Höchstwert im Allgemeinen am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden (zwischen 17:00 und 20:00 Uhr, wenn Beleuchtung, Elektroherde, Öfen usw. verstärkt benutzt werden). Man kann zur Verminderung des Verknappungsrisikos beitragen, indem man beispielsweise den Betrieb mancher Elektrogeräte (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler) vorschiebt bzw. verzögert oder einen Mikrowellenherd an Stelle eines herkömmlichen Ofens benutzt. Jede Maßnahme zur Einschränkung des Stromverbrauchs während der Spitzenlastzeit ist sinnvoll, wenn ein Verknappungsrisiko droht.
-
Müssen Ihre Zählerstände abgelesen werden, wenn Sie den Energieversorger wechseln oder umziehen ?
Wenn Sie den Energieversorger wechseln, schickt ORES Ihnen ein Schreiben mit der Bitte, Ihre Zählerstände per Telefon oder Internet mitzuteilen.
- Die Kunden mit Fernablesung bzw. monatlicher Zählerablesung brauchen in diesem Fall nichts zu unternehmen. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Versorgerwechsels wird auf der Basis der nächsten Ablesung berechnet.
- Falls dies nicht Ihr Fall ist und Sie umziehen, obliegt es Ihnen, Ihre Zählerstände Ihrem Energieversorgermitzuteilen. Wir raten Ihnen an, das Formularrunterzuladen und auszufüllen, das von der wallonischen Energiekommission CWaPE für die Übernahme der Energieträger erstellt wurde. Es wird Ihnen die Formalitäten erleichtern.
-
Wer kann Ihnen zu Ihrer Zwischenrechnung oder Ihrer Endabrechnung Auskunft geben? Wie können Sie Ihre Energierechnung beanstanden?
Ihr Energieversorger erstellt Ihre Zwischenrechnung oder Endabrechnung. Somit ist er derjenige, der Ihnen zu Ihrer Rechnung Auskunft geben kann. Wenn Sie nach Überprüfung Ihrer Rechnung feststellen, dass diese fehlerhaft ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese zu beanstanden :
- Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger;
- oder füllen Sie das Standardbeschwerdeformular auf der Website Ihres Energieversorgers aus;
- oder senden Sie Ihrem Energieversorger ein Einschreiben.
Vergessen Sie auf jeden Fall nicht zu erwähnen, welchen Teil der Rechnung Sie beanstanden und aus welchen Gründen. Ihr Energieversorger hat anschließend 10 Werktage Zeit, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihre Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht oder ob Ihre Beanstandung weiter untersucht werden muss.
Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Streitfälle und Beanstandungen.
-
Weshalb und wie wurde mein Energieverbrauch abgeschätzt ?
Der Gesetzgeber kann uns dazu auffordern, den Energieverbrauch in folgenden Fällen abzuschätzen :
- Die Zähler sind nicht zugänglich (der Kunde ist abwesend, die Zählerstände wurden nicht mitgeteilt usw.)
- Der mitgeteilte Verbrauch scheint völlig unrealistisch gegenüber dem zuletzt abgelesenen Zählerstand (ungewöhnlich hoch oder „verrückte“ Zahlen) und konnte beim Kunden nicht überprüft werden.
ORES schätzt daraufhin Ihre Zählerstände unabhängig und zuverlässig ab, unter Berücksichtigung der chronologischen Übersicht Ihres Energieverbrauchs. Für Erdgas beachtet ORES auch die Temperaturschwankungen (Gradtage) während des Verbrauchszeitraums. Eine Abschätzung weicht jedoch zwangsläufig von der Realität ab; deshalb ist es besser, Ihre Zählerstände immer mitzuteilen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
-
Kann ich Schadenersatz fordern, wenn eine Netzentlastung beschlossen wird? Und wenn ja, von wem?
Der Entlastungsplan ist das letzte gesetzlich vorgesehene Mittel, um einen totalen Stromausfall – die unkontrollierte Netzentlastung für sämtliche Verbraucher infolge des Zusammenbruchs des Stromsystems aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Stromangebot und -nachfrage – zu vermeiden. Der Ansicht des Gesetzgebers nach hat das Allgemeinwohl Vorrang vor dem persönlichen Wohl. Die Kosten eines totalen Stromausfalls würden für die Gesellschaft viel höher ausfallen als die einer angekündigten und kontrollierten Netzentlastung bestimmter Verbrauchergruppen als letztes Mittel zur Vermeidung eines totalen Stromausfalls.
-
Wie können Sie Ihren Termin mit ORES planen/verlegen ?
Zur Planung der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung von bestehenden Zählern kontaktieren Sie uns unter der 078/15.78.01.
Um einen Termin in Verbindung mit Arbeiten zu planen oder zu verlegen, wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenberater oder rufen Sie die 078/15.78.01.
-
Wo finden Sie die Informationen über die Liberalisierung des Energiemarktes?
Auf der Website der Wallonischen Energiekommission erfahren Sie mehr über den Energiemarkt.
-
Wie beantragen Sie ein Angebot per Telefon ?
Sie möchten eine der nachfolgenden Arbeiten ausführen lassen :
- Öffnung und Schließung Ihres Zählers ;
- Wiederanschluss Ihres Anschlusskabels (Hausanschlusskabel außen) infolge von Renovierungsarbeiten ;
- Wiederanschluss Ihrer Inneneinrichtung an den Zähler ;
- Übergang vom Zweifach- auf den Einfachtarif oder umgekehrt ;
- Steuerung Ihres Warmwasserbereiters über Nachttarif (Schaltkontakt) ;
- Wiederanbringung der Verschlussplomben auf Ihrem Zähler ;
- messtechnische Kontrolle Ihres Zählers (d. h. genaue Messung Ihres Verbrauchs) ;
- Wiederherstellung der Energieversorgung infolge einer Sicherheits- oder sonstigen Unterbrechung.
Wählen Sie die Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten), um innerhalb weniger als 5 Minuten Ihren Kostenvoranschlag zu erhalten und Ihren Termin festzulegen!
-
Warum wurde der Zähler versiegelt. Wie kann er wieder geöffnet werden ?
Ein Zähler kann aus mehreren Gründen versiegelt werden (Unterbrechung der Energieversorgung) :
- Umzug: Der vorherige Bewohner ist umgezogen und hat die Schließung des Zählers beantragt.
- Unbezahlte Rechnungen: Die Rechnungen des Energieversorgers wurden nicht bezahlt. Nach seinen Erinnerungs- und Mahnschreiben kann der Energieversorger beschließen, sich an den Netzbetreiber zu wenden. Er beantragt dann das Anbringen eines Budgetzählers. Mehrere Fälle können auftreten :
- Wenn der Kunde das Anbringen des Zählers verweigert, kann die Energieversorgung unterbrochen werden.
- Wenn der Budgetzähler angebracht wurde, der Kunde ihn jedoch nicht wieder auflädt und der Notkredit aufgebraucht ist, schaltet der Zähler automatisch ab (außer für geschützte Kunden, die während 3 Monaten über eine Mindestversorgung verfügen).
- Der geschützte Kunde hat seine minimale Versorgungszeit (3 Monate) aufgebraucht und die lokale Kommission für Energie (LKE) hat die Unterbrechung seiner Energieversorgung beschlossen.
- Wenn es sich bei dem Kunden um einen Gewerbekunden handelt, wurde seine Energieversorgung bei Nichtzahlung der Rechnungen möglicherweise auch direkt unterbrochen.
- Fehlender Versorgungsvertrag : Es wurde Energie verbraucht, ohne dass ein Versorgungsvertrag besteht. ORES schickt ein Schreiben zur Regelung dieser Lage, bevor ein verwaltungstechnischer Besuch beim Kunden erfolgt. Falls der Kunde im Anschluss an diese Schreiben und den Besuch nicht die erforderlichen Schritte unternimmt, kann die Energieversorgung des Gebäudes unterbrochen werden. Die Wiederinbetriebnahme des Zählers ist mit Kosten verbunden. Somit empfiehlt sich eine umgehende Regelung der Lage.
>Es erfolgt in allen Fällen eine Untersuchung, um zu ermitteln, wer Energie an diesem Ort verbraucht hat. Anschließend wird ein Eintreibungsverfahren bei der betroffenen Person wird in die Wege geleitet.
-
Was muss ich unternehmen, um eine versiegelte erdgasbetriebene Anlage nach einem Gasleck wieder öffnen zu lassen?
Lassen Sie das Gasleck von einem Fachmann reparieren und kontaktieren Sie anschließend ORES unter der Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten), um Ihren Termin innerhalb von 5 Minuten festzulegen. Für die Wiedereröffnung Ihres Zählers sind unbedingt folgende Unterlagen vorzulegen:
- die von Ihrem Heizungsinstallateur ausgestellte Bescheinigung,
- der von einer anerkannten Prüfstelle verfasste Prüfbericht.
-
Wann und warum kann ORES zu Ihrem Energieversorger werden?
Hier finden Sie sämtliche Informationen dazu.
-
Wohin muss ich mich für die Kompetenzbilanz begeben ?
Im Allgemeinen werden die Bewerber, die an einem Auswahlverfahren bei ORES teilnehmen, zu den Tests und einem ersten Gespräch an nachfolgender Adresse eingeladen :
Avenue Albert Ier, 19
5000 Namur
Zur Visualisierung der Anfahrtsskizze, klicken Sie hier.
-
Welche Vorsichtsmaßnahmen muss ich bei Verwendung eines Generators/Notstromaggregats im Fall einer Netzentlastung treffen?
- Installieren Sie Ihren Generator immer an einer gut gelüfteten Stelle, vorzugsweise im Freien.
- Schalten Sie vor Ingebrauchnahme des Generators den Hauptschutzschalter Ihrer elektrischen Innenanlage ab, um die ganze Wohnung vom Verteilernetz zu trennen. Die Elektroanlage muss während der gesamten Nutzungsdauer vom Netz getrennt bleiben.
- Schließen Sie nicht die gesamte Elektroanlage an das Notstromaggregat an, sondern nur die Geräte, die Sie weiterhin mit Strom versorgen möchten.
- Schließen Sie keine Geräte im Badezimmer, in der Nähe eines Schwimmbeckens oder in einem anderen Raum, in dem sich Wasser befindet, an das Notstromaggregat an (Notstromaggregate sind nicht mit einem Fehlerschutzschalter ausgestattet).
- Wenn Sie über Photovoltaikmodule verfügen und die Netzentlastung in den Mittagsstunden erfolgt (was höchst unwahrscheinlich ist), dann versuchen Sie nicht, Ihre Elektroanlage gleichzeitig über das Notstromaggregat und die Photovoltaikmodule mit Strom zu versorgen.
Denken Sie auch daran, dass ein Eingriff im Stromschaltkasten erforderlich ist, wenn ein Notstromaggregat mehrere Stromkreise versorgt. Diese Arbeit überlassen Sie am besten einem Fachmann, zumal jede bedeutende Anpassung der Elektroanlage gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Ordnung für elektrische Anlagen (AOEA) erfolgen muss. Anschließend muss eine anerkannte Prüfstelle kontrollieren, ob diese Bestimmungen eingehalten wurden. Dies gilt sowohl bei Inselbetrieb des Generators als auch, wenn die Stromversorgung durch den Generator parallel zum Netz verläuft.
Generatoren, die parallel zum Netz funktionieren können, müssen dem Verteilernetzbetreiber unbedingt gemeldet werden und die technische Vorschrift C10/11 von Synergrid erfüllen:http://www.synergrid.be/index.cfm?PageID=16832.
Die Installation eines Generators unterliegt außerdem den gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz. Je nach Leistung des Generators und Menge des gelagerten Brennstoffs kann es sein, dass Sie eine Erklärung abgeben oder sogar eine Umweltgenehmigung für den Generator, für die Lagerung des Brennstoffs oder für beide einholen müssen. Die Modalitäten sind je nach Region unterschiedlich.
-
Wie können Sie einen Zahlungsplan für Ihren Energieverbrauch beantragen?
Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zahlungsplan mit Ihrem Energieversorger vereinbaren.
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Wallonischen Kommission für Energie.
-
Müssen Sie ORES benachrichtigen, wenn Sie zu einem anderen Energieversorger wechseln?
Nein. Sobald Sie Ihren Energieversorgungsvertrag unterschrieben haben, wird Ihr neuer Energieversorger ORES über den Wechsel benachrichtigen.
-
Wofür ORES zuständig ist / wofür ORES nicht zuständig ist ?
Wofür ORES zuständig ist
Wofür ORES nicht zuständig ist
Die Energieträger bis zu Ihrem Zähler leiten
Strom und Erdgas auf den Hochspannungs /Hochdrucknetzen übertragen. (Dafür sind Elia und Fluxys zuständig.)
Die Verteilernetze und die kommunale öffentliche Beleuchtung instand halten
Energie erzeugen und verkaufen
Anschlussarbeiten ausführen
Verträge für die Energieversorgung mit den Kunden abschließen. (Dieser Dienst obliegt den Energieversorgern.)
Störungen oder Fehler auf dem Netz überwachen und beheben
Strom und Erdgas auf den Hochspannungs /Hochdrucknetzen übertragen. (Elia und Fluxys übernehmen diese Aufgabe.)
Die Zähler ablesen und die Verbrauchsdaten bearbeiten
Die öffentliche Beleuchtung auf den Autobahnen instand setzen
Budgetzähler anbringen und als sozialer Energieversorger fungieren
Arbeiten an der Elektroinstallation in einem privaten Wohnhaus ausführen. (Dazu müssen Sie einen Installateur oder Elektriker kontaktieren.)
Die verwaltungstechnischen Daten im Zugangsregister aktualisieren
Ihre Elektrohaushaltsgeräte instand setzen
-
Kann ich gerichtlich vorgehen, um eine Netzentlastung zu verhindern?
Der Entlastungsplan ergibt sich aus dem Königlichen Erlass vom 19. Dezember 2002 und dem Ministerialerlass vom 3. Juni 2005, die nach den Erfahrungen von 2014 angepasst wurden. Die geänderten Texte wurden dem Staatsrat zur Stellungnahme unterbreitet und sollten in den kommenden Wochen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.
Es obliegt den Ministern für Energie und Wirtschaft zu entscheiden, einen Entlastungsplan als letztes Mittel anzuwenden, um einen totalen Stromausfall – die unkontrollierte Netzentlastung für sämtliche Verbraucher infolge des Zusammenbruchs des Stromsystems aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Stromangebot und -nachfrage – zu vermeiden. Die Betreiber des Stromnetzes führen die Entscheidungen der zuständigen Behörden aus.
-
Gilt die Entlastung innerhalb eines Entlastungsabschnitt für alle Netzarten in diesem Gebiet?
Das Risiko einer Netzentlastung besteht für sämtliche Kunden, die an die Verteilernetze (Mittel- und Niederspannung) angeschlossen sind. Die Kunden, die direkt an das Hochspannungsnetz von Elia angeschlossen sind, werden dagegen nicht entlastet, es sei denn, sie haben mit Elia vertraglich vereinbart, dass sie bei einer Stromverknappung entlastet werden können. Diese so genannte vertraglich festgelegte unterbrechbare Kapazität wird im Fall einer Stromverknappung zuerst genutzt, bevor der Entlastungsplan für die Verteilernetze aktiviert wird.
-
Wie lange dauert eine Netzentlastung?
Die Dauer einer Netzentlastung hängt hauptsächlich von zwei Parametern ab – einerseits von der verfügbaren Erzeugungs- und Importleistung und andererseits von der geschätzten Gesamtnachfrage zum selben Zeitpunkt. Eine Netzentlastung kann erforderlich sein, wenn die Nachfrage das Angebot (Erzeugung und Import) übersteigt. Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kann sie normalerweise drei bis vier Stunden dauern.
-
Werden vorrangige Kunden bei einer Entlastung auch vom Netz getrennt?
Diese Liste vorrangiger Kunden ist per Ministerialerlass festgelegt. Bei einer selektiven Entlastung wird die Stromversorgung der vorrangigen Kunden im Prinzip nicht unterbrochen.
-
Wie gelangt das Erdgas zu Ihnen nach Hause ?
In Belgien wird kein Erdgas erzeugt. 50% der Welterdgasreserven liegen jedoch in einem Umkreis von 5.000 km um unser Land. Erdgas wird somit in Pipelines oder Gastankern von den Offshore- oder Onshore-Förderstätten her transportiert.
Bei uns besteht das Erdgasübertragungsnetz aus unterirdischen Leitungen von mehr als 4.100 km. Somit wird Erdgas ohne Umweltverschmutzung übertragen.
Die Verteilernetzbetreiber wie ORES sorgen für das gute Funktionieren des Erdgasverteilernetzes (Mittel- und Niederdruck). Sie schließen ebenfalls die Kunden an dieses Netz an. Der Verkauf von Erdgas hingegen obliegt den Energieversorgern. -
Ist es ratsam, vor oder während einer Entlastungsperiode den Netzstecker meiner Elektrogeräte zu ziehen, um Schäden an diesen Geräten bei der Wiedereinschaltung zu vermeiden?
Das Risiko von Schäden an empfindlichen Elektrogeräten wegen einer Überspannung bei der Wiedereinschaltung ist zwar sehr gering, aber nicht völlig auszuschließen. Bei empfindlichen Elektrogeräten (zum Beispiel Fernseher, Computer) empfiehlt es sich, während einer Stromunterbrechung den Netzstecker zu ziehen, um dieses geringe Restrisiko völlig auszuschließen.
-
Kann ich nach einer Netzentlastung wieder schnell mit Strom versorgt werden, auch wenn ich kein vorrangiger Kunde bin?
Ja, es kann sein, dass Ihre Wohnung vom selben Hauptversorgungskabel wie ein vorrangiger Kunde mit Strom versorgt wird. Wird dieser vorrangige Kunde nach der Netzentlastung wieder mit Strom versorgt, so gilt das auch für Ihre Wohnung. Geht es um eine selektive Netzentlastung, dann wird die Stromversorgung Ihrer Wohnung genauso wie die des vorrangigen Kunden im Prinzip nicht unterbrochen.
-
Wie können Sie den Stand Ihrer Akte weiterverfolgen ?
Sobald Sie mit einem Kundenberater von ORES Kontakt hatten, können Sie ihre Akte anhand unseres Online-Tools weiterverfolgen.
-
Gibt es eine Garantie dafür, dass die im Rahmen des e LUMIn Projekts installierten LED mindestens 15 Jahre installiert bleiben, d. h. während der von ORES angebotenen Tilgungsdauer?
Ja, ORES garantiert, dass es während mindestens 15 Jahren keine Kampagne zur Auswechselung der im Rahmen des e‑LUMIn‑Projekts installierten Leuchten geben wird, außer im Falle einer gesetzlichen Vorschrift oder wenn die Gemeinde die strukturelle Renovierung einer Zone einschließlich der öffentlichen Beleuchtung vornehmen möchte.
ORES Aufgabe besteht nicht darin, die Investitionspolitik der Städte und Gemeinden zu bestimmen.
-
Wie muss die Gemeinde das Auswechseln der energieintensiven Lampen in ihrem Haushalt verbuchen?
Diese Ausgaben können bei den außergewöhnlichen Kosten verbucht werden, da es sich um Investitionen handelt, die Energieeinsparungen generieren.
Eine eventuelle Teilfinanzierung durch ORES ändert nichts an der Art der Buchung.
-
Wird im Rahmen des e LUMin Projekts eine dynamische Beleuchtung mit Präsenzmelder angebracht?
Nein, es ist nicht vorgesehen, eine dynamische Beleuchtung anzubringen, denn dies ist wirtschaftlich gesehen für die Gemeinde keine interessante Lösung.
- Die Kosten für die dynamischen Beleuchtungsvorrichtungen werden nicht durch die zusätzlichen Energieeinsparungen im Vergleich zu einem vorprogrammierbaren Dimmen ausgeglichen.
- Die Wartung an diesem Typ von Vorrichtung werden nicht durch die GWV gedeckt und die Wartungskosten würden somit in vollem Umfang zulasten der Gemeinde gehen.
Am Rande der Akten im Rahmen des Rollouts ist ORES jedoch nicht dagegen, solche Vorrichtungen anzubringen (die unter einer politischen Orientierung betrachtet werden müssen). Diese Vorrichtungen bringen jedoch angesichts der geringen Einsparung, die nach der Modernisierung in LED/Dimmen zu erwarten ist, keine Investitionsrendite ein.
-
Können die Ausgaben in Verbindung mit dem EWR über die öffentliche Beleuchtung außerhalb des Haushalts der Gemeinden verbucht werden?
Für das Jahr 2019 muss die Gemeinde dem Aufsichtsministerium eine Begründungsakte vorlegen und seine Genehmigung erhalten.
Ab 2020 wird ein Haushaltsrundschreiben die automatische Buchung außerhalb des Haushalts für die Akten im Rahmen des EWR über die öffentliche Beleuchtung vorsehen.
Die Gemeinde braucht dann nur noch ein einfaches Informationsschreiben an die Aufsichtsbehörde zu schicken.
-
Wird ORES den Gemeinden bei der Buchung der Kosten im Rahmen des EWR Öffentliche Beleuchtung „außerhalb des Haushalts“ behilflich sein?
Ja, ORES wird drei Elemente kostenlos zur Verfügung stellen, um das Darlehen außerhalb des Haushalts zu buchen:
- das Verfahren, das für eine Buchung des Investitionsbudgets für die EWR‑Projekte außerhalb des Haushalts anzuwenden ist;
- eine Vorlage für das Dokument, das an die Aufsichtsbehörde zu schicken ist, einschließlich einer Argumentationshilfe für die Gemeinde zur Rechtfertigung ihres Antrags für eine Ausnahmeregelung;
- eine Liste von Anlagen, die dem Dokument beizufügen sind (Plan, Tabelle mit den Energieeinsparungen usw.).
-
Ist es möglich, Zuschüsse für die Akten des EWR über die öffentliche Beleuchtung zu beantragen?
In Anwendung des Dekrets vom 4. Oktober 2018 zur Abänderungen der Vorschriften des Kodex der lokalen Demokratie und Dezentralisierung betreffend die Zuschüsse für bestimmte Investitionen öffentlichen Interesses kann die öffentliche Beleuchtung, die für die Modernisierung über den EWR ÖB in Frage kommt, nicht von „FRIC“-Zuschüssen profitieren.
Ganz allgemein ist es für die Erlangung von Zuschüssen unabdingbar, dass der Bauherr und der Auftraggeber die Einheit sind, die von den Zuschüssen begünstigt wird (in diesem Falle also die Stadt oder die Gemeinde). Dieser Mechanismus ist nicht mit der Anwendung des EWR kompatibel, laut dem die Aufgaben (des Bauherrn & Auftraggebers) ORES anvertraut werden. Somit ist es unmöglich (und sogar verboten), eine herkömmliche Bezuschussung (FRIC, PIC, ehemaliges Triennal, FEDER usw.) und den EWR zu kumulieren. -
Wie lange ist die ORES-Vereinbarung im Rahmen des EWR über die öffentliche Beleuchtung gültig?
Die (von der Gemeinde unterzeichnete) Vereinbarung mit ORES ist für die gesamte Laufzeit des EWR gültig, d. h. bis 2030.
-
Wer in der Gemeinde muss die Vereinbarung mit ORES EWR über die öffentliche Beleuchtung unterschreiben?
Die Vereinbarung muss vom Bürgermeister und vom Generaldirektor der Gemeinde unterschrieben werden.
-
Wie wird die im EWR vorgesehene Auswechselung der Lampen finanziert?
Die Auswechselung wir finanziert dank:
- der Einsparungen im Bereich der Wartung der öffentlichen Beleuchtung (für den Teil von ORES);
- der Einsparungen im Bereich des Energieverbrauchs (für den Gemeindeanteil).
-
Wie werden die Energieeinsparungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung die Gemeindeinvestition abdecken?
Die vorgesehenen Energieeinsparungen werden im Durchschnitt höher als die Investition sein. Dadurch kann nicht nur das Auswechseln der Lampen finanziert werden, die Gemeinde erzielt darüber hinaus einen Gewinn.
ORES wird den Gemeinden mit dem Angebot auch die geschätzten Energieeinsparungen mitteilen.
Möglicherweise werden die Energieeinsparungen die Gemeindeinvestition nicht vollständig ausgleichen, wenn es sich bei der gewählten Leuchte nicht um eine Referenzleuchte aus dem von ORES angebotenen Katalog handelt. -
Bietet ORES den Gemeinden einen Finanzierungsmodus für den EWR an?
Ja, die Gemeinde hat die Wahl zwischen einer von ORES angebotenen Finanzierung über eine Laufzeit von 15 Jahren oder eine Eigenfinanzierung oder Finanzierung über eine Drittinstitution.
-
Wann werden die Rechnungen in Verbindung mit dem EWR von ORES ausgestellt?
Im Falle der von ORES angebotenen Finanzierung über 15 Jahre wird die Rechnung für die jährliche Rückzahlung im Laufe des ersten Quartals eines jeden Jahres geschickt, und zwar ab dem Jahr, das auf den Abschluss der Akte folgt.
Die jährliche Rückzahlung erfolgt zu gleichbleibenden Jahresraten.
Im Falle einer Finanzierung über einen Dritten oder über Eigenmittel erfolgt die Rechnungsstellung nach Beendigung der Arbeiten. -
Wird die von ORES im Jahr 2019 vorgesehene Beteiligung für das Auswechseln der öffentlichen Beleuchtung in den Folgejahren identisch sein?
Die vorgesehene Beteiligung von ORES im Jahr 2019 beträgt 125 € pro Lichtpunkt.
Dieser Betrag könnte aus zwei Gründen unterschiedlich sein:
- Der Höchstbetrag entspricht dem Jahresbetrag, den ORES auf die GWV anrechnen kann (10 € im Jahr 2019). Diese 10 € pro Jahr während 15 Jahren entsprechen einem Kapitalbetrag von 125 € mit den Hypothesen, die für den Zinssatz angewandt wurden. Dieser Zinssatz wird jährlich entsprechend den Gegebenheiten auf dem Finanzmarkt revidiert. Der Betrag von 125 € könnte somit leicht unterschiedlich sein.
- Im Falle einer Änderung der Gesetzgebung oder der Vorschriften der CWaPE könnte die Beteiligung von ORES unterschiedlich sein. Dieses gesetzliche Risiko ist ziemlich gering, kann jedoch über die Gesamtlaufzeit der Arbeiten im Rahmen des EWR (10 Jahre) nicht außer Acht gelassen werden.
-
Ist die Gemeinde an ein einziges Finanzierungsmodell für die gesamte Laufzeit des EWR über die öffentliche Beleuchtung gebunden?
Nein, die Gemeinde kann für jedes Angebot wählen, ob sie die Finanzierung seitens ORES in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
-
Welcher Zinssatz wird für die Finanzierung seitens ORES angewandt?
2019 beträgt der Zinssatz 1,605 %. Die Finanzierungssätze, die ORES für den EWR über die öffentliche Beleuchtung anwendet, bleiben während einem ganzen Kalenderjahr gleich. Sie ändern möglicherweise ein Mal pro Jahr, um an die Marktsätze von ORES angepasst zu werden.
-
Kann das Angebot im Rahmen des EWR über die öffentliche Beleuchtung in vollem Umfang von ORES finanziert werden?
Ja, die Finanzierung von ORES deckt das gesamte Angebot (Akte) ab.
Sie beinhaltet sowohl das Auswechseln der GWV-Leuchten und der Nicht-GWV-Leuchten als auch das Auswechseln der Träger.
-
Darf das Furlan-Verfahren zur Begrenzung der Verwaltungskosten auf 16,5 % anstatt 32 % für den EWR angewandt werden?
Nein, da ORES der Bauherr und Initiator, Koordinator und Ausführender der Akte ist, ist es nicht möglich, das Furlan-Verfahren für die EWR-Akten öffentliche Beleuchtung anzuwenden. Diese Vorgehensweise wäre zudem sowieso nicht vorteilhaft, da die Gemeinde in diesem Fall nicht von der GWV-Beteiligung profitieren könnte.
-
Gibt es eine Garantie für die Leuchten, die im Rahmen des EWR über die öffentliche Beleuchtung angebracht werden?
Ja. Eine Garantie von 15 Jahren ab dem Lieferdatum ist für die Leuchten vorgesehen und eine Garantie von 10 Jahren für die Arbeiten.
Um diese Garantie beim Lieferanten geltend machen zu können, müssen die Leuchten einzeln verfolgt werden.
-
Warum müssen sämtliche energieintensiven Lichtquellen der wallonischen öffentlichen Beleuchtung ausgewechselt werden?
Im Rahmen der zahlreichen Aktionen zur Verkleinerung unseres ökologischen Fußabdrucks hat die wallonische Regierung beschlossen, die Verteilernetzbetreiber mit der Modernisierung sämtlicher öffentlichen Beleuchtungsarmaturen zu beauftragen, um diese mit den effizientesten Technologien auszustatten.
Dieser Beschluss wurde insbesondere im Rahmen der Entwicklung der technischen Regelung Ökodesign der EU gefasst, die neue Energieleistungen festlegt (ein Beschluss, welcher der Herstellung von NaLP-Entladungslampen ein Ende setzte).Ab 2023/2024 wird es somit unmöglich sein, die mit NaLP-Lichtquellen ausgestatteten Leuchtkörper instand zu setzen. Da diese Lampen so oder so ersetzt werden müssen, hat die Regierung einen umfangreichen Auswechselungsplan beschlossen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Beleuchtung aufrechtzuerhalten und die Energieeffizienz zu verbessern.
-
Warum wurde die LED-Technologie für die Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung gewählt?
Die LED-Technologie wird demnächst in der ganzen Wallonie vorzufinden sein. Sie ermöglicht Energieeinsparungen bei einem geringeren Wartungsaufwand.
Darüber hinaus fördert sie das Dimmen der Beleuchtung, das darin besteht, die Lichtstärke zu ganz bestimmten Zeiten zu verringern und diese anschließend wieder zu verstärken. In Verbindung mit Bewegungsmeldern kann das Dimmen sogar auf Bewegungen in der näheren Umgebung der Leuchte reagieren, man spricht dann von einer dynamischen Beleuchtung.
Die gedimmte LED-Beleuchtung wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Sicherheit, die Energieeinsparungen und auch auf die Ökologie aus, insbesondere dadurch dass das nächtliche Leben der Fauna nicht gestört wird.
-
Welche Mittel werden den Gemeinden zur Verfügung gestellt, um mit ihren Bürgern über den EWR zu kommunizieren?
Mittel in Papierform:
- Beispiel einer Pressemitteilung,
- Flyer zur Ankündigung der Arbeiten an die Anwohner.
Mittel In digitaler Form:
- ein Banner, das für die Webseite, den Newsletter oder auch für die Bildschirme in den Rathäusern geeignet ist;
- Textentwürfe für die sozialen Netze und ein Hashtag #UmrüstungAufLED
-
Welcher Teil der Auswechselung der wallonischen öffentlichen Beleuchtung wird von dem diesbezüglichen EWR gedeckt?
Der Anwendungsbereich beruht auf dem Erlass der wallonischen Regierung von September 2017 über die Auswechselung des wallonischen öffentlichen Beleuchtungsparks und betrifft:
- die GWV-Leuchten,
- die Nicht-GWV-Leuchten,
- das Auswechseln von Befestigungsbögen (nur wenn erforderlich),
- das Auswechseln von beschädigten oder anzupassenden Masten und kleinen Masten, und zwar für den gesamten öffentlichen Beleuchtungspark von ORES.
Folgende Fälle können in eine Akte „EWR ÖB“ unter Berücksichtigung von Besonderheiten integriert werden:
- Verbesserungsarbeiten durch das Hinzufügen/Entfernen von Leuchtkörpern auf einem bestehenden Träger zulasten der Gemeindeverwaltung (maximal 10 hinzugefügte Leuchtkörper);
- Erneuerungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungsnetz, falls erforderlich;
- Arbeiten zur Auswechselung von veralteten Masten;
- Arbeiten zur Auswechselung von Standleuchten;
- Arbeiten zur Auswechselung von beschädigten (DI)/überalterten (VU) Leuchten.
-
Über welchen Zeitraum wird das Auswechseln des wallonischen Beleuchtungsparks erfolgen?
Der EWR über die öffentliche Beleuchtung sieht ein Auswechseln über einen Zeitraum von 10 Jahren vor, der sich von 2020 bis einschließlich 2029 erstreckt.
Das Ende der Niederdruck-Natriumdampflichtquellen (NaLP) wurde jedoch von deren einzigen Hersteller (Philips) für Mitte 2019 angekündigt. Deswegen musste die erforderliche Auswechselung von nahezu 100.000 Armaturen auf dem Gebiet der von ORES bedienten Gemeinden, d. h. nahezu ein Viertel ihres Beleuchtungsparks, beschleunigt werden.Um ein homogenes Rollout auf dem Gebiet sämtlicher Gemeinden zu gewährleisten, wird bereits 2019 mit der Auswechselung dieser Lichtquellen begonnen.
-
In welcher Reihenfolge findet das Rollout der Leuchten im Rahmen der Auswechselung des wallonischen Beleuchtungsparks statt?
ORES wird an erster Stelle die Leuchten auswechseln, für welche die technologische Überalterung bereits programmiert ist (Niederdruck-Natriumdampf usw.).
Die weiteren Kriterien sind folgende:
- die Leistung: Die Hochleistungsleuchten werden als erste ausgewechselt, wodurch die Gemeinde rasche Energieeinsparungen erzielen kann;
- ein angemessenes Rollout für alle Gemeinden: Wir zielen bei der Auswechselung auf eine geografische Homogenität ab.
-
Wie wird ORES die Umstellung auf LED organisieren?
ORES hat ein einen Zehnjahresplan eingerichtet, der darauf abzielt, mehr als 45 500 Beleuchtungspunkte pro Jahr auszuwechseln. Um dieses Projekt umzusetzen, wurden die technologischen und kommunalen Gegebenheiten analysiert, wobei sich zwei Schwerpunkte ergeben haben:
- Während der 5 ersten Jahre werden 100 000 Niederdruck-Natriumdampflampen (NaLP) ausgewechselt.
- Die energieintensivsten Lampen werden anschließend ausgewechselt, um die Energieeinsparungen zu maximieren.
Wir werden je nach der Zusammenstellung der bestehenden Beleuchtungsparks schrittweise und in angemessener Weise vorgehen, um sicherzustellen, dass die Umstellung auf LED in allen Gemeinden ausgeglichen voranschreitet. Dadurch bleibt auch eine gewisse Flexibilität bei den Entscheidungen möglich, die während dieses Zeitraums von fünf Jahren zu treffen sind.
-
Wie wird die Umstellung der öffentlichen Beleuchtung im Jahr 2019 für die Gemeinden ablaufen?
- Die Gemeinde nimmt das Angebot an.
- ORES nimmt Studien für die Akten jeder einzelnen Gemeinde vor und unterbreitet Angebote, in denen die generierten Energieeinsparungen konkret dargestellt werden.
- Nach Annahme des Angebots kann mit der Anbringung der ersten LED-Lampen gestartet werden.
-
Warum kümmert ORES sich um das Auswechseln der öffentlichen Beleuchtung?
Als Verteilernetzbetreiber in 75 % der wallonischen Städte und Gemeinden obliegt ORES unter anderem der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung. Dies beinhaltet Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben, aber auch die Modernisierung dieser öffentlichen Beleuchtung insgesamt.
-
Was ist mit dem Erlass der wallonischen Regierung über die öffentliche Beleuchtung (EWR ÖB) gemeint?
Es handelt sich um den Erlass, der die praktischen Modalitäten hinsichtlich der Gemeinwohlverpflichtungen der Verteilernetzbetreiber im Bereich der „Wartung der öffentlichen Beleuchtung“ festlegt.
Dieser Erlass wurde von der wallonischen Regierung am 14. September 2017 abgeändert und vervollständigt. Er bietet den Städten und Gemeinden an, ihren öffentlichen Beleuchtungspark mit neueren und effizienteren Lichtquellen (sowohl in Bezug auf die Wartung als auch auf die Energieeinsparungen) über ihren Verteilernetzbetreiber auszustatten.
-
Was ist ein Einspeisetarif?
Der Einspeisetarif gilt für die Einspeisung von Energie ins Netz. Die Prosumenten zahlen diesen Einspeisetarif nicht; sie unterliegen dem Prosumententarif.
-
Aus welchem Grund gibt es einen Verteilertarif?
Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:
- die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten;
- die Anschlüsse ans Netz;
- die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler;
- die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten;
- die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung.
-
Was ist ein Abnahmetarif?
Der Abnahmetarif wird für die Nutzung des Strom- und Erdgasnetzes angewandt.
-
Weshalb wurde ein Prosumententarif eingeführt?
Mit diesem Tarif beteiligen sich sämtliche Nutzer auf fairer Basis an den Kosten des Stromverteilernetzes.
Ziele des Prosumententarifs:
- Sicherung der Wartung und des Ausbaus des Netzes,
- Anregung der Prosumenten zum Eigenverbrauch der von ihnen erzeugten Energie und somit zu einer verringerten Energieentnahme aus dem Netz.
-
Wie funktioniert der Prosumententarif?
Der Prosumententarif ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Er wird den betroffenen Kunden über die (vom Energieversorger verschickte) Berichtigungsrechnung angerechnet, und zwar, bis einschließlich 2023. Dieser Tarif wird ganz oder teilweise durch eine Prämie der Wallonischen Region ausgeglichen; diese Prämie wird von Ihrem Netzbetreiber - also beispielsweise ORES - ausgezahlt.
Es gibt zwei Berechnungsmethoden:
- Sie haben einen elektromechanischen Zähler: Der Prosumententarif ist ein von der CWaPE festgelegter kapazitätsgebundener Tarif (ausgedrückt in EUR/kWe), der sich auf die von der Produktionsanlage erzeugbare Netto-Stromleistung bezieht. Im Allgemeinen geht die CWaPE davon aus, dass 37,76 % der erzeugten Energie unmittelbar von Ihrem Haushalt verbraucht werden. Ihr restlicher Verbrauch, also 62,24 %, wird zu einem anderen Zeitpunkt am Verteilernetz abgenommen. Der Prosumententarif wird auf der Basis dieser Energieabnahme berechnet.
- Sie haben einen intelligenten Zähler mit Zweirichtungsfunktion: Einspeisung und Abnahme von Energie werden separat berechnet. Der Betrag wird auf der Basis der effektiv am Verteilernetz abgenommenen Brutto-kWh berechnet.
Falls dieser Betrag den weiter oben erläuterten kapazitätsgebundenen Tarif übersteigt, wird Letzterer angewandt. Es wird also immer der für den Kunden günstigste Tarif angewandt.
-
Was ist ein Prosument?
Der Prosumententarif ist ein Tarif für die Nutzung des Verteilernetzes vonseiten der Prosumenten, d. h. der Personen, die das Niederspannungsverteilernetz nutzen und über eine dezentrale Stromerzeugungsanlage verfügen, deren Leistung maximal 10 kVA beträgt.
Mit diesem Tarif beteiligen sich sämtliche Nutzer auf fairer Basis an den Kosten des Stromverteilernetzes.
-
Wer ist vom Prosumententarif betroffen?
Der Prosumententarif gilt standardgemäß für sämtliche Niederspannungsprosumenten, ohne Berücksichtigung der angewandten Erzeugungstechnologie (Fotovoltaikpaneelen, kleine Wind- oder Wasserkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung usw.), sofern die Leistung maximal 10 kVA beträgt.
-
Was bedeuten die Glieder A, B, C und D im Preisangebot für meine Arbeiten?
Alle Infos dazu finden Sie hier.
-
Ihre Rechnung als geschützter Kunde besser verstehen
Alle Infos dazu finden Sie hier.
-
Was ist der Unterschied zwischen Monatsrechnung und Berichtigungsrechnung?
Ihr Energieversorger schickt Ihnen jeden Monat eine Stromrechnung zu. Das ist die Monatsrechnung. Sie basiert auf einer Schätzung Ihres Verbrauchs.
Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Berichtigungsrechnung. Sie bezieht sich auf Ihren tatsächlichen Stromverbrauch, der auf Ihre Zählerstände basiert. Die Berichtigungsrechnung enthält die zwölfte Monatsrechnung sowie einen weiteren Betrag, der je nach Ihren Verbrauchswerten hinzuzurechnen oder abzuziehen ist.
-
Weshalb ist ORES mein vorübergehender Energieversorger geworden?
In bestimmten Situationen, die von der regionalen Gesetzgebung vorgesehen sind, versorgt ORES vorübergehend ungeschützte Kunden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es uns nicht gelingt, innerhalb der auferlegten Frist von 40 Tagen einen Budgetzähler bei einem ungeschützten Kunden anzubringen (zur Erinnerung: In einem solchen Fall kehrt der Kunde unmittelbar nach Anbringung des Budgetzählers zu seinem kommerziellen Energieversorger zurück). Der gesamte Energieverbrauch während dieses Zeitraums wird zum Höchsttarif angerechnet, der von der KREG genehmigt wurde.
-
Was ist der Höchsttarif?
Der Höchsttarif ist effektiv der höchste geltende Tarif für die Energieversorgung. Er wird alle 6 Monate von Ihrem Verteilernetzbetreiber (VNB) ausgerechnet und von der KREG genehmigt.
Dieser Tarif wird auch „splitted price“ genannt, da er dem Energiepreis entspricht, dem noch die Transport- und Verteilerkosten, die Steuern und Abgaben sowie sonstige Mehrbelastungen hinzugerechnet werden.
-
Wozu dienen die Anschlusstarife?
Anhand der angewandten Tarife kann Folgendes gewährleistet werden:
- Die Anwesenheit von gut ausgebildeten und kompetenten Technikern
Die bei Ihren Arbeiten vor Ort anwesenden Techniker bilden sich ständig weiter, und zwar nicht nur in Sachen Sicherheit, sondern auch im Bereich der anwendbaren Verfahren und Techniken, sodass sie die Arbeiten stets fachgerecht ausführen können. - Die Arbeiten als solche …
Wir führen die beantragten Arbeiten unter Einhaltung Ihrer Vorstellungen und Wünsche und unter Berücksichtigung Ihrer Auflagen (Gesetze, Bestimmungen usw.) - Das genutzte Material
Für das Material, das wir im Rahmen unserer Aufträge liefern/installieren, gilt eine Garantie auf Lebensdauer. Bei einem veralteten Zustand wird es kostenlos von uns ersetzt. Das genutzte Material ist nach den geltenden Gesetzten und Vorschriften zertifiziert.
- Die Anwesenheit von gut ausgebildeten und kompetenten Technikern
-
Wo kann ich die von ORES angewandten Anschlusstarife finden?
Sie können alle Infos über unsere Anschlusstarife hier finden.
-
Was ist ein Transporttarif?
Der Transporttarif gilt für den Transport von Hochspannungsstrom vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Elia. Der Transporttarif für Erdgas (Hochdrucktransport vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Fluxys) ist im Abnahmetarif enthalten.
-
Was ist in den Netzkosten enthalten?
Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:
- die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
- die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
- die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
- die Steuern und Abgaben;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
- die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
- der Betrieb des Verteilernetzes;
- die Einkommenssteuer;
- die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.
-
Wie kann ich den Verteilertarif erfahren, der in meiner Gemeinde angewandt wird?
Klicken Sie hier und geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um den entsprechenden Tarif runterzuladen.
-
Ist es noch rentabel, Sonnenpaneelen zu installieren?
Ja; Fotovoltaikanlagen sind billiger und leistungsfähiger denn je. Sie sind weiterhin interessant, auch ohne öffentliche Fördermaßnahmen und mit dem Prosumententarif.
Sie können hier den Artikel des öffentlichen Dienstes der Wallonie zu diesem Thema lesen.
-
Kann ich die Zahlung des Prosumententarifs verweigern?
Nein; der Prosumententarif wurde entsprechend analysiert und im Februar 2019 von der wallonischen Energiekommission CWaPE genehmigt. Die CWaPE ist gemäß Dekret vom 12. April 2001 für die Erarbeitung dieser Tarifberechnungsmethode und die Genehmigung der Tarife der Netzbetreiber zuständig. Das Dekret vom 19. Januar 2017 über die Tarifberechnungsmethode, die für die Betreiber der Gas- und Stromverteilernetze gilt, steckt den Rahmen der Ausübung dieser Zuständigkeit genauer ab. Die CWaPE basiert sich für die Einführung des Prosumententarifs auf dieses Dekret, das die faire Beteiligung der Endkunden an den Netznutzungskosten vorsieht.
-
Ist der Prosumententarif ein Einspeisetarif?
Nein, der Prosumententarif basiert auf der Netznutzung in Verbindung mit den Stromabnahmen (also mit der am Netz verbrauchten Energie) und nicht auf der Nutzung des Netzes zur Einspeisung von Energie. Er ist also ein Tarif, der für die Nutzung des Verteilernetzes im Hinblick auf die Energieabnahme angewandt wird, und kein Einspeisetarif.
Die Tarifberechnungsmethode 2019-2023 sieht keinen Tarif vor, der für die Stromeinspeisung ins Verteilernetz für die Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von maximal 10 kVA gelten würde. -
Muss ich den Prosumententarif zahlen, falls die Leistung meiner Anlage mehr als 10 kVA beträgt?
Nein, der Prosumententarif gilt nicht für die Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kVA. Die Inhaber solcher Anlagen, die zwingend mit einer separaten Zähleranlage für Abnahme und Einspeisung ausgestattet sind, zahlen die Energieabnahme am und die Energieeinspeisung ins Verteilernetz getrennt, gemäß den vom Verteilernetzbetreiber anwendbaren Tarifen.
-
Werde ich eine separate Rechnung für den Prosumententarif erhalten?
Nein, dieser Tarif wird über die Rechnung des Stromversorgers auf die Kunden, die Prosumenten sind, abgewälzt.
-
Wann wird der Prosumententarif in Kraft treten?
Der Prosumententarif wird den Prosumenten-Kunden seit dem 1. Oktober 2020 über die Berichtigungsrechnung des Stromversorgers fakturiert.
In einer ersten Phase (2020 und 2021) wird dieser Tarif zu 100 % durch eine Prämie der Wallonischen Region ausgeglichen. In den Jahren 2022 und 2023 zahlt der Prosument 45,73 % des Betrags dieses Tarifs über seine Stromrechnung und der Saldo (also 54,27 %) wird durch eine Prämie der Wallonischen Region ausgeglichen. Diese Prämie wird Ihnen von Ihrem Verteilernetzbetreiber ausgezahlt.
ORES wird Sie per Postschreiben mit der Bitte kontaktieren, ein Onlineformular mit den erforderlichen Informationen auszufüllen, damit die Auszahlung der Prämie im Auftrag der Wallonischen Region reibungslos erfolgen kann.
-
Aus welchen Gründen wird der Höchsttarif angewandt?
Der Höchsttarif wird für die Kunden in Sonderfällen angewandt:
- falls der VNB zwar ihr sozialer Energieversorger ist, sie ihren Status als geschützten Kunden jedoch verloren oder sich noch nicht für einen anderen Energieversorger entschieden haben;
- falls der VNB ihr vorübergehender Energieversorger wird.
Falls Sie dem Höchsttarif unterliegen, sollten Sie Ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung bringen, da Sie bei Anwendung dieses Tarifs für Ihren Energieverbrauch den höchsten Marktpreis zahlen.
-
Können die Gemeinden die Investitionskosten in sämtlichen Fällen – auch für die NaLP 36 W – anhand der Energieeinsparungen decken?
Ja, in sämtlichen Fällen, und zwar wenn eine der vom Technologiedienst bestimmte „Bestseller“‑Leuchten angebracht wird und aufgrund des Energiepreises der CWaPE reichen die Energieeinsparungen zur Deckung der Investition.
Wenn die Gemeinde sich jedoch für ein teureres oder energieintensiveres Beleuchtungsmodell entscheiden sollte oder der Preis, zu dem sie die Energie einkauft bedeutend unter dem Preis der CWaPE liegt, dann könnten die Investitionskosten nicht gedeckt sein. Dies muss von Fall zu Fall analysiert werden.
-
Wenn eine Leuchte vom Netz entfernt und nicht ausgewechselt wird, beteiligt sich ORES dann dennoch an der Finanzierung mit einem Betrag von 125 €?
Ja, in einem solchen Fall beteiligt sich ORES effektiv mit einem Betrag von 125 €.
Der Abbau wird somit größtenteils durch die Beteiligung von ORES finanziert und die Gemeinde profitiert von einer maximalen Energieeinsparung, da der Lichtpunkt entfernt wird.
-
Kann man in einer Gemeinde mit der Umsetzung des EWR in einem späteren Jahr beginnen?
Die Gemeinde entscheidet alleine den Zeitpunkt, zu dem sie die EWR-Kampagne starten möchte. Dennoch empfiehlt es sich aus zwei Gründen, den Start nicht zu aufzuschieben:
- ORES kann aufgrund ihrer operativen Zwänge sowie derjenigen ihrer Subunternehmer nicht garantieren, dass der Rückstand vor 2029 aufgeholt werden kann. Für die Lichtpunkte, die möglicherweise nicht vor Ende 2029 bearbeitet werden könnten, fiele die Beteiligung von 125 € seitens ORES dann aus.
- Jedes Umrüsten einer Leuchte auf LED bringt eine Energieeinsparung für die Gemeinde mit sich. Den Start der Auswechselungskampagne zu verschieben würde somit auch die Energieeinsparungen verzögern.
-
Welche Farbtemperatur hat das Licht der LED, die in der öffentlichen Beleuchtung eingesetzt werden?
ORES arbeitet im Bereich der öffentlichen Beleuchtung hauptsächlich mit Leuchten mit einem Lichtstrom von 3000K und 4000K. Wir schließen in besonderen Fällen die Nutzung einer warmweißeren Lichtfarbe oder einer (etwas) kälteren weißeren Lichtfarbe (für die Aufwertung von bestimmten Gebäuden) nicht aus.
Dank der verschiedenen Farbtemperaturen können Stimmungen erzeugt werden.- Eine „warmweiße“ Lichtfarbe erzeugt ein warmes Licht von 3000 K, während eine wärmere weiße Lichtfarbe (2700 K) der Helligkeit am Ende des Tages entspricht. Diese Farbtemperatur kommt dem Licht der alten Glühbirnen am Nächsten.
- Eine „neutralweiße“ Lichtfarbe (von 4000 K) eignet sich für die städtische öffentliche Standardbeleuchtung. Sie ist der beste Kompromiss zwischen Helligkeit und Leistung. Mit dieser Lichtfarbe werden Verkehrsteilnehmer gut erkannt und die Bewegungsgeschwindigkeit kann gut eingeschätzt werden. Für Fußgängerüberwege begrenzen wir die Farbtemperatur auf 4500 K.
- Eine „kalte bis sehr kalte“ weiße Lichtfarbe von 5500 K bis 6000 K wird generell nur für Sonderanwendungen gebraucht. Im Allgemeinen nutzt ORES solche Ausstattungen nicht. Sie beinhalten ein biologisches Risiko und deswegen setzen wir sie nur in ganz bestimmten Sonderfällen ein.
Für die Zulassung der Leuchtkörper berufen wir uns auf die Empfehlungen von Synergrid und lassen nur Leuchtkörper zu, deren Risikogruppe der Höchststufe entspricht, und sind folglich im Einklang mit der geltenden Norm. Konkret bedeutet diese Auflage für die Beleuchtung der Straßen (einschließlich der Fußgängerüberwege) in der großen Mehrheit der Fälle Farbtemperaturen < 4500 K.
Laut Studien kommt der Mensch mit Farbtemperaturen von 3000 bis 4500 K gut zurecht. In den nordischen Ländern bevorzugt die Bevölkerung eine warmweißere Lichtfarbe (3000 K), während in den Ländern, die näher am Äquator liegen, kaltweiß (4500 K) bevorzugt wird.
Da für die Aufwertung von Gebäuden oft eine indirekte Beleuchtung genutzt wird, setzen wir in machen Fällen kältere weiße Lichtfarben ein. Wir stellen dann sicher, dass niemand das Lichtfeld betreten kann.
-
Angesichts der Tatsache, dass der Energiepreis sehr unbeständig ist, warum werden die Energieeinsparungen in Euro angegeben?
Die mit dem Projekt generierten Einsparungen müssen in der Akte erscheinen, da dies eine der gesetzlichen Bedingungen (im EWR aufgeführt) ist: Die Summe der Einsparungen muss die Investition decken. Das Modell beruht auf dem von der CWaPE errechneten durchschnittlichen Energiepreis und berücksichtigt die Preisentwicklung, die diese in den nächsten 15 Jahren in Betracht zieht.
-
Warum hat ORES den Namen „e-LUMin“ für ihr Programm zur Auswechselung ihres öffentlichen Leuchtparks mit LEDs gewählt?
Der Name e-LUMin besteht aus drei Komponenten:
- "e": wie elektronisch, ein Präfix, der in zahlreichen modernen Produkten oder Diensten genutzt wird;
- "LUM": wie frz. Lumière (Licht), das Herzstück des Programms;
- "in": wie intelligent. Die Modernisierung des Beleuchtungsparks führt mit dem programmierten Dimming bzw. der dynamischen Beleuchtung bringt den Faktor Intelligenz in den Leuchtkörper ein.
-
Werden die Kosten zum Auswechseln der Leuchten nach 2019 gleich sein?
Diese Kosten werden jährlich revidiert werden müssen abhängig von der Auswechselungsstrategie, den Beleuchtungsmodellen und dem geschätzten Anteil an auszuwechselnden Masten und Befestigungsbögen.
Diese Kosten werden den Gemeinden jedes Jahr mitgeteilt.
-
Die Nicht-GWV-Leuchten fallen in den Bereich von e LUMin. Bedeutet das, dass ORES sich auch für diese Leuchten mit 125 € beteiligt?
Nein, es gibt keine Beteiligung seitens ORES für die Nicht-GWV-Leuchten.
Die finanzielle Beteiligung von ORES in Höhe von 125 € begründet darauf, dass die durch die GWV finanzierten Wartungskosten angesichts der Umrüstung auf LED sinken werden und die entsprechende Einsparung ohne Auswirkung auf den GWV-Haushaltsrahmen in die Auswechselung investiert werden kann. Diese Argumentation hält natürlich nicht für die Nicht‑GWV‑Lichtpunkte stand, deren Wartungskosten in vollem Umfang von der Gemeinde gezahlt werden.
Da die Wartungs- und Energiekosten der Nicht‑GWV‑Leuchten in vollem Umfang zulasten der Gemeinden sind, wird die Finanzierung seitens der Gemeinden durch diese doppelte Einsparung gedeckt. Das Auswechseln dieser (Nicht-GWV‑Leuchten) wird in einigen Jahren gedeckt. -
Welches sind die für das Jahr 2019 budgetierten Auswechselungskosten der Leuchten (Gemeindeanteil und Anteil von ORES)?
Für 2019 werden die Auswechselungskosten pro Lichtpunkt auf 425 € geschätzt. Der zu budgetierende Gemeindeanteil beträgt 300 €. Dieser wurde aufgrund folgender Kriterien berechnet:
- Es müssten keine oder kaum Maste auszuwechseln sein.
- Bei dem angebrachten Modell handelt es sich um ein Marktreferenzmodell.
-
Wo finde ich eine Ladestation für mein Elektroauto?
Um Ihr Fahrzeug unterwegs aufzuladen, müssen Sie eine öffentliche Ladestation nutzen. Sie benötigen ein an die Ladestation angepasstes Zahlungsmittel. Eine Ladestation finden.
Sie möchten zu Hause eine Ladestation installieren? Machen Sie den Test mit unserem Simulator!
-
Was ist die erzeugbare elektrische Nettoleistung?
Die erzeugbare elektrische Nettoleistung (frz. Pend für „puissance électrique nette développable“) ist die von der Stromerzeugungsanlage generierte elektrische Leistung vor einer etwaigen Umwandlung ins Netz, wobei die durchschnittliche Leistung der funktionalen Bauteile der Anlage von der möglichen Höchstleistung abgezogen und in kWe ausgedrückt wird.
Beispiele:Installierte Leistung Mögliche Höchstleistung
(am Ausgang des Wechselrichters)Erzeugbare elektrische Nettoleistung 3,8 kWc 3,5 kVA 3,5 kWe 3,8 kWc 4 kVA 3,8 kWe -
kWc, kVa, kWe, Kwh: Was ist das?
kWc = Kilowatt Peak: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die Leistung einer Anlage (beispielsweise Fotovoltaikmodule) unter standardisierten Testbedingungen festgelegt wird.
kVA = Kilovoltampere: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die maximale elektrische Scheinleistung einer Anlage ausgedrückt wird, die am Ausgang des Wechselrichters gemessen wird.
kWe = elektrisches Kilowatt: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die erzeugbare elektrische Nettoleistung einer Anlage ausgedrückt wird.
kWh = Kilowattstunde: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die von der Anlage erzeugte Strommenge und die vom Nutzer verbrauchte Strommenge ausgedrückt wird.
-
Was ist der Beleuchtungsdienst?
Mit dem Beleuchtungsdienst übernimmt ORES gegen Zahlung einer Jahrespauschale sämtliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungspark, die ursprünglich den Gemeinden obliegen. Diese Dienstleistung kann also ausschließlich von den Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Auf unserer Website finden Sie alle entsprechenden Informationen.
-
Wann kann der Beleuchtungsdienst in Anspruch genommen werden?
Der Beleuchtungsdienst kann das nächste Mal am 1. Januar aktiviert werden. Die Gemeinden haben ORES die Inanspruchnahme des Dienstes bis zum 31. Dezember mitzuteilen.
-
Sind die Gemeinden verpflichtet, sich für diese Standard-Referenzen zu entscheiden?
Nein, die Gemeinde kann die Leuchten- und Lichtmastmodelle frei wählen. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass dank der Wahl von Standard-Referenzen die Eingriffsfristen wesentlich verkürzt werden können, und zwar zu geringeren Kosten.
-
Worin bestehen die Standard-Referenzen der Lichtmasten?
Es handelt sich um ein Lichtmastmodell, das in drei verschiedenen Höhen und vier verschiedenen Farben (galvanisiert, hellgrau, dunkelgrau und aluminiumfarbig) erhältlich ist. Mit den verfügbaren Konfigurationen kann der Ersatzbedarf an Lichtmasten (des Verkehrswegenetzes) um bis zu 80% gedeckt werden.
-
Worin bestehen die Standard-Referenzen der Leuchten?
Es handelt sich um zwei Leuchtenmodelle (TECEO & LUMA MINI), die mit verschiedenen Leistungs- und Lichtflussniveaus erhältlich sind. Mit den verfügbaren Konfigurationen kann der Ersatzbedarf an Leuchten um mehr als 80% gedeckt werden.
-
Wie werden die Gemeinden über den Fortschrittsstand der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an ihrem öffentlichen Beleuchtungspark informiert?
Der Gemeinde wird am Ende jedes Quartals ein Bericht mit den detaillierten Eingriffen an ihrem öffentlichen Beleuchtungspark übermittelt. Anhand dieses Berichts, der auch die angerechneten Kosten beinhaltet, kann die Gemeinde die Entwicklung dieser Kosten im Vergleich zur Pauschale desselben Jahres verfolgen.
-
In welcher Form hat die erteilte Genehmigung zur Ausführung der Arbeiten zu erfolgen?
Die erteilte Genehmigung der Gemeinde an ORES hat schriftlich zu erfolgen. Dabei kann es sich um eine einfache E-Mail (bevorzugte Lösung) oder ein normales Postschreiben handeln.
-
Wer kann die Genehmigung zur Ausführung der Arbeiten erteilen?
Der Gemeinderat kann dem Kollegium oder einem Gemeindebeamten (Leiter des Bauamtes, der Finanzabteilung o.ä.) die Verantwortung für die Genehmigung der Arbeiten übertragen. Die Identitätsangaben dieser Personen sind ORES zu übermitteln, damit sie ihnen die Mitteilungen ordnungsgemäß zuschicken kann.
-
An wen sind die Mitteilungen für Planarbeiten zu richten?
ORES richtet die Mitteilungen für Planarbeiten an die Personen, die ihr vonseiten der Gemeinde (per E-Mail) mitgeteilt werden. Jede Mitteilung enthält eine Leistungsbeschreibung der geplanten Arbeiten sowie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
-
Sind die Instandsetzungsarbeiten infolge von Schäden an den Anlagen durch identifizierte Dritte in die Berechnung der Pauschale einbegriffen?
Ja, sofern sie Gegenstand eines Eingriffs von ORES waren. Da die eventuelle Rückerstattung durch eine Versicherungsgesellschaft (oder einen haftpflichtigen Dritten) unmittelbar auf das Bankkonto der Gemeinde erfolgt, ist dies für die Gemeinde ein kostenneutraler Vorgang.
-
Wie muss die Gemeinde vorgehen, damit die Versicherungsgesellschaft die Kosten von Folgeschäden an den instand gesetzten Anlagen rückerstattet?
Für jede Instandsetzung schickt ORES der Gemeinde einen Kostenvoranschlag zu (siehe auch „Mitteilungen und Genehmigungen“). Eben dieser Kostenvoranschlag ist der Versicherungsgesellschaft zu übermitteln, die dann den Betrag auf das Bankkonto der Gemeinde überweist.
-
Weshalb sind die Anträge zur Erneuerung der Mehrfach-Lichtpunkte vom Beleuchtungsdienst ausgeschlossen?
Diese Anträge gehören nicht zu den Dienstleistungen, die vom Beleuchtungsdienst abgedeckt werden. Nur vereinzelte punktuelle Instandsetzungen gehören dazu.
Es handelt sich hier um die Erneuerung von Anlagen, die eventuell überaltert sind und als Bauarbeiten zu betrachten sind. Dabei haben die Gemeinden zwei Vorteile: eine Finanzierungsperiode von 15 oder 20 Jahren und gegebenenfalls die Gewährung von Subventionen.
-
Was geschieht, wenn die kumulierte Differenz zwischen den Pauschalen und den Kosten für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungspark relativ stark ansteigt?
Nach Ablauf des Jahres 2022 prüft ORES die Differenzen zwischen den gezahlten Pauschalen und den berechneten Kosten. Falls sehr starke Abweichungen festgestellt werden, erfolgt ein Abgleich zugunsten der betroffenen Gemeinden.
-
Kann es für ein bestimmtes Jahr Differenzen zwischen der Pauschale und den Kosten für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungspark geben?
Da die Pauschale auf der Basis von historischen Daten berechnet wird, gibt es zwangsläufig eine Differenz mit den Kosten eines selben Jahres. Diese Differenz kann zugunsten der Gemeinde oder von ORES ausfallen. Sie wird in die Berechnung der folgenden Pauschalen mit einbezogen und somit im Laufe der Folgejahre abgebaut.
-
Wie stark schwanken die Kosten der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungspark von einem Jahr zum anderen?
Wir haben festgestellt, dass diese Kosten von einem Jahr zum anderen für die meisten Gemeinden sehr konstant bleiben.
Dies ist insofern logisch, als diese Kosten abhängig sind vom Durchschnittsalter des öffentlichen Beleuchtungsparks (dieses ändert sich kaum von einem Jahr zum anderen) sowie von der Wahrscheinlichkeit von Unfällen (diese ist zufallsbedingt und unterliegt dem Gesetz der großen Zahlen).
Einige Gemeinden haben in der Vergangenheit relativ starke Schwankungen erlebt, jedoch oftmals aus haushaltstechnischen Gründen, die zu einer Verschiebung mancher dieser Kosten führten.
-
Wie wird die Gemeinde über ihren Pauschalbetrag für das Folgejahr informiert?
Spätestens im September jedes Jahres schickt ORES jeder Gemeinde die detaillierte Berechnung der Pauschale für das Folgejahr zu. Dieser Berechnung werden die Details über die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten beigefügt, die in den Bezugsjahren am kommunalen Beleuchtungspark durchgeführt werden.
-
Welcher Index wird bei der Berechnung der Pauschale angewandt?
Es handelt sich um den Verbraucherpreisindex, der auf der Website StatBel (Generaldirektion Statistik und Wirtschaftsinformation) mitgeteilt wird. Die jährlichen Kosten werden auf der Basis des Bemessungsjahres der Pauschale indexiert. Für die Berechnung der Pauschale 2021 gilt 2020 als Bemessungsjahr.
-
Wo sind die Modalitäten des Beleuchtungsdienstes genau beschrieben und festgelegt?
Die Modalitäten des Beleuchtungsdienstes sind in der Charta „Öffentliche Beleuchtung“ genau beschrieben und festgelegt, die vom Verwaltungsrat von ORES auf seiner Sitzung vom 12. Juni 2019 genehmigt wurde.
-
Wie erfolgt die Inanspruchnahme des Beleuchtungsdienstes?
Das Verfahren zur Inanspruchnahme dieses Dienstes erfolgt in zwei Schritten:
- Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zur Charta des Beleuchtungsdienstes. Dieser Beschluss umfasst die Beauftragung des Gemeindekollegiums mit der Ausführung des Beschlusses.
- Das Gemeindekollegium beschließt jedes Jahr die Ausführung des Beleuchtungsdienstes, indem es das von ORES unterbreitete Budget (= Pauschale) genehmigt.
Eine Kopie des Beschlussprotokolls des Gemeindekollegiums ist jedes Jahr an ORES zu richten.
-
Für welche Dauer wird der Beleuchtungsdienst in Anspruch genommen?
Der Beleuchtungsdienst wird nach Ablauf des Jahres 2022 erneut bewertet. Daraufhin wird ORES gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen vornehmen, um die entsprechenden operativen Modalitäten zu optimieren.
-
Wie wird die Pauschale für das Jahr 2021 berechnet?
Die Pauschale für das Jahr 2021 entspricht dem indexierten Durchschnitt der Wartungs- und Instandsetzungskosten, die den Gemeinden für 2017, 2018 und 2019 in Rechnung gestellt wurden.
-
Was ist ein intelligenter Zähler?
Ein intelligenter Zähler ist ein elektronischer Zähler, der die Übermittlung der Verbrauchsdaten (beispielsweise Ihrer Zählerstände) ermöglicht und Informationen oder Befehle auf Anfrage des Kunden erhalten kann. Er bietet Ihnen somit neue, terminfreie Dienstleistungen, die Ihnen keine Umstände bereiten.
Alle intelligenten Zähler zeigen ständig vier Zählerstände an, ganz gleich, ob Sie selbst Energie erzeugen (beispielsweise über Fotovoltaikpaneelen) und welchen Tarif Sie gewählt haben (Einfachtarif, Zweifachtarif …):
- Verbrauch während der Hochtarifzeiten
- Verbrauch während der Niedertarifzeiten
- Stromeinspeisung während der Hochtarifzeiten
- Stromeinspeisung während der Niedertarifzeiten
-
Wann wird der Smart Meter eingeführt?
2020 hat ORES die erste Phase der Montage der Smart Meters gestartet. Diese Zähler werden bei den Haushaltsabnehmern, die einen entsprechenden Antrag stellen, (beispielsweise bei den Personen, die einen intelligenten Zweirichtungszählerwünschen, den Großverbrauchern …), den neuen Prosumenten (das heißt den Personen, die einen neuen Anschluss beantragen und eine neue Energieerzeugungsanlage installieren) und den Kunden im Rahmen einer Kampagne zur Auswechselung der Zähler montiert.
Ab Juni 2021 werden weitere Kunden von diesem neuen Zählertyp profitieren, wie die Kunden, die einen Zähler mit Vorauszahlungsfunktion haben.
Ab dem 1. Januar 2023 werden Smart Meter systematisch in nachfolgenden Fällen montiert:
- wenn es sich bei dem Netznutzer um einen als zahlungssäumig erklärten Haushaltsabnehmer handelt;
- wenn ein Zähler ausgewechselt wird;
- wenn ein neuer Anschluss erstellt wird.
Laut Dekret vom 19. Juli 2018 müssen darüber hinaus 80 % der als prioritär eingestuften Segmente bis zum 31.12.2029 mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um:
- die Kunden mit einem Verbrauch von 6.000 kWh oder mehr
- die Kunden mit einer Energieerzeugung von 5 kWc oder mehr
- die Auswechselung der Zähler mit Vorauszahlungsfunktion
- die öffentlich zugänglichen Ladestellen
Wenn Sie zu einem dieser Segmente gehören, müssen Sie nichts unternehmen. ORES wird Sie persönlich benachrichtigen, sobald die Anbringung des Smart Meters bei Ihnen vorgesehen ist.
-
Rollout des intelligenten Zählers in Belgien und in Europa ?
- in der Wallonie:
- ORES hat in den letzten Jahren mehrere Pilotversuche durchgeführt. Ende 2022 waren rund 110.000 Zähler innerhalb des ORES-Gebietes installiert.
- Ende 2022 hat RESA bereits mehr als 30.000 intelligente Zähler installiert.
- in Flandern:
- Ende 2021 hat Fluvius bereits mehr als 1.300.000 intelligente Zähler installiert.
- in Brüssel:
- Sibelga hat ebenfalls mit der Montage intelligenter Zähler begonnen.
Sind die Abnehmer in manchen europäischen Staaten bereits mit intelligenten Zählern ausgestattet?
Ja. In Italien, Finnland und Schweden ist das Rollout der „intelligenten“ Zähler landesweit abgeschlossen.
Frankreich verfügt bereits über mehr als 20 Millionen intelligente Stromzähler und mehr als 2 Millionen intelligente Gaszähler.
Großbritannien, die Niederlande, Luxemburg und Spanien sowie weitere Staaten haben ebenfalls mit dem flächendeckenden Rollout begonnen. Wie wir plant Deutschland seinerseits eine segmentierte, stufenweise Einführung.
Den Fortschrittsstand des Rollouts der intelligenten Zähler in Europa finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
- in der Wallonie:
-
Sind die Abnehmer in manchen europäischen Staaten bereits mit intelligenten Zählern ausgestattet?
Ja. In Italien, Finnland und Schweden ist das Rollout der „intelligenten“ Zähler landesweit abgeschlossen.
Frankreich verfügt bereits über mehr als 20 Millionen intelligente Stromzähler und mehr als 2 Millionen intelligente Gaszähler.
Großbritannien, die Niederlande, Luxemburg und Spanien sowie weitere Staaten haben ebenfalls mit dem flächendeckenden Rollout begonnen. Wie wir plant Deutschland seinerseits eine segmentierte, stufenweise Einführung.
Den Fortschrittsstand des Rollouts der intelligenten Zähler in Europa finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
-
Wie viel kostet der intelligente Zähler? Wer zahlt den intelligenten Zähler?
Wenn die Installation des intelligenten Zählers auf Anfrage des Kunden im Rahmen eines Neubaus erfolgt, belaufen sich dessen Installationskosten auf 160,- Euro zzgl. MwSt. Diese Kosten können jedoch auch höher ausfallen, wenn der Zählerwechsel weitere Änderungen an Ihrer Stromanlage erfordert.
Wenn die Installation des intelligenten Zählers im Rahmen des Austauschs eines vorhandenen Zählers (Prosumer oder nicht) erfolgt, werden die Installationskosten (160,- Euro zzgl. MwSt.) bis Ende Dezember 2023 durch eine den Haushaltskunden gewährte Prämie getragen, auf die sich der Prosumer-Erlass der Region Wallonie bezieht. Diese Prämie deckt allerdings kein Material ab, wie Zählerkasten und Trennschalter. Zur Information: Diese Prämie wird allerdings nur innerhalb von seitens der Region Wallonie festgelegten Budgetgrenzen gewährt. Nach Ausschöpfung dieser Budgets muss der Kunde allerdings die Installationkosten für seinen Zähler von 160,- Euro zzgl. MwSt. selbst bezahlen.
Wenn die Installation des intelligenten Zählers im Rahmen einer ORES-Kampagne für einen Zähleraustausch (Budgetzähler, auf Anweisung des FÖD auszutauschende Zähler*, Pilotprojekte usw.), übernimmt ORES die Installationskosten.
Vergessen Sie zum Zeitpunkt des Preisangebots nicht, die Mehrwertscheuerbescheinigung auszufüllen, um vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % zu profitieren.
-
Wie kann ich erfahren, wann mein intelligenter Zähler montiert wird?
Sie werden unmittelbar von ORES informiert, wenn die Montage bei Ihnen zu Hause vorgesehen ist.
-
Ist es möglich, mit dem intelligenten Zähler einen Blackout oder eine Stromverknappung zu vermeiden?
Der intelligente Zähler an sich ermöglicht nicht die Vermeidung eines eventuellen Blackouts. Anhand dieses Zählers kann der Netzbetreiber allerdings über genauere Informationen verfügen (beispielsweise die in einem Stadtteil verbrauchten Kilowattstunden). Er kann also flexibler reagieren und Entscheidungen treffen, die im Gleichklang mit der reellen Lage auf dem Netz stehen.
Dank des intelligenten Zählers werden die Kunden künftig auch besser über ihren Verbrauch informiert sein. Ziel ist es, jeden Nutzer dafür zu sensibilisieren, den Strom effizienter zu verbrauchen (rationelle Energienutzung) und somit das Risiko einer Energieverknappung zu verringern. -
In welchen Fällen müssen die Techniker von ORES noch Zugang zu meiner Anlage haben?
Die Techniker von ORES können künftig noch für bestimmte Einsätze bei Ihnen vorbeikommen, unter anderem:
- für die Auswechselung des Zählers
- für die Verstärkung der Anschlusseinrichtung
- für die Wartung Ihrer Anlage
- …
-
Wie funktioniert ein intelligenter Zähler?
Alle diesbezüglichen Infos finden Sie auf dieser Seite.
-
Kann ich die Montage eines intelligenten Zählers im Voraus beantragen?
Ja. Sie brauchen nur einen Antrag auf Auswechselung Ihres Zählers anhand dieses Online-Formulars zu stellen.
-
Wir funktioniert der intelligente Zähler mit Vorauszahlungsfunktion?
Wenn Sie eine Vorauszahlung auf Ihren Energieverbrauch leisten, benötigen Sie dazu keinen anderen Zähler. Sie müssen dazu bei Ihrem intelligenten Zäher lediglich die Funktion „Vorauszahlung“ aktivieren.
Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen über die Vorauszahlungsfunktion des intelligenten Zählers.
-
Wird es möglich sein, per Fernsteuerung zu kontrollieren, ob ich zu Hause bin?
Nein.
Die vom Zähler aufgezeichneten Daten sind geschützt und werden keinem Dritten mitgeteilt. Diese Daten werden nur einmal pro Tag und nicht in Echtzeit fernabgelesen.
Die einzigen Personen, die außer Ihnen Zugang zu Ihren Daten haben werden, sind:
- ORES
- Ihr Energieversorger (ausschließlich für den Teil, der unmittelbar mit der Fakturierung verbunden ist)
-
Kann ich meine Zählerstände auf dem intelligenten Stromzähler weiterhin ablesen?
Ja. Der Zähler ist mit einem Display versehen, auf dem Sie Ihre Zählerstände ablesen und Ihren Energieverbrauch prüfen können.
Lesen Sie in unserer Broschüre, wie Sie Ihre Zählerstände ablesen.
-
In welcher Hinsicht ist der intelligente Zähler unentbehrlich, um die Herausforderung der Energiewende zu meistern?
Die Anzahl der Eigenerzeugungssysteme (insbesondere Fotovoltaik) steigt ständig, die Elektromobilität entwickelt sich weiter, es kommen auch immer mehr Wärmepumpen zum Einsatz ... Kurzum: Die Netznutzung wandelt sich im Strombereich. Um die Energieversorgung weiterhin gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, das Netz zu modernisieren und in Zähleranlagen der neuen Generation zu investieren.
Dank des intelligenten Zählers verfügt der Kunde künftig über ein klareres und dynamisches Bild seines Energieverbrauchs (beispielsweise über ein Internetportal, auf dem er seine Verbrauchswerte einsehen kann). Dies wird ihn dazu anregen, seine Reflexe im Energiebereich zu verbessern und seinen Verbrauch zu optimieren (oder sogar zu verringern).
Diese Zähler können außerdem die aktive Beteiligung der Verbraucher insbesondere am Flexibilitätsmarkt und an den Gemeinschaften für erneuerbare Energiequellen fördern. Auf der Basis des spezifischen Profils jedes Kunden (Verbrauch sowie Erzeugungs‑ und Speicherkapazitäten) werden die Energieversorger in der Lage sein, neue Dienste anzubieten und die Verbraucher zu betreuen, damit sie eine aktive Rolle in der Energiewende spielen können.
-
Wird der Betrag meiner Energierechnung mit dem intelligenten Zähler steigen?
ORES hat sich gegenüber der Regulierungsbehörde und den wallonischen Bürgern dazu verpflichtet, dass die Auswirkung des intelligenten Zählers auf die Energierechnung geringer als das Inflationsniveau sein wird, und zwar für die gesamte kommende Tarifperiode, also bis 2023.
-
Hat ORES einen Fernzugriff auf meinen Zähler?
Ja. Die Kommunikationsfunktion der Smart Meter ist (sofern technisch möglich) aktiviert. Damit wird eine automatische Fernablesung Ihrer Zählerstände durchgeführt.
In diesem Fall besteht der Fernzugriff in der automatischen Fernablesung Ihrer Zählerstände.
-
Kann der Smart Meter per Fernsteuerung abgestellt werden?
Zurzeit ist diese Funktionalität nicht verfügbar. In Zukunft wird es möglich sein, die Versorgung des Zählers per Fernsteuerung abzustellen. Mit der Einführung dieser neuen Zähler ändert sich allerdings nichts an der Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie an der Gesetzgebung über die Versorgungsunterbrechung (beispielsweise im Falle einer Nichtzahlung). Diese Zählerabstellungen werden als allerletztes Mittel genutzt und dem Kunden vorab mitgeteilt.
-
Wie steht es um das Datenschutzgesetz?
ORES hält sich an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Der Energieversorger wird lediglich über die Daten verfügen, die für die Fakturierung erforderlich sind. Er kann zwar eventuell auch über die Lastprofile verfügen (Ablesung der von Ihnen genutzten Leistung in regelmäßigen Abständen, um sich ein genaueres Bild der Verbrauchsmengen zu machen), jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden. Für weitere Infos hierzu verweisen wir auf die Datenschutzrichtlinie. Falls Sie mehr über Ihre Daten erfahren möchten, senden Sie eine E-Mail an RGPD@ores.be.
-
Welche sind die zukünftigen Funktionalitäten des intelligenten Zählers?
Die Dienste werden schrittweise verfügbar sein. Falls ein intelligenter Zähler bei Ihnen angebracht ist, werden Sie benachrichtigt, sobald eine neue Funktionalität verfügbar ist.
Falls bei Ihnen ein intelligenter Zähler installiert ist, informiert Sie ORES per Briefpost, SMS oder E-Mail über die Aktivierung seiner Kommunikationsfunktion.
Falls Sie diesbezüglich keine Mitteilung erhalten, bedeutet das, Ihr Zähler ist nicht kommunikationsfähig, und für Sie ändert sich nichts.
-
Welches System hat ORES ausgewählt und weshalb?
Im Rahmen mehrerer Feldtests im Laufe der letzten Jahre haben die Teams von ORES verschiedene Technologien konkret prüfen können, die in intelligenten Zähleranlagen eingesetzt werden.
Mit dem am 18. Juli 2018 von der wallonischen Regionalregierung verabschiedeten Dekret, das als gesetzlicher Rahmen für die Einführung der intelligenten Zähler gilt, wurden zwei neue Punkte hinzugefügt. Der Erste betrifft das geografische Gebiet des Rollouts mit „prioritären Segmenten“, d. h. für die Kunden, bei denen das Rollout des Zählers kurzfristig am meisten Sinn macht, während die Diskussionen bisher auf ein flächendeckendes Rollout in der Wallonie hinauszielten. Der zweite Punkt betrifft die Aufschiebung dieses Rollouts: Während die ersten Montagen für den 1. Januar 2020 vorgesehen waren, gilt nun als Ziel der Beginn des Rollouts am 1. Januar 2023.
In diesem neuen Kontext hat ORES beschlossen, sein Programm „Intelligente Zähler“ (Smart Metering) anzupassen und die Synergien in diesem Bereich mit dem Lütticher VNB RESA auszubauen, damit das Projekt des Smart Metering künftig die gesamte Wallonie abdeckt.
Für diese intelligenten Zähler hat ORES die Technologie ausgewählt, die auch in Flandern und in Brüssel angewandt wird. Dabei handelt es sich um die Technologie NB-IoT. Dies ist ein neuer Kommunikationsstandard „Low Power Wide Area Network“ (LPWAN für „Niedrigenergie-Weitverkehrsnetzwerk"), der spezifisch für das Internet der Dinge entwickelt wurde.
-
Welche Technologie wird für die Kommunikationsfunktion der intelligenten Zähler genutzt?
ORES hat die Technologie NB-IoT ausgewählt. Dies ist ein neuer Kommunikationsstandard „Low Power Wide Area Network“ (LPWAN für „Niedrigenergie-Weitverkehrsnetzwerk"), der spezifisch für das Internet der Dinge entwickelt wurde.
-
Was ist ein 25D60-Kasten?
Der 25D60-Kasten dient zur Montage Ihres intelligenten Zählers. Er gleicht dem 25S60‑Kasten, der zurzeit genutzt wird (gleiche Breite, Höhe und Tiefe).
Seine Anwendung, die Anbringung von Verschlussplomben und die üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind die gleichen wie bei einem 25S60‑Kasten.
-
Ich habe einen Smart Meter, aber keinen Strom mehr! Was muss ich tun?
Im Falle einer Stromunterbrechung im Verteilernetz setzt sich Ihr Zähler automatisch wieder in Betrieb, sobald unsere Dienste die Störung behoben haben.
Sie finden alle Informationen zu Störungen oder geplanten Unterbrechungen auf unserer Website.
Im Falle eines Kurzschlusses oder einer Überlastung Ihrer elektrischen Anlage unterbricht der Schutzschalter auf der Frontseite Ihres Zählerkastens die Stromversorgung des Zählers und Ihrer Anlage.
Genau wie bei Ihrem alten Zähler können Sie den intelligenten Zähler wieder einschalten, sobald das Problem behoben wurde.
-
Was ist der Kundenport oder Port P1 bzw. Port S1?
Der Port P1 oder Kundenport bzw. Port S1 ist ein Standardanschluss. Darüber können Sie ein Gerät zur Direktablesung an den intelligenten Zähler anschließen.
Die Ports P1 und S1 sind standardgemäß deaktiviert. Sie werden erst auf Ihren Antrag hin aktiviert.
Worin besteht der Unterschied zwischen den Ports P1 und S1?
Die Übertragungsfrequenz des Ports P1 ist 1 Messung pro Sekunde und die serielle Kommunikation (RS422) entspricht der Norm IEC13239. Die Übertragungsfrequenz des Ports S1 hingegen schwankt zwischen 2.000 und 4.000 pro Sekunde, die serielle Kommunikation (RS422) entspricht ebenfalls der Norm IEC13239.
Der Anschluss an beide Ports erfolgt über RJ12-Kabel.
-
Worin besteht der Unterschied zwischen den Ports P1 und S1?
Die Übertragungsfrequenz des Ports P1 ist 1 Messung pro Sekunde und die serielle Kommunikation (RS422) entspricht der Norm IEC13239. Die Übertragungsfrequenz des Ports S1 hingegen schwankt zwischen 2.000 und 4.000 pro Sekunde, die serielle Kommunikation (RS422) entspricht ebenfalls der Norm IEC13239.
Der Anschluss an beide Ports erfolgt über RJ12-Kabel.
-
Kann ich die Montage des Smart Meters ablehnen ?
Die Montage des Smart Meters erfolgt gemäß den verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, welche die Anbringung dieses Zählertyps vorschreiben.
Sie können die Montage des Smart Meters ablehnen. In diesem Fall müssen Sie uns über die Rufnummer 078 15 78 01 über die Ablehnung der Montage eines Smart Meters informieren. Sie erhalten anschließend ein Antragsformular für die Nichtanbringung eines Smart Meters. Sie müssen dieses dann nur ausfüllen und an uns zurückschicken.
Sollten Sie betroffen sein, benachrichtigen Sie ORES unbedingt vor der Planung eines Termins, um eine unnötige Anfahrt unserer Mitarbeiter zu vermeiden.
Ich habe von den Folgen dieser Verweigerung Kenntnis genommen, nämlich:
- Ich bin verpflichtet, meine Zählerstände manuell abzulesen und ORES zu übermitteln.
- Es ist technisch nicht möglich, an einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie (Energy Sharing) oder einem Peer-to-Peer-Austausch teilzunehmen (weitere Informationen unter info.ores.be/gemeinsame-nutzung-von-energie).
- Es ist technisch nicht möglich, von Flexibilitätsdiensten zu profitieren oder an einer sonstigen Markttätigkeit teilzunehmen, für die eine tägliche Übermittlung der Zählerdaten notwendig ist.
-
Weshalb zeigt das Display die Zählerstände des Nachtverbrauchs an, obwohl ich einen Einfachtarif habe?
Die angezeigten Zählerstände sind unabhängig von Ihrer Tarifgestaltung. Falls Sie diese ändern möchten, können Sie unmittelbar Ihren Tages- und Nachtverbrauch anzeigen und so sehen, welcher für Ihre Situation am interessantesten ist. Weitere Infos finden Sie in unserer Broschüre über die Bedienung des intelligenten Zählers.
Falls Sie einen Einfachtarif haben, brauchen Sie nur die beiden ersten angezeigten Zählerstände zusammenrechnen, um Ihren gesamten Energieverbrauch zu kennen:
- 8.1: Energieabnahme zu den Hochtarifzeiten, d. h. die Gesamtanzahl Kilowattstunden (kWh) Energie, die zu den Hochtarifzeiten verbraucht wurden.
- 8.2: Energieabnahme zu den Niedertarifzeiten, d. h. die Gesamtanzahl Kilowattstunden (kWh) Energie, die zu den Niedertarifzeiten verbraucht wurden.
Sie können auch die grüne Funktionstaste drücken, um die Daten 1.8.0 anzuzeigen, d. h. die insgesamt verbrauchte Energie in Kilowattstunden (kWh) (kWh‑Summe der Energieabnahme zum Tages- und Nachttarif).
-
Wie werden meine persönlichen Daten geschützt?
Der intelligente Zähler überträgt Ihre Zählerstände nur einmal pro Tag an ORES. Die Übertragung dieser Zählerstände erfolgt über ein Dienstleistungsunternehmen, das Ihre Identität nicht kennt. Um den Schutz Ihrer Daten zu garantieren, werden diese von Ihrem Zähler bis zu Ihrem Netzbetreiber ORES verschlüsselt übertragen.
-
Wer speichert meine Daten und zu welchem Zweck?
Ihr Zähler speichert die Chronologie der 60 letzten Verbrauchstage, die Ihrem Netzbetreiber ausschließlich auf entsprechenden Antrag und bei spezifischen Bedürfnissen zugänglich ist (beispielsweise bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Fernkommunikation). Das für die Datenübertragung zuständige Dienstleistungsunternehmen speichert lediglich die Daten der vergangenen 72 Stunden.
Der Netzbetreiber (ORES) speichert Ihre Zählerstände genauso wie die Daten der herkömmlichen Zähler, zu deren Ablesung er ordnungsgemäß verpflichtet ist.
-
Ist es vorheilhaft, zum Doppeltarif zu wechseln/meinen ausschließlichen Nachtzähler abzuschaffen, um meine Eigenerzeugung zu maximieren?
Jedes Verbrauchsprofil ist unterschiedlich. Demnach ist es schwierig, Ihnen spezifische Ratschläge für die Optimierung Ihres Verbrauchs zu erteilen. Dennoch finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen darüber, wie der Doppeltarifzähler funktioniert und wie Sie seine Nutzung optimieren können.
Im Rahmen des Prosumententarifs setzt die Maximierung Ihres Eigenverbrauchs den direkten Verbrauch der Energie, die Sie erzeugen, voraus. Ob Sie die Energie nun zum Nachttarif über die Niedertarifzeiten Ihres Doppeltarifzählers oder zum ausschließlichen Nachttarif verbrauchen, macht somit keinen Unterschied für Ihren Eigenverbrauch (und den Prosumententarif). Die aus dem Netz entnommene Energie bleibt in der Tat gleich. Um Ihren Eigenverbrauch zu maximieren, müssen Sie eher Ihre Verbrauchsgewohnheiten ändern und Ihre energieintensiven Geräte dann laufen lassen, wenn Ihre Fotovoltaikmodule Strom erzeugen (tagsüber, bei Sonneneinstrahlung).
-
Ist es vorteilhafter, die Energieeinspeisung und -entnahme getrennt zu berechnen?
Gemäß der aktuellen Berechnungsmethode des Prosumententarifs wird ein von der CWaPE festgelegter Kapazitätstarif angewandt. Es wird davon ausgegangen, dass 37,76 % der erzeugten Energie direkt für Ihr Wohnhaus verbraucht werden. Ihr restlicher Verbrauch, d. h. 62,64 %, wird zu einem anderen Zeitpunkt aus dem Verteilernetz entnommen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Eigenverbrauch über diesem Prozentsatz liegt, können Sie die getrennte Aufzeichnung Ihrer Energieeinspeisung und -entnahme beantragen, indem Sie einen Zweirichtungszähler anbringen lassen. In diesem Fall werden Ihnen die kWh in Rechnung gestellt, die Sie effektiv aus dem Verteilernetz entnommen haben. (Der vorteilhafteste Tarif wird angewandt, das heißt, dass der Betrag zu Ihren Lasten auf den Kapazitätstarif begrenzt wird.)
Für die Mehrheit der Prosumenten ist der von der CWaPE festgelegte Kapazitätsfaktor der vorteilhafteste Tarif. Diese Pauschale deckt in der Tat Ihre Netznutzungskosten, ohne zusätzliche Kosten für das Auswechseln Ihres Zählers gegen einen Zweirichtungszähler zu verursachen. Um zu prüfen, ob dieser Tarif für Sie interessant ist, können Sie die von der CWaPE erstellte Simulation durchführen, indem Sie diese Excel-Datei runterladen.
-
Wird der Prosumententarif um 5 Jahre verschoben?
Auf Anfrage der wallonischen Regierung und der CWaPE wurden Gespräche mit den Energieversorgern aufgenommen, um die Fakturierung des Prosumententarifs bis zum 30. April 2020 aufzuheben. Zurzeit wurde die endgültige Entscheidung über die Anwendung des Prosumententarifs nicht getroffen und diese hängt nicht von Ihrem Verteilernetzbetreiber ab. Unter folgendem Link haben wir die aktuellen Informationen zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.
-
Wie kann die erzeugbare Netto-Stromleistung den Prosumententarif beeinflussen?
Der kapazitätsgebundene Prosumententarif (unter Ausschluss der Kunden, die einen intelligenten Zähler mit Zweirichtungsfunktion haben) wird in €/kWe berechnet. Es hängt also von der erzeugbaren Netto-Stromleistung ab.
Kapazitätsgebundener Prosumententarif inkl. MwSt.Ausgedrückt in €/kWe
2020
2021
2022
2023
ORES Namur
87,41
88,16
88,50
88,21
ORES Hennegau
85,78
85,47
85,95
84,86
ORES Ost
98,63
99,39
99,26
98,53
ORES Luxemburg
89,54
90,29
90,63
91,63
ORES Verviers
98,84
98,79
99,07
97,08
ORES Wallonisch-Brabant
78,62
79,24
79,51
79,52
ORES Mouscron
78,81
79,67
80,31
82,26
-
Ich werde im Laufe des Jahres 2022 eine Berichtigungsrechnung meines Energieversorgers erhalten. Wird sie den Prosumententarif für das gesamte Jahr oder für einen bestimmten Zeitraum enthalten?
Die im Laufe des Jahres 2022 ausgestellten Rechnungen der Energieversorger werden den gesamten Zeitraum berücksichtigen, also ein ganzes Jahr, das auf dem Ablesungsmonat des abgelaufenen Jahres basiert.
-
Werde ich eine separate Rechnung für den Prosumententarif erhalten?
Nein. Dieser Tarif wird den Prosumenten-Kunden über die Berichtigungsrechnung des Stromversorgers fakturiert. Ihr Verteilernetzbetreiber (also beispielsweise ORES) zahlt Ihnen hingegen die Prämie der Wallonischen Region aus, die den Betrag dieses Tarifs (bis einschließlich 2023) ganz oder teilweise ausgleicht.
-
Muss ich das Geld für die Zahlung des Prosumententarifs in den Jahren 2020 und 2021 vorstrecken?
Die von Ihrem Energieversorger zugeschickte Berichtigungsrechnung enthält den Prosumententarif. Sie müssen diese Rechnung innerhalb der von Ihrem Energieversorger auferlegten Fristen begleichen.
Die Prämie der Wallonischen Region wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach dem Monat Ihrer jährlichen Zählerablesung von ORES ausgezahlt.
-
Was muss ich unternehmen, wenn die Leistung der Anlage, auf welcher der Tarif basiert, den Anforderungen nicht entspricht?
Falls die Leistung der Anlage, die Ihrem Energieversorger als Grundlage für seine Rechnung gedient hat, nicht stimmt, senden Sie uns bitte Ihre detaillierte Anfrage, indem Sie das Nachrichtenfeld unseres Kontaktformulars ausfüllen (Bereich Energie erzeugen – Informationen – Sonstiges).
-
Wie kann ich die Prämie der Wallonischen Region beanspruchen?
ORES zahlt die Prämie im Zusammenhang mit dem Prosumententarif einmal pro Jahr im Auftrag der Wallonischen Region aus. Um diese Prämie zu beanspruchen, müssen Sie Folgenden unternehmen:
- Übermitteln Sie uns die Nummer Ihres Bankkontos, auf das wir die Prämie überweisen werden. Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie das Formular ausfüllen, das demnächst unter ores.be/particuliers-et-professionnels/tarif-prosumer verfügbar sein wird. Wir schicken Ihnen dann eine Bestätigungsmail mit den erfassten Daten zu.
- Abschließend überweisen wir Ihnen die Prämie innerhalb von 30 Tagen nach dem Monat Ihrer Zählerablesung auf das Konto, dessen Nummer Sie auf dem Formular angegeben haben.
Zu Ihrer Information: Die ausgezahlte Prämie wird auf der Basis der Prosumenten-Tarifierung berechnet, die in Ihrem Fall gilt.
-
Wer kann die Prämie der Wallonischen Region beanspruchen?
Die Prämie der Wallonischen Region wird jenen Haushaltsabnehmern (unter Ausschluss der Kunden, die Anrecht auf den Status des geschützten Kunden haben) gewährt, die über eine dezentrale Stromerzeugungsanlage (beispielsweise Fotovoltaikpaneelen) mit einer Höchstleistung von 10 kVA verfügen.
-
Wann werde ich die Prämie der Wallonischen Region für den Prosumententarif erhalten?
Ihr Netzbetreiber wird Ihnen die Prämie innerhalb von 30 Tagen nach dem Monat Ihrer Zählerablesung auszahlen.
-
Ist es vorteilhafter, einen intelligenten Zähler zu installieren, um die Einspeisung und Abnahme von Energie separat aufzuzeichnen?
Die aktuelle Berechnungsmethode für den Prosumententarif basiert auf der Anwendung eines von der CWaPE festgelegten kapazitätsgebundenen Tarif. Dabei geht die CWaPE davon aus, dass 37,76 % der erzeugten Energie unmittelbar von Ihrem Haushalt verbraucht werden. Ihr restlicher Verbrauch, also 62,24 %, wird zu einem anderen Zeitpunkt am Verteilernetz abgenommen.
Falls Sie meinen, dass Ihr Eigenverbrauch diesen Prozentsatz übersteigt, können Sie die separate Aufzeichnung der Einspeisung und Abnahme von Energie durch die kostenlosen Montage eines Zählers mit Zweirichtungsfunktion beantragen siehe compteur intelligent avec la fonctionnalité double flux. In diesem Fall werden Ihnen die effektiv am Verteilernetz abgenommenen kWh in Rechnung gestellt. Laut der Tarifberechnungsmethode wird allerdings immer der günstigste Tarif angewandt, d. h., der Betrag zu Ihren Lasten entspricht maximal dem kapazitätsgebundenen Tarif.
Für die Mehrheit der Prosumenten ist der von der CWaPE festgelegte Kapazitätsfaktor der günstigste Tarif. Diese Pauschale deckt nämlich Ihre Netznutzungskosten. Um zu prüfen, ob dieser Tarif für Sie interessant ist, können Sie das von der CWaPE entwickelte Simulationstool benutzen (Download unter Excel).
-
Wann muss ich einen Smart Meter mit Zweirichtungsfunktion montieren?
Wir empfehlen Ihnen, den Smart Meter mit Zweirichtungsfunktion zum Zeitpunkt des Zählerablesungsmonats zu montieren, um von Ihrer Ausgleichsprämie vollständig zu profitieren.
-
Was ist Connect My Home ?
ORES, die SWDE, VOO und Proximus schließen sich für den neuartigen Service „Connect My Home“ zusammen, um den Kunden die Ausführung der Anschlussarbeiten ans Strom-, Erdgas-, Wasser-, Telefon-, Fernseh- und Internetnetz an einem einzigen Tag anzubieten, und zwar durch einen einzigen Antrag, ein einziges Angebot und ohne Aufpreis.
Bei den Anschlussarbeiten wird die jeweilige Hausinstallation für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation an die Verteilernetze auf öffentlichem Eigentum angeschlossen. Der Anschluss beinhaltet weder die Abonnierung noch die Inbetriebsetzung der Telekommunikationsdienste.
Connect My Home ist der ideale Dienst für den Anschluss von Neubauten oder renovierten Gebäuden, die zuvor noch keinen Anschluss hatten.
-
Welche Vorteile bietet Connect My Home ?
- Sie reichen einen einzigen Antrag für die Ausführung Ihrer Anschlüsse (bis zu 5 Anschlüssen) ein.
- Sie werden von einem einzigen Mitarbeiter kontaktiert, der Ihre Akte von Anfang bis Ende für die 4 Betreiber verwaltet: ORES, die SWDE, Proximus und VOO.
- Sie erhalten alle Preisangebote in einer einzigen E-Mail.
- Alle Ihre Anschlüsse werden in nur einem Tag erstellt.
- Sie haben keinerlei Ausgaben für Zusatzkosten.
- Sie profitieren kostenlos von den Anschlüssen an die Netze von VOO und Proximus. Diese Anschlüsse sind nur im Rahmen eines Anschlusses über Connect My Home kostenlos. Die Inbetriebsetzung der Telekommunikationsdienste hingegen ist nicht kostenlos.
-
Wie funktioniert Connect My Home ?
Nachdem Sie Ihren Connect-My-Home-Antrag eingereicht haben, überprüfen alle ausgewählten Betreiber, ob ein gleichzeitiger Anschluss technisch und verwaltungstechnisch machbar ist. Der Connect‑My-Home-Anschluss ist nicht für alle Anschlüsse, die Sie beantragen, gewährleistet. Die Information über die Machbarkeit wird Ihnen spätestens mit der Zusendung Ihres Preisangebots bzw. Ihrer Preisangebote mitgeteilt.
-
Wer kann einen Connect-My-Home-Antrag einreichen?
Der Bauherr oder sein Vertreter.
-
Was muss ich tun, wenn einer der gewünschten Betreiber in meiner Region nicht verfügbar ist?
- Falls ORES in Ihrer Ortschaft nicht verfügbar ist, klicken Sie hier, um herauszufinden, wer Ihr Strom- und/oder Erdgasverteilernetzbetreiber ist.
- Falls die SWDE in Ihrer Ortschaft nicht verfügbar ist, klicken Sie hier, um herauszufinden, wer Ihr Wasserversorger ist.
- Falls VOO in Ihrer Ortschaft nicht verfügbar ist, klicken Sie hier für weitere Informationen.
- Das Proximus-Netz ist in allen Ortschaften verfügbar.
-
Was geschieht, nachdem ich meinen Antrag verschickt habe ?
- Ihr Kundenberater überprüft, ob es nötig ist, einen technischen Mitarbeiter zur Anschlussadresse zu schicken.
- Die anderen Betreiber prüfen, ob eine synergetische Ausführung der Arbeiten mit Connect My Home möglich ist.
- Sie erhalten eine E-Mail über die Machbarkeit Ihres Antrags mit sämtlichen Preisangeboten.
- Sie bestätigen Ihren Antrag und stimmen den Angeboten zu.
- Sie legen das Datum für die Ausführung der Arbeiten mit Ihrem Kundenberater fest.
- Alle Arbeiten werden in nur einem Tag ausgeführt.
-
Wann ist der ideale Zeitpunkt, um meinen Antrag für einen Connect-My-Home-Anschluss einzureichen?
Wir raten Ihnen an, Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Datum der Erstellung der Anschlüsse einzureichen. Während dieser Zeit wird Ihr Antrag geprüft, ein Mitarbeiter vor Ort geschickt, die Preisangebote werden erstellt und an Sie versandt und die Genehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragt.*
* im Rahmen einer Akte für einen Standardanschluss
-
Wie schnell werde ich kontaktiert, nachdem ich meinen Connect My Home Antrag eingereicht habe?
Nachdem Sie Ihren Anschlussantrag anhand des Webformulars eingereicht haben, wird ein Kundenberater innerhalb 10 Werktagen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
-
Wie schnell wird mein Gebäude angeschlossen?
Die Zeit zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Zustimmung zum Angebot und der Ausführung der Arbeiten beträgt mindestens 21 Werktage* für die Anschlüsse, die im Rahmen von Connect My Home gleichzeitig erstellt werden. In Ihrem Preisangebot finden Sie weitere Informationen über die Ausführungsfrist.
* im Falle eines sogenannten "herkömmlichen" Anschlusses, d. h. für den kein Netzausbau oder sonstige Sonderarbeiten nötig sind.
-
Ist Connect My Home überall in Belgien verfügbar?
Der Dienst Connect My Home ist in den wallonischen Gemeinden verfügbar, in denen ORES der Betreiber des Strom- und/oder Gasverteilernetzes ist.
-
Wie viel kostet mich das?
- Erdgas : ORES: Der Standardanschluss ist kostenlos, insofern das Netz in der Nähe Ihrer Wohnung besteht.
- Strom: ORES: Die Pauschale für einen Standardanschluss beträgt 790 € ohne MwSt.*
- Wasser: SWDE: Die Pauschale für einen Standardanschluss beträgt 1.755 € ohne MwSt.**
- Telekommunikation: Proximus und VOO: Der Anschluss ist kostenlos, wenn er im Rahmen von Connect My Home erstellt wird, das heißt, gleichzeitig mit dem Strom- und/oder Gasanschluss. Der kostenlose Anschluss beinhaltet nicht die Aktivierung der Telekomdienste.
* Tarif 2021
** Tarif 2023 -
Welche Vorarbeiten muss ich selber ausführen?
Bevor wir unsere Arbeiten ausführen, müssen Sie die Baustelle in Ihrer Wohnung und/oder auf Ihrem Privatgrundstück vorbereiten. Sie müssen beispielsweise Gräben ausheben, die verschiedenen Rohrleitungen in der richtigen Tiefe verlegen, dafür sorgen, dass Ihr Gebäude geschlossen ist, usw.
Diese Vorarbeiten werden in unserem Preisangebot detailliert aufgeführt und anhand von praktischen Videos erklärt.
Für einen sorglosen Anschluss bietet ORES Ihnen den Dienst „Service +“ an, insbesondere für die Ausführung der Erdarbeiten und das Verlegen der Rohre an Ihrer Stelle. Zögern Sie nicht und beantragen Sie diesen Service bei Ihrem Kundenberater. -
Wie reiche ich meinen Connect-My-Home-Antrag ein ?
Sie können Ihren Neuanschluss direkt online über connectmyhome.be beantragen.
-
Wen kann ich kontaktieren, wenn ich eine Frage zu meiner Akte/meinen Anschlussarbeiten habe?
Für alle Fragen über Ihre Anschlussarbeiten steht Ihr ORES-Kundenberater Ihnen zur Verfügung.
-
Bin ich zum Abschluss eines Abos bei den Betreibern der Telekommunikationsnetze, an denen mein Gebäude angeschlossen ist, verpflichtet?
Nach dem Anschluss Ihres Gebäudes sind Sie in keiner Weise verpflichtet, ein Abonnement bei den Betreibern der Telekommunikationsnetze abzuschließen. Sie können somit die beiden Anschlüsse (Proximus/VOO) ohne Aufpreis beantragen und im Nachhinein den von Ihnen gewünschten Betreiber in aller Ruhe auswählen.
-
Ab wann kann ich die Telekommunikationsdienste (TV, Internet, Telefon) nutzen?
Sobald Ihr Gebäude an VOO und/oder Proximus angeschlossen ist, müssen Sie nur noch den Betreiber Ihrer Wahl kontaktieren und die Installation der von Ihnen ausgewählten Dienste (TV-Internet-Telefon) beantragen. Ein Techniker des von Ihnen ausgewählten Betreibers wird sich vor Ort begeben, um die Dienste zu aktivieren. Sie erhalten Zugang zu den Telekommunikationsdiensten des entsprechenden Betreibers, nachdem Sie die Modalitäten Ihres Abonnements mit ihm geregelt haben.
-
Kann ich meinen Connect My Home Antrag ändern? Wenn ja, wie?
Nachdem Sie Ihren Antrag anhand des Webformulars eingereicht haben, nimmt ein Mitarbeiter von ORES Kontakt mit Ihnen auf. Er teilt Ihnen seine vollständigen Kontaktdaten mit. Für jede Änderung Ihres ursprünglichen Antrags können Sie Ihren Kundenberater direkt per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Unser Callcenter ist ebenfalls unter 078 15 78 01 für Sie da.
-
Werden die Zähler und Telekommunikationsanlagen nach dem Connect-My-Home-Anschluss automatisch in Betrieb gesetzt?
Für Fragen über die Inbetriebsetzung der Zähler und die Aktivierung der Telekommunikationsdienste kontaktieren Sie direkt den von Ihrem Antrag betroffenen Betreiber.
-
Ich möchte meinen Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden im Laufe des Anspruchsjahres aufgeben und einen Vertrag mit einem kommerziellen Energieversorger schließen. Ist das machbar?
Ja. Sie müssen einen Vertrag mit einem kommerziellen Energieversorger unterzeichnen und können somit Ihren Status vorzeitig aufgeben. ORES informiert Sie über den Verlust Ihres Status des geschützten Kunden und seine Vorteile (Sozialtarif, Lokale Kommission für Energie, …) und bittet Sie um Bestätigung vor der Übermittlung Ihres Dossiers an den kommerziellen Energieversorger.
-
Kann ich, nachdem das Globalbudget der Wallonischen Region aufgebraucht ist, trotzdem noch vom Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden profitieren, insofern ich diesen beantrage?
Nein, muss der Verteilernetzbetreiber die Gewährung dieses Status verweigern, wenn die Grenzen der von der Wallonischen Region erteilten Kredite erreicht sind.
-
Kann ich vom Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden für Elektrizität und Erdgas profitieren?
Ja. Sie müssen den Nachweis der Nichtzahlung für beide Energieträger erbringen, es sei denn, es handelt sich um einen und denselben Energieversorger und eine gemeinsame Rechnung für Gas und Elektrizität.
-
Ich habe einen Budgetzähler/Smart Meter mit vorauszahlungsfunktion und kann meine Energierechnungen nur schwer begleichen. Wie muss ich vorgehen, um vom Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden zu profitieren?
Sie müssen sich an Ihr ÖSHZ oder Ihren Sozialdienst wenden, der Ihnen den Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden ohne Nachweis der Nichtzahlung gewährt.
-
Ich verfüge über eine Bescheinigung datiert vor dem 31.12.2021, aber ich reiche meinen Antrag nach dem 31.12.2021 beim VNB ein. Wird mein Antragsdossier angenommen?
Nein, nach dem 31.12.2021 kann kein neuer Antrag auf konjunkturbedingten regionalen Schutz beim ORES eingereicht werden, und zwar unabhängig vom Datum der Bescheinigung.
-
Ab wann gilt die Schutzmaßnahme in Verbindung mit dem Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden?
Die Schutzmaßnahme für ein Jahr gilt ab der Beantragung des Kunden bei ORES.
-
Gibt es ein äußerstes Gültigkeitsdatum für die Haushaltszusammensetzung in Bezug auf das Datum der Beantragung des Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden?
Ja. Die Haushaltszusammensetzung muss im Vormonat oder nach dem Datum der Bescheinigung vorliegen.
-
Welches Dokument ist gültig als Nachweis für die Nichtzahlung?
Es handelt sich um das Schreiben, mit dem Sie darüber informiert werden, dass Ihr Energieversorger die Anbringung eines Budgetzählers/Intelligente Zâhler mit vorauszahlungsfunktion bei ORES beantragen wird. Es handelt sich nicht um das Erinnerungs- oder Mahnschreiben.
-
Welches ist das äußerste Senioritätsdatum für das Schreiben bezüglich der Nichtzahlung, das ORES zu übermitteln ist?
Das Schreiben bezüglich der Nichtzahlung muss dem Kunden worden sein. Hinweis: Es handelt sich nicht um das Erinnerungs- oder Mahnschreiben, sondern um das Schreiben, mit dem Sie darüber informiert werden, dass Ihr Energieversorger die Anbringung eines Budgetzählers/Smart Meter mit vorauszahlungsfunktion bei ORES beantragen wird.
-
Wie erfolgt die Auswechselung meines Zählers, falls ich zu den Teilnehmern an den Pilotprojekten im Bereich Smart Metering für die Städte Marche-en-Famenne, Nivelles, Saint-Ghislain, Flobecq und Mons gehöre?
ORES wird die betroffenen Kunden kontaktieren, um einen Termin für die Auswechselung des aktuellen Zählers durch den neuen intelligenten Zähler zu vereinbaren.
Zeitplan:
- in den Jahren 2020 und 2021 für die Stadt Marche-en-Famenne
- im Jahr 2021 für die Städte Nivelles, Saint-Ghislain, Flobecq und Mons.
-
Ich gehöre zu den Teilnehmern an den Pilotprojekten im Bereich Smart Metering für die Städte Marche-en-Famenne, Nivelles, Saint-Ghislain, Flobecq und Mons. Was wird aus der Plattform für den Zugriff auf meine Daten? Weshalb habe ich keinen Zugriff mehr auf meine Daten?
Die Portale „Kunde“, die diesen Pilotprojekten gewidmet waren, werden demnächst nicht mehr zugänglich sein und Sie werden keinen Zugriff mehr auf die Daten haben, da sie nicht mehr gesammelt werden. Es wird Ihnen demnächst allerdings ein neuer Kundenbereich zur Verfügung gestellt, in dem Sie Ihre Verbrauchsdaten einsehen und neue Funktionalitäten nutzen können.
-
Habe ich als „Empfänger der erhöhten Leistungen“ (BIM) Anspruch auf den Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden?
Nein. Auch wenn Sie Ihrem kommerziellen Energieversorger gegenüber zahlungssäumig sind, haben Sie keinen Anspruch auf den Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden. Falls Sie sich jedoch an Ihr ÖSHZ oder eine anerkannte Sozialeinrichtung wenden, kann Ihnen der Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden gewährt werden und Sie haben dann ein Jahr lang Anspruch auf den Sozialtarif sowie auf die Annullierung des Verfahrens zur Anbringung eines Vorauszahlungszählers.
-
Sind die an die Client-Ports angeschlossenen Anwendungen mit dem dreiphasigen intelligenten Zähler kompatibel ?
Es gibt zwei Stromnetztypen: Beim Ersten kommen 3 Phasenleiter in Ihrem Stromschrank an (dreiphasig 3 x 230 V); beim Zweiten sind es 4 Leiter. Man spricht auch allgemein von Dreiphasenstrom (3 x 400 V + Mittelleiter).
Der Netztyp, an den Ihr Zähler angeschlossen wird, hat Auswirkungen auf das, was der Zähler anzeigt, auf die über die Client-Ports übermittelten Daten sowie auf die Funktionsweise mancher am Zähler angeschlossener Anwendungen.
Beim Dreiphasenstrom von 3 x 230 V erscheint auf dem Zählerdisplay ein Sternchen über der Phase L2; die entsprechende Spannung ist zwar vorhanden, wird jedoch nicht angezeigt. Noch wichtiger: Dieser Spannungswert auf der Phase L2 wird auch nicht durch die Client-Ports geliefert. Dieser Wert ist jedoch für die Funktionsweise mancher Anwendungen erforderlich, die über diese Client-Ports angeschlossen werden. Bei einem Dreiphasenstrom von 3 x 230 V könnten Sie ein Kompatibilitätsproblem mit manchen angeschlossenen Anwendungen haben.
Zusatzinformationen und detaillierte technische Spezifikationen ( eMUCs – P1 und eMUCs – S1) finden Sie unter energieverbrauchimblick.be.
-
Ab dem 1. Juni 2021 ist eine Zertifizierung für alle Anschlussanträge an die Trinkwasserversorgung Pflicht. Wie muss ich vorgehen?
Für jeden Antrag, der ab dem 1. Juni 2021 eingereicht wird, muss der mit Ihren Arbeiten beauftragte Unternehmer eine Plombe auf Ihrem Wasseranschluss anbringen, wodurch der Durchfluss begrenzt wird. Sie müssen sich folglich an einen zugelassen Zertifizierer wenden, der das CertIBEau (eines pro Zähler) für Sie ausstellt und die Plombe entfernt. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass Ihre Hausinstallation der geltenden Gesetzgebung entspricht. Sie finden die Liste der Zertifizierer sowie weitere Informationen auf folgender Website: https://www.certibeau.be
-
Zu welchem Zweck werden intelligente Zähler installiert?
Mit der Installation der Smart Zähler werden mehrere Hauptziele verfolgt:
- Erfüllung der Bedürfnisse der Kunden: Der Smart Meter ist ein konkretes Hilfsmittel für jeden Verbraucher, der seinen Energieverbrauch wieder bzw. besser im Griff haben möchte. Er ermöglicht neue Dienste, wie beispielsweise die Fernablesung, die Aktivierung/Deaktivierung der Client-Ports, die Fernzahlung im Voraus und den myORES-Kundenbereich, der unter anderem ihre Verbrauchsdaten beinhaltet.
- Ermöglichung der Energiewende: Die Anzahl der Stromerzeugungsanlagen (insbesondere Fotovoltaikanlagen) steigt an, die Elektromobilität entwickelt sich weiter, es kommen immer mehr Wärmepumpen zum Einsatz ... Kurzum: Die Netznutzung wandelt sich im Strombereich. Um die Energieversorgung weiterhin gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, die Netze zu modernisieren und in Zähleranlagen der neuen Generation zu investieren. Der Smart Meter ermöglicht Ihnen eine bessere und dynamischere Übersicht über Ihren Energieverbrauch (dank einem Portal, auf dem Sie Ihren Verbrauch einsehen können). Somit können Sie sich bessere Verhaltensweisen in Bezug auf Ihren Energieverbrauch aneignen und diesen optimieren (oder sogar verringern). Diese Zähler können auch Ihre aktive Mitwirkung, insbesondere auf dem Flexibilitätsmarkt und in den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften, fördern. Aufgrund des spezifischen Verbrauchs-, aber auch des Erzeugungs- und Speicherungsprofils werden die Energieversorger neue Dienste anbieten können und Sie bei der Einnahme einer aktiven Rolle in der Energiewende unterstützen.
- Einhaltung der verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungenin Sachen Montage der Smart Meter : Sie finden alle diesbezüglichen Informationen auf der Website der CWaPE und im Dekret vom 19. Juli 2018.
-
Was geschieht, nachdem ich meinen Antrag auf Beihilfe eingereicht habe?
Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail eingereicht haben, haben Sie eine Empfangsbestätigung erhalten. Ihre Akte wird von unseren Diensten bearbeitet.
Falls Sie diese Empfangsbestätigung nicht erhalten haben, schauen Sie bitte nach, ob Sie Ihre E-Mail an nachfolgende Adresse geschickt haben: primeinondations@ores.be.
Falls Sie Ihren Antrag per Post eingereicht haben, wird Ihre Akte von unseren Diensten bearbeitet. Sie können unsere Dienste jedoch unter 0800 248 47 kontaktieren, wenn Sie eine Empfangsbestätigung Ihrer Akte erhalten möchten.
-
Was muss ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie die auf dem Antragsformular vermerkten Bedingungen erfüllen und
• im Besitz einer Schadensbescheinigung Ihrer Versicherung sein oder einer Empfangsbestätigung des regionalen Katastrophendienstes betreffend Ihren Antrag auf Instandsetzungsbeihilfe infolge der Hochwasserkatastrophe vom 14., 15., 16. und 24. Juli 2021;
• den Nachweis eines erhöhten Energieverbrauchs erbringen anhand eines der nachfolgenden Dokumente :
- eines Belegs für die Anschaffung, Miete oder Ausleihe eines Luftentfeuchters, einer Heizkanone oder einer Notheizung;
- einer Rechnung über die Abnahme einer Elektro- oder Gasinstallation;
- einer Regularisierungsrechnung, aus der ein bedeutender Mehrverbrauch hervorgeht;
- oder einer auszufüllenden eidesstattlichen Erklärung.
Falls Sie die oben genannten Bedingungen jedoch nicht erfüllen, können wir die Prämie leider nicht auszahlen.
-
Ich habe kein Schreiben erhalten, obwohl ich vom Hochwasser betroffen war. Habe ich Anrecht auf die Beihilfe?
Der Erhalt des Schreibens ist für die Auszahlung der Prämie nicht zwingend erforderlich.
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie die auf dem Antragsformular vermerkten Bedingungen erfüllen und
• im Besitz einer Schadensbescheinigung Ihrer Versicherung sein oder einer Empfangsbestätigung des regionalen Katastrophendienstes betreffend Ihren Antrag auf Instandsetzungsbeihilfe infolge der Hochwasserkatastrophe vom 14., 15., 16. und 24. Juli 2021;
• den Nachweis eines erhöhten Energieverbrauchs erbringen anhand eines der nachfolgenden Dokumente :
- eines Belegs für die Anschaffung, Miete oder Ausleihe eines Luftentfeuchters, einer Heizkanone oder einer Notheizung;
- einer Rechnung über die Abnahme einer Elektro- oder Gasinstallation;
- einer Regularisierungsrechnung, aus der ein bedeutender Mehrverbrauch hervorgeht;
- oder einer auszufüllenden eidesstattlichen Erklärung.
Falls Sie die oben genannten Bedingungen jedoch nicht erfüllen, können wir die Prämie leider nicht auszahlen.
-
Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung für die Anschaffung oder Miete des Materials für die Trockenlegung meines Gebäudes nicht mehr habe?
Für diesen Fall finden Sie auf dieser Seite eine eidesstattliche Erklärung. Senden Sie diese ganz einfach ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit Ihrer Schadensbescheinigung und dem Antragsformular an uns zurück.
-
Bei wem muss ich die Prämie beantragen, falls meine Energieversorgung für Strom und Gas über zwei unterschiedliche VNB erfolgt?
Die Prämie muss bei Ihrem Stromverteilernetzbetreiber beantragt werden. Prüfen Sie auf dieser Karte, ob Ihre Gemeinde sich auf dem Tätigkeitsgebiet von ORES für den Strombereich befindet.
-
Habe ich als Gewerbekunde Anrecht auf die Prämie?
Diese Prämie ist den Haushaltsabnehmern für ihren Energieverbrauch an der Anschrift vorbehalten, wo der Schaden entstanden ist. Sie müssen anhand des auszufüllenden Formulars bestätigen, dass Sie Haushaltsabnehmer sind.
-
Warum wird meine Prosumentenprämie in mehreren Teilzahlungen zurückgezahlt?
Aufgrund eines IT-Problems wird die Prämie möglicherweise in mehreren Teilzahlungen zurückgezahlt. Dies hat keinerlei Auswirkung auf den Gesamtbetrag der Rückzahlung Ihrer Prämie.
-
In welchen Fällen kommt Connect My Home für mich nicht infrage?
Nachstehend einige Fälle, in denen ein Anschluss mit Connect My Home nicht möglich ist*:
- Für den Anschluss an das Netz eines oder mehrerer Betreiber sind Ausbau- oder Änderungsarbeiten am Netz nötig.
- Das Netz eines oder mehrerer Betreiber ist an der Anschlussadresse nicht vorhanden.
- Das Netz eines oder mehrerer Betreiber wird zurzeit verlegt oder modernisiert und ein Netzanschluss ist augenblicklich nicht möglich.
- Das Gebäude ist bereits angeschlossen und eine umfassende Überprüfung seitens eines oder mehrerer Betreiber ist im Rahmen Ihres Antrags für die Ausführung der Arbeiten erforderlich.
- Der Anschluss an das Netz eines oder mehrerer Betreiber ist kein Standardanschluss und erfordert eine umfassende Prüfung.
- An der Anschlussadresse gibt es mehr als 4 Wohnungen. Zum Beispiel: ein Gebäude mit mehr als 4 Appartements, eine Hausgruppe mit mehr als 4 Häusern.
- Ihr Antrag ist dringend und die Betreiber benötigen mehr Zeit für die Überprüfung als Ihr Zeitplan zulässt.
- Die Prüfung Ihres Antrags ergibt, dass keine Erdarbeiten auf öffentlichem Eigentum für einen oder mehrere Betreiber auszuführen sind.
* unvollständige Liste
-
Zu welchen Zeiten ist mein ausschließlicher Nachtstromzähler in Betrieb?
Die Betriebszeiten sind je nach Ihrem Wohnort (d. h. der entsprechenden ORES-Region) und Ihrer Elektroinstallation unterschiedlich. Ganz allgemein ist der ausschließliche Nachtstromzähler zwischen 22 Uhr und 7 Uhr oder zwischen 23 Uhr und 8 Uhr in Betrieb. Um zu wissen, wann Ihr ausschließlicher Nachstromzähler in Betrieb ist, kontaktieren Sie uns bitte anhand dieses Formulars.
-
Wie kann ich meinen Termin für die Anbringung eines Smart Meters ändern oder absagen?
Dies ist direkt online möglich, indem Sie Ihre Akte weiterverfolgen.
Dazu benötigen Sie
- entweder die Web-Referenznummer, die sich aus maximal 20 Zeichen zusammensetzt. Sie finden diese in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie nach Ihrem Online-Antrag erhalten haben;
- oder die Aktennummer, die sich aus acht Ziffern zusammensetzt und mit der Ziffer 4 beginnt. Sie finden diese im Angebot, das Sie von ORES erhalten haben.
-
Ich möchte einen Smart Meter beantragen und habe zurzeit einen ausschließlichen Nachttarifzähler. Wie läuft das ab?
Ihr Stromzähler und Ihr ausschließlicher Nachttarifzähler werden beide gegen Smart Meter ausgewechselt. Falls Sie Anrecht auf die Prämie der Wallonischen Region haben, müssen Sie nur für die Auswechselung eines der beiden Zähler bezahlen. Besuchen Sie unsere Website und vereinbaren Sie mit wenigen Klicks einen Termin für die Anbringung Ihres Smart Meters.
-
Ich steige demnächst auf ein Elektroauto um; wie finde ich heraus, ob meine Elektroinstallation für das Laden ausreicht?
Mit unserem Simulator finden Sie ganz einfach heraus, ob die Leistung Ihrer aktuellen Elektroinstallation für die Aufladung Ihres (zukünftigen) Elektro‑/Hybridfahrzeugs ausreicht und wie lange der Ladevorgang dauert. Dazu benötigen Sie Ihren EAN‑Code oder Ihr Zähler muss leicht zugänglich sein.
-
Welche Faktoren werden bei der Prüfung der Lademöglichkeiten eines Elektroautos zu Hause berücksichtigt?
Unser Simulator berücksichtigt bei der Analyse der Möglichkeiten, Ihr Elektroauto zu Hause aufzuladen, verschiedene Faktoren:
- Ihre verfügbare elektrische Leistung: Diese kann abhängig von Ihrer Elektroinstallation, der Nutzung von energiefressenden Geräten und der Tageszeit unterschiedlich sein. Im Allgemeinen raten wir Ihnen, Ihr Fahrzeug nachts aufzuladen.
- Der Typ Ladestation: Wir empfehlen 3 Arten von Ladestationen 3,7 kW, 7,4 kW oder 11 kW je nach der verfügbaren Leistung. Wenn die Ladezeit 9 Stunden nicht überschreitet, sind prioritär weniger leistungsstarke Ladestationen empfehlenswert, um Ihnen unnötige Installations‑/Anpassungskosten zu ersparen.
- Die Kapazität Ihrer Fahrzeugbatterie. Diese ist für die Schätzung der Ladezeit nützlich.
- Ihre Solarmodule: Falls Sie Prosument sind, zeigt eine Meldung Ihnen an, wie Sie den größten Nutzen aus der von Ihren Modulen erzeugten grünen Energie ziehen.
-
Welche Ergebnisse sind mit dem Simulator möglich?
Mit unserem Simulator sind verschiedene Ergebnisse möglich:
- Gute Nachricht!
Die aktuelle Leistung Ihrer Stromanlage ermöglicht Ihnen, Ihr Fahrzeug zu Hause aufzuladen.
Der Simulator informiert Sie über die Ladedauer Ihres Fahrzeugs, die optimale Tageszeit für das Laden sowie den für Sie empfohlenen Typ Ladestation (oder verstärkte Steckdose).
- Unzureichende Leistung
Sie können leider keine Ladestation zu Hause installieren, um ein Elektrofahrzeug aufzuladen.
Der Simulator schlägt mehrere Alternativlösungen vor, wie die Installation einer intelligenten Ladestation, eine Leistungserhöhung oder die Wahl eines Fahrzeugs mit einem weniger starken Akku.
- Gute Nachricht!
-
Was ist eine Ladestation für Elektroautos?
Mit einer heimischen Ladestation können Sie Ihr Fahrzeug schneller aufladen als an einer Steckdose. Für ein reines Elektroauto raten wir Ihnen zu einer Ladestation von 3,7 kW, 7,4 kW oder 11 kW je nach den Möglichkeiten Ihrer Elektroinstallation und Ihrer Fahrzeugbatterie. Für ein Plug-in-Hybrid ist die Investition in eine heimische Ladestation nicht nötig (eine verstärkte Steckdose reicht aus).
Reicht Ihre Elektroinstallation aus, um eine Ladestation bei Ihnen zu Hause zu installieren? Machen Sie den Test mit unserem Simulator!
-
Was ist eine intelligente Ladestation für Elektroautos?
Die intelligente Ladestation ist eine heimische Ladestation, die eine gleichmäßige Verteilung der für Ihre Ladestation und die anderen Geräte in Ihrem Haus genutzten Energie ermöglicht. Kurzum, sie ermöglicht das Laden Ihres Fahrzeugs, während andere energiefressende Geräte genutzt werden, ohne zu einer Überbelastung Ihrer Elektroinstallation zu führen.
Falls Sie Fotovoltaik-Paneele haben, können Sie mit manchen Ladestation Ihren Eigenverbrauch maximieren, indem Sie Ihr Fahrzeug mit dem Solarstrom aufladen. So können Sie möglicherweise eine Leistungserhöhung Ihrer Elektroinstallation vermeiden.
Finden Sie mit unserem Simulator heraus, ob Sie eine Ladestation zu Hause installieren können.
-
Was geschieht, wenn Sie den Status als geschützter Kunde verlieren und Sie Kunde des sozialen Energieversorgers sind?
In diesem Fall können Sie nicht mehr vom sozialen Versorger mit Energie versorgt werden. Vergessen Sie also nicht, ihn zu benachrichtigen und einen neuen Energieversorger zu wählen. Andernfalls wird der Höchstpreis angewandt und Sie werden von der Lokalen Kommission für Energie (LKE) Ihrer Gemeinde vorgeladen, die gegebenenfalls die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung beschließt !
-
Darf ich ein Plug-and-play-Solarmodul installieren (≤ 10 kVA)?
Aus gesetzlichen und Sicherheitsgründen ist es verboten, ein Solarmodul über eine Steckdose an Ihren Stromkreis anzuschließen. Diese Art von Installation muss über einen festen Kabelanschluss an die mit einem Schutzschalter versehene Verteilertafel erfolgen.
Darüber hinaus darf wie für jede dezentrale Erzeugungsanlage nur von Synergrid zugelassenes Material (siehe Dokument C10/26) an das Stromnetz angeschlossen werden. Nach der Installation der Anlage müssen Sie diese anhand dieses Formulars bei Ihrem Verteilernetzbetreiber melden.
-
Habe ich als Empfänger von erhöhten Beihilfen (frz. BIM) Anspruch auf den Sozialtarif?
Ja, seit dem 1. Februar 2021 kann Personen, die Anspruch auf erhöhte Beihilfen (frz. BIM) haben, der Sozialtarif für Ihren Strom- und Erdgasverbrauch gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Falls Sie für das laufende Jahr bereits eine Bescheinigung der Krankenkasse über Ihren BIM-Status haben, kann ORES Ihr Energieversorger werden.
Um die Energieversorgung durch ORES zu beantragen, müssen Sie das nachstehende Formular ausfüllen und unterschreiben. Bitte schicken Sie es anschließend zusammen mit einer Bescheinigung über Ihren Status als geschützter Kunde entweder per Post an ORES – BP 10014 – 6041 Gosselies oder auch per E-Mail an clients@ores.be oder per Fax an die Nummer 071 54 96 89.
-
Wieviel kostet der Smart Meter? Wer bezahlt den Smart Meter?
Der Smart Meter kostet 160 € ohne MwSt.
Wer bezahlt den Smart Meter?
Wenn die Anbringung des Smart Meters im Rahmen einer von ORES durchgeführten Auswechselungsmaßnahme (Budgetzähler, FÖD-Zähler, Pilotprojekt usw.) stattfindet, sind die 160 € ohne MwSt. zulasten von ORES.
Wenn Sie die Anbringung eines Smart Meters aus eigener Initiative beantragen, müssen Sie die 160 € ohne MwSt. bezahlen. Allerdings gewährt die Wallonische Region bis zum 31.12.2023 (im Rahmen der verfügbaren Budgets) allen Haushaltsabnehmern (sowohl mit als auch ohne Energieerzeugung) eine Prämie, um die Kosten des Smart Meters zu decken. Diese Prämie deckt die Kosten für die Auswechselung eines einzigen Zählers und deckt nicht mögliche Zusatzkosten (Kasten, Anschlussklemmen …).