Investitionen im Hinblick auf eine größere Energieeffizienz: Prämien und Abzüge

Datum | Mittwoch, 8. Juni 2016

Falls Sie Investitionen im Hinblick auf Energieeinsparungen vornehmen, können Sie verschiedene Prämien beantragen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über die Gewährungsbedingungen und die zu bevorzugenden Geräte informieren, um eine gute Wahl zu treffen.

  1. Die AMURE-Prämien
    Diese Prämien sind für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bestimmt. Zusammenfassend handelt es sich um Subsidien, die einer juristischen Person des Privatsektors gewährt werden können. Diese Gelder können genutzt werden für die Durchführung:
    • eines umfassenden Energieaudits;
    • eines Energieaudits bezogen auf einen Teilbereich;
    • einer vorläufigen Machbarkeitsstudie;
    • einer Machbarkeitsstudie,
    • eines jährlichen Wiederholungsaudits.
    Die Beihilfe für das jährlich wiederholte Audit und die erneuerbare Machbarkeitsstudie ist ausschließlich den Unternehmen, die Partei einer Sektorenvereinbarung sind, vorbehalten.
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  2. Investitionsprämien
    Unternehmen und Selbständige können ebenfalls eine Investitionsbeihilfe beantragen. Diese Anreize in Form einer Prämie oder Steuerbefreiung sollen Investitionen mit dem Ziel einer nachhaltigen Energienutzung in der Wallonischen Region und des Umweltschutzes fördern.
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  3. Steuerabzüge
    Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können Steuerabzüge für energieeffiziente Investitionen beantragen. Diese Investitionen müssen einer der drei nachfolgenden Kategorien entsprechen:
    • Eindämmung von Energieverlusten in bestehenden Gebäuden oder in bestehenden Gewächshäusern;
    • Eindämmung der Energieverluste durch die Isolierung von Geräten, Leitungen, Ventilen und Transportrohren, die im Gebrauch sind, oder die Abdeckung von warmen oder kalten Flüssigkeitsbädern, die in Gebrauch sind;
    • Eindämmung der Energieverluste in bestehenden Öfen;
    • Eindämmung der Energieverluste durch die Belüftung in bestehenden Gebäuden;
    • Wiederverwertung der Restwärme;
    • Nutzung der Entspannungsenergie, die durch bestehende Produktionsprozesse oder durch die Entspannung von für den Transport komprimierten Energieträgern freigesetzt wird;
    • Geräte zur gekoppelten Form- und Wärmeerzeugung;
    • Geräte zur Verbrennung, Heizung, Klimatisierung und Beleuchtung;
    • industrielle Produktionsverfahren;
    • Erzeugung und Nutzung von Energie durch chemische, thermochemische oder biochemische Umwandlung der Biomasse und der Abfälle;
    • Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energiequellen;
    • Beförderung per Bahn oder per Schiff.
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  4. Sie können ebenfalls die Dienste der Vermittler im Bereich der rationalen Energienutzung in Anspruch nehmen, welche die wallonischen Unternehmen begleiten.
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  5. Les certificats verts accordés en cas de production d’électricité verte.
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Segment: Autorités Publiques