Stressfreier Umzug
Was können Sie einem Ihrer Gemeindeeinwohner, der umzieht, raten?
Hier einige Empfehlungen für einen sorglosen Umzug ohne Unterbrechung der Strom- oder Erdgasversorgung.
Der Einwohner Ihrer Gemeinde verlässt seine aktuelle Adresse.
- Wir empfehlen ihm, die Zähler offen zu lassen und das Formular zur Übernahme der Energien auszufüllen. Dieses muss vom nachfolgenden Bewohner oder vom Besitzer des Gebäudes (oder seinem Bevollmächtigten) gegengezeichnet werden. Anschließend muss er mit seinem Energieversorger Kontakt aufnehmen.
- Ihr Mitbürger hatte keine Gelegenheit, das Formular ausfüllen und gegenzeichnen zu lassen? In diesem Fall empfehlen wir ihm, die Zähler von ORES schließen zu lassen. Somit vermeidet er, dass ihm der spätere Verbrauch berechnet wird.
Der Einwohner Ihrer Gemeine zieht an einer neuen Adresse ein.
- Wenn die Zähler offen sind, kann er das Formular zur Übernahme der Energien ausfüllen und es vom vorherigen Bewohner oder vom Besitzer des Gebäudes (oder seines Bevollmächtigten) gegenzeichnen lassen. Anschließend muss er es nur noch an seinen Energieversorger schicken.
- Wenn die Zähler geschlossen sind, muss er mit einem Energieversorger (für Strom oder Gas) Kontakt aufnehmen, um schnellstens einen Versorgungsvertrag zu schließen. Sobald Ihr Vertrag mit dem Versorger offiziell bestätigt wurde, nehmen Sie mit ORES auf, um den oder die Zähler zu öffnen. Rufen Sie 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten) an, um ein Preisangebot zu erhalten und einen Termin in weniger als 5 Minuten zu vereinbaren.
Sie sind in eine neue Wohnung eingezogen, in der ein Budgetzähler angebracht ist. Was müssen Sie unternehmen ?
Lesen Sie in unseren Broschüren Stromverbrauch und Gasverbrauch.
Ziehen Sie ganz ohne Stress um !
Füllen Sie dieses Dokument aus und kontaktieren Sie Ihren Energieversorger.
Was müssen Sie unternehmen, wenn an der neuen Adresse kein Anschluss vorhanden ist? Hier die erforderlichen Schritte. .