DER BELEUCHTUNGSDIENST - behörden

DER BELEUCHTUNGSDIENST

Ein Dienst, um die Verwaltung Ihrer öffentlichen Beleuchtung zu erleichtern

Mit dem Beleuchtungsdienst gewährleistet ORES gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale sämtliche Wartungs- und Instandsetzungsleistungen zulasten Ihrer Gemeinde.

Profitieren Sie vom Mehrwert des Beleuchtungsdienstes

Vereinfachung

Vereinfachtes Angebotsverfahren für jede größere Instandsetzunge

Vorhersehbarkeit & Gemütsruhe

Optimierte Verwaltung des Jahreshaushalts der Gemeinden

Schnelligkeit & Zufriedenheit der Nutzer

Bedeutend verkürzte Eingriffsfristen (im Falle von Standardmaterial)

Korrekter Preis

Die Pauschale wird aufgrund der durchschnittlichen Eingriffskosten der 3 vorangegangenen Jahren für Ihre Gemeinde berechnet.


Ein zusätzlicher Dienst

ORES wartet die öffentliche Beleuchtung in 75 % der wallonischen Städte und Gemeinden, d. h. mehr als 450 000 Leuchtkörper. Ein erheblicher Teil dieser Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten geht zulasten der Gemeinden.

EingriffFunktionale BeleuchtungNicht funktionale Beleuchtung (Kirchenscheinwerfer usw.)
Auswechseln Lampe/elektrische Bestandteile/Zubehör Gemeinwohlverpflichtungen (Tarif) Gemeinden
Wartung und Instandsetzung der Anlagen, ohne Zubehör Gemeinden Gemeinden
Sonstige Eingriffe (Ausschaltung Feuerwerk usw.)
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Gemeinden
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Gemeinden
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Mit dem Beleuchtungsdienst optimieren Sie nicht nur die Verwaltung der Beleuchtung, Sie erleichtern sich das Leben und steigern den Komfort Ihrer Bürger!


Was beinhaltet der Beleuchtungsdienst?

Die gedeckten Eingriffe sind mit der jetzigen Situation vergleichbar.

Gedeckte EingriffeNicht gedeckte Eingriffe
Instand setzende Sonderwartungen „außerhalb der Gemeinwohlverpflichtungen“ Akten betreffend die Einrichtung der öffentlichen Beleuchtung, die von den Gemeinden finanziert wird (neue Anlagen und Auswechseln überalterter Anlagen, wenn es sich um mehr als 1 Leuchtkörper handelt)
Schäden an den Anlagen (DI) Eingriffe an Material, das nicht von ORES verwaltet wird
Überalterung (VU)  
Absicherung infolge eines Zwischenfalls DI VU  
Sonstige Leistungen (Abschaltungen in der Station, Anbringen von Lichterketten …)
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Darüber hinaus wird ORES zur Verkürzung der Fristen eine Reihe von standardisiertem Material anbieten.

  • 16 Leuchtenmodelle und 20 Standard-Standleuchtenmodelle, die ab Lager lieferbar sind
  • Auf 60 Tage verkürzte Eingriffsfristen
  • Optimale Technologien für die Anbringung an Verkehrswegen
  • Freie Materialwahl für die Gemeinden

Eine Jahrespauschale, die sämtliche Eingriffe abdeckt

Eine einzige Jahrespauschale deckt sämtliche Eingriffe an Ihrer öffentlichen Beleuchtung für ein Jahr ab.

Berechnung der Jahrespauschale = indexierte durchschnittliche Wartungs- und Instandsetzungskosten der öffentlichen Beleuchtung Ihrer Gemeinde während der 3 vorangegangenen Jahre

Die Höhe der Pauschale wird spätestens am 30. September des Jahres mitgeteilt, das dem Haushaltsjahr vorangeht. Diese Pauschale wird in 4 vierteljährlichen Raten in Rechnung gestellt. Zum Quartalsende erhalten Sie jeweils eine detaillierte Auflistung der ausgeführten Eingriffe.

Außerdem behält die Gemeinde die Kontrolle über die Eingriffe von ORES, da sie vor der Ausführung von umfangreichen Arbeiten eine Mitteilung erhält, die ihrer Zustimmung bedarf:

Die Instandsetzung wird nur mit Ihrer Zustimmung ausgeführt.

TypBedingungInfo GemeindeAktion
Petites interventionsKleine Eingriffe Keine Museweb Die Instandsetzung erfolgt sofort.
Große Eingriffe Kostenvoranschlag < 2000€ Mitteilung per E Mail Die geplante Instandsetzung kann innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung ohne Kosten storniert werden.
Kostenvoranschlag > 2000€ Mitteilung per E Mail Die Instandsetzung wird nur mit Ihrer Zustimmung ausgeführt.
Ausgewechseltes Material nicht ähnlich Mitteilung per E Mail Die Instandsetzung wird nur mit Ihrer Zustimmung ausgeführt.

SIE BENÖTIGEN AUSFÜHRLICHERE INFORMATIONEN?

Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Person bei ORES oder lesen Sie unsere Antworten auf die meist gestellten Fragen.