Erschließung Ihres Grundstücks - Behörden

GRUNDSTÜCKSERSCHLIEßUNG (AUCH FÜR PARZELLIERUNGEN)

Was ist eine Grundstückserschließung?

Bei der Grundstückserschließung wird ein Mechanismus zur Vergemeinschaftung der Kosten unter Berücksichtigung jeder Art von Ausrüstungsarbeiten, die ausgeführt werden müssen oder auch nicht, angewandt. Sie ermöglicht dem Verteilernetzbetreiber zu bescheinigen, dass ein Grundstück an das Strom- und/oder Gasverteilernetz angeschlossen werden kann.

Was ist ein zu erschließendes Grundstück?

Es handelt es sich um ein Grundstück, das:

  • entweder in Parzellen aufgeteilt ist, ohne Berücksichtigung des künftigen Baus, der ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen soll, und zwar im Rahmen der Aufteilung eines oder mehrerer Grundstücke in zwei oder mehr Parzellen, und das darüber hinaus:
    1. entweder gemäß Artikel D.IV.3 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung von einer Verstädterungsgenehmigung befreit ist
    2. oder im Sinne der Gesetzgebung der Erteilung einer Verstädterungsgenehmigung unterliegt;
  • oder für die Errichtung eines oder mehrerer Bauten oder einer oder mehrerer Wohnhausgruppen bestimmt ist. Unter einem Bau oder einer Wohnhausgruppe ist Folgendes zu verstehen:
    1. der Bau eines neuen einzelnen Gebäudes oder einer neuen Doppelhaushälfte, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen soll, und zwar auf einer Parzelle, auf der bereits ein Gebäude steht;
    2. Wohnhausgruppen, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen sollen;
    3. die vertikale Aufteilung eines bestehenden Gebäudes, das ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen soll, wobei diese Aufteilung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Parzellierung des Grundstücks führen kann.

 

Es handelt sich sowohl um Grundstücke, die entlang öffentlicher oder privater Verkehrs- und/oder Zugangswege liegen, als auch um Grundstücke, für die neue private Verkehrs- und/oder Zugangswege erforderlich sind, die später von der Gemeinde übernommen werden oder auch nicht.

Diese Vorschriften gelten auch für Grundstücke, die sich entlang eines Verkehrs- und/oder Zugangsweges befinden, der bereits mit einem Stromnetz ausgerüstet ist.


Erschließung Ihres Grundstücks

Ihre Gemeinde, ein Bürger oder ein Bauträger möchte ein Grundstück mit folgendem Ziel erschließen:

  • Bau einer privaten, kommunalen oder sozialen Wohnsiedlung
  • Bau von Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhäusern,
  • Bau von Siedlungen,
  • senkrechte Aufteilung eines bestehenden Gebäudes?

Lesen Sie vorab die Regelungen für Strom und Erdgas.

Downloaden Sie anschließend das Antragsformular für die Ausrüstung eines zu erschließenden Grundstücks!

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Nachdem wir über das Antragsformular für die vorherige Stellungnahme sämtliche erforderliche Informationen erhalten haben, analysieren wir das Projekt, um Ihnen folgende Auskünfte erteilen zu können:

  • die Machbarkeit der Ausrüstung des zu erschließenden Grundstücks im Bereich Gas, Strom und Straßenbeleuchtung ;
  • die Notwendigkeit, einen oder mehrere Räume oder Grundstücke für die Trafostation vorzusehen ;
  • die Bestimmungen für die Ausrüstung der zu erschließenden Grundstücke.

Falls wir Zusatzinformationen brauchen, nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.