DER SOZIALTARIF/ DER HÖCHSTTARIF - Behörden

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DER SOZIALTARIF/ DER HÖCHSTTARIF

DER SOZIALTARIF

Der Sozialtarif wird alle 3 Monate von der Regulierungsbehörde für Elektrizität und Gas, der KREG, errechnet und veröffentlicht. Er ist auf dem gesamten belgischen Gebiet gleich und den geschützten Kunden vorbehalten.

Für Strom gibt es drei verschiedene Sozialtarife, die den drei Zählertypen entsprechen: Einfachtarif (normaler Tarif), Doppeltarif und ausschließlicher Nachttarif. Für Gas gibt es nur einen einzigen Sozialtarif.

DER HÖCHSTTARIF

Der Höchsttarif wird alle 3 Monate von Ihrem Verteilernetzbetreiber (VNB) ausgerechnet und von der KREG (CREG) genehmigt.

Er wird für die Kunden in Sonderfällen angewandt:

  • Der VNB ist zwar Ihr sozialer Energieversorger, aber Sie haben Ihren Status als geschützte Kunden verloren und noch keinen anderen Energieversorger gewählt.
  • Der VNB wird Ihr vorübergehender Energieversorger.

Wir empfehlen diesen Personen, ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung zu bringen, da sie sonst bei Anwendung dieses Tarifs den höchsten Energiepreis auf dem Markt zahlen.