WAS IST EIN GESCHÜTZTER KUNDE?
Es handelt sich um einen Kunden, der sich in einer finanziellen oder sozialen Lage befindet, für die laut belgischer oder regionaler Gesetzgebung ein Schutzstatus vorgesehen ist.
Jedem Kunden (bzw. Lebenspartner oder im gleichen Haushalt lebendem Kind), der die vom Föderalstaat (geschützter Kunde auf föderaler Ebene) oder von der Wallonischen Region (geschützter Kunde auf regionaler Ebene) festgelegten Kriterien erfüllt, werden der Status des geschützten Kunden sowie die diesbezüglichen Unterstützungsmaßnahmen gewährt.
Sie möchten einem Ihrer Mitbürger bei seinen Schritten behilflich sein? Sie finden die Kriterien zur Erlangung des Status eines geschützten Kunden auf der Website der CWaPE.
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ZUM FORMULAR GESCHÜTZTER KUNDEDer Sozialtarif
Ein geschützter Kunde auf föderaler Ebene hat Anspruch auf den Sozialtarif (den niedrigsten Tarif auf dem Markt, der auf dem gesamten belgischen Gebiet identisch ist) bei einem beliebigen Energieversorger sowie beim Verteilernetzbetreiber (VNB) als „Sozialversorger“.
Ein geschützter Kunde auf regionaler Ebene hat Anspruch auf den Sozialtarif, insofern er von seinem VNB mit Energie versorgt wird, der dann zu seinem sozialen Energieversorger wird.
Zur Erinnerung: Falls einer Ihrer Mitbürger seinen Status als geschützter Kunde auf föderaler oder auf regionaler Ebene verliert, muss er seinen sozialen Energieversorger schnellstens benachrichtigen und einen anderen Energieversorger finden. Andernfalls läuft er Gefahr, dass die Tarifierung zum Höchstpreis wechselt oder die Lokale Kommission „Schutzverlust“ ihn vorlädt und gegebenenfalls die Unterbrechung seiner Energieversorgung beschließt.
Welches sind die anderen Schutzmaßnahmen?
Außer dem Sozialtarif haben die geschützten Kunden Ihrer Gemeinde Anspruch auf weitere Schutzmaßnahmen, insbesondere bei Zahlungsschwierigkeiten.
In diesem Fall kann der soziale Energieversorger kostenlos einen Budgetzähler in der Wohnung anbringen.
Für seinen Gas-Budgetzähler kann er – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Unterstützung erhalten, um seine Gasversorgung während der Winterzeit sicherzustellen.
In den von der Regulierungsinstanz vorgesehenen Fällen kann sich auch die Lokale Kommission für Energie Ihrer Gemeinde um seinen Fall kümmern.
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