ORES SOZIALER ENERGIEVERSORGER
ORES als sozialer Energieversorger
In bestimmten Fällen wird ORES zum sozialen Energieversorger oder zum vorübergehenden Energieversorger (Energieversorger X).
Sozialer Energieversorger der geschützten Kunden
Wenn einem Einwohner Ihrer Gemeinde der Status des geschützten Kunden auf föderaler Ebene gewährt wurde, darf er seinen Energieversorger frei wählen – entweder einen kommerziellen Energieversorger oder ORES als sozialen Energieversorger.
Wenn einem Einwohner Ihrer Gemeinde der Status des geschützten Kunden auf regionaler Ebene gewährt wurde, wird er ausschließlich von ORES als sozialer Energieversorger versorgt.
In beiden Fällen berechnet der soziale Energieversorger den Strom zum Sozialtarif.
Vorübergehender Energieversorger
In bestimmten Fällen versorgt ORES laut regionaler Gesetzgebung nicht geschützte Kunden vorübergehend mit Energie. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn innerhalb der festgelegten Frist von 40 Tagen kein Budgetzähler bei einem nicht geschützten Kunden angebracht werden konnte. Sobald der Zähler angebracht ist, „wechselt“ der Kunde wieder zu seinem kommerziellen Energieversorger. Der Energieverbrauch während dieser Übergangsperiode wird zu dem von der KREG genehmigten Höchsttarif berechnet.