Die verteilertarife - Betriebe und unternehmen

DIE VERTEILERTARIFE

Eine Beteiligung an der Netznutzung

Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem :

  • die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten;
  • die Anschlüsse ans Netz;
  • die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler;
  • die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten;
  • die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung.

ORES verteilt täglich Strom an über 1.360.000 wallonische Haushalte. Dies ist unsere Aufgabe, der wir uns tagtäglich widmen. Um Ihnen die Energie und somit das Leben zu erleichtern !


VERTEILERTARIFE EINSEHEN

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um zugehörige Dokumente zu finden.

  • Der Abnahmetarif gilt für die Energieabnahme vom Strom-oder Erdgasnetz.
  • Der Einspeisetarif gilt für die Energieeinspeisung ins Netz (gilt nicht für die Prosumenten).
  • Der Transporttarif gilt für die Deckung der Transportkosten von Hochspannungsstrom von Elia. Der Transporttarif für Erdgas (Hochdrucktransport vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Fluxys) ist im Energiepreis enthalten.

Sie können die vor und nach 2019 geltenden Tarife auf der Website der CWaPE einsehen.

Tarif simulation durchführen

Was ist in den Netzkosten enthalten ?

Die Strom-und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle « Netzkosten » oder « Transport- und Verteilertarife ». Mehrere Aspekte sind darin enthalten:

  • die Kosten des Übertragungsnetzes;
  • die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
  • die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
  • die Steuern und übrigen Abgaben;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz « GWV »): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
  • die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
  • der Betrieb des Verteilernetzes;
  • die Einkommenssteuer;
  • die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.