Die Tarife bei einem Zähler mit manueller Ablesung - betriebe und unternehmen

Die Tarife bei einem Zähler mit manueller Ablesung

Sie profitieren von der monatlichen Zählerablesung?

Der Zähler mit manueller Ablesung oder MMR (monthly meter reading) ist den gewerblichen Abnehmern vorbehalten (Leistung ≥ 56 kVA und < 100 kVA). Ein solcher Zähler wird jeden Monat von ORES abgelesen. Sie zahlen dann genau für den jeweiligen Monatsverbrauch. So werden Anzahlungs- und Berichtigungsrechnungen vermieden.


Ihre Energierechnungen

Jeden Monat schickt Ihnen Ihr Energieversorger eine Stromrechnung zu, die auf Ihrem Energieverbrauch basiert. 

Der entsprechende Rechnungsbetrag enthält:

  • die verbrauchte Energie: Ihr Preis hängt vom ausgewählten Energieversorger ab;
  • die Transport- und Verteilertarife: Sie werden von der CWaPE, der wallonischen Energiekommission, festgelegt;
  • die verschiedenen Gebühren: Sie werden von den regionalen und föderalen Behörden auferlegt.

Die Berechnungsmethode des Teils „Verteilung und Transport“ besser verstehen

Die Transport- und Verteilertarife umfassen insbesondere die Bereitstellung einer elektrischen Leistung durch das Netz, die für die Deckung Ihres Strombedarfs ausreicht. Die Berechnung dieser Kosten hängt von einem festen und einem variablen Anteil ab. Bei Letzterem berücksichtigt man einen Proportionalfaktor für den Verbrauch und einen Kapazitätsfaktor für die Leistung.

Bis zum 28.02.2019 entsprach der Kapazitätsfaktor des Teils „Verteilung und Transport“ Ihrer Stromrechnung der maximalen Spitzenleistung, die im Laufe der letzten 12 Monate erzielt wurde, multipliziert mit dem Spitzenverbrauchstarif.

Ein hoher Spitzenwert im Laufe des Jahres wurde also auf den Teil „Verteilung und Transport“ Ihrer Rechnungen der 12 Folgemonate abgewälzt.

Seit 1. März 2019 hat die wallonische Energiekommission CWaPE eine neue Berechnungsmethode eingeführt.

Ab diesem Datum dienen als Grundlage für die Berechnung des Kapazitätsfaktors:

  1. Der historische Spitzenwert: Die maximale Spitzenleistung, die im Laufe der 11 Monate vor dem von der Rechnung betroffenen Monat erreicht wird, wird künftig mit dem historischen Spitzenverbrauchstarif multipliziert. Dieser Tarif entspricht 75 % des gesamten Kapazitätsfaktors.
  2. Der monatliche Spitzenwert: Die maximale Spitzenleistung, die im Laufe des von der Rechnung betroffenen Monats erreicht wird, wird künftig mit dem monatlichen Spitzenverbrauchstarif multipliziert. Dieser Tarif entspricht 25 % des Kapazitätsfaktors.

Hier einige Beispiele

Beispiele für die Berechnungsmethode vor dem 1. März 2019 (Der historische Spitzenverbrauchstarif von 40 €/kW dient lediglich zur Orientierung.) 

 

Die Rechnung vom Januar = (124 kW X 40) = 4960 €,
wobei 124 kW der historische Spitzenwert ist, der im Laufe der 12 Monate des Bezugszeitraums (einschließlich Januar) erreicht wurde.

Beispiele für die neue Berechnungsmethode ab 1. März 2019 (Der historische Spitzenverbrauchstarif von 30 €/kW und der monatliche Spitzenverbrauchstarif von 10 €/kW dienen lediglich zur Orientierung.)

Die Rechnung vom März = (124 kW X 30) + (99kW X 10) = 4710 €,
wobei 124 kW der historische Spitzenwert ist, der im Laufe der 11 Monate vor März erreicht wurde,
und 99 kW der monatliche Spitzenwert, der im März erreicht wurde.

Die Rechnung vom Februar = (124 kW X 40) = 4960 €,
wobei 118 kW der historische Spitzenwert ist, der im Laufe der 12 Monate des Bezugszeitraums (einschließlich Februar) erreicht wurde, da der maximale historische Spitzenwert berücksichtigt wird (d. h. derjenige, der im April erreicht wurde), und zwar auch dann, wenn die späteren Spitzenwerte gesunken sind. 

Die Rechnung vom April = (118 kW X 30) + (112 X 10) = 4660 €,
wobei 118 kW der historische Spitzenwert ist, der im Laufe der 11 Monate vor April erreicht wurde,
und 112 kW der monatliche Spitzenwert, der im April erreicht wurde.


Ausrechnung des maximalen Spitzenwertes

Dank Ihres Zählers mit manueller Ablesung (oder MMR) profitieren Sie von einer monatlichen Verbrauchsaufzeichnung. Anhand dieser Aufzeichnung kann der maximale Spitzenwert ermittelt werden; dabei handelt es sich um die Durchschnittleistung, die im Laufe des Monats am Netz abgenommen wurde.