Netzentlastungsplan - Betriebe & Unternehmen

une camionnette ORES au milieu de la neige

NETZENTLASTUNGSPLAN

Stromengpass, Netzentlastung … Vorgeschichte

Während des Winters 2014-2015 hätte der Ausfall der Atomkraftwerke Tihange 2, Doel 3 und Doel 4 zu Problemen mit der Stromversorgung und Stromengpässen führen können. Im Bedarfsfall konnten die Wirtschafts- und Energieminister die Entlastung eines Teils des Stromnetzes beschließen, um dessen allgemeinen Zusammenbruch zu vermeiden. Dank eines milden Winters, dem Wiederhochfahren von Doel 4 im Dezember sowie der Verschiebung von Instandsetzungsarbeiten in anderen Atomkraftwerken konnte die Aktivierung des Netzentlastungsplans umgangen werden.

Seit 2015 wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Stromversorgung des Landes bestmöglich zu gewährleisten: So wurden insbesondere die Kapazität für Importe aus den Nachbarländern optimiert und die Verwaltung der Energieflüsse zwischen den Ländern effizienter gestaltet. Außerdem wurden die Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 im November 2015 wieder hochgefahren. Das Risiko eines Stromengpasses und folglich einer Netzentlastung war somit gesunken. Im September 2018 wird nun angesichts der - effektiven oder geplanten - Nichtverfügbarkeit mehrerer belgischer Atomkraftwerke wieder das Risiko eines Stromengpasses erwähnt.


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EIN NEUER NETZENTLASTUNGSPLAN

Sollte ein Stromengpass auftreten, müsste man natürlich vorbereitet sein, um diesen bewältigen zu können. Ein nationaler Netzentlastungsplan wurde im Rahmen eines globaleren Krisenbewältigungsplans erstellt. Auf diesen soll nur in letzter Instanz zurückgegriffen werden, falls alle anderen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Netz versagen.

Dieser Aktionsplan Stromverknappung wurde von den föderalen Behörden und Elia unter Mitwirkung der Verteilernetzbetreiber ausgearbeitet.

Das nationale Betriebsgebiet ist in 5 Stromversorgungsgebiete (NW, NO, Zentrum, SW und SO) eingeteilt. Diese sind wiederum in 8 Entlastungsabschnitte (nummeriert von 1 bis 8) unterteilt. Im Falle eines Stromengpasses sollen diese Abschnitte hintereinander entlastet werden, um das Blackout zu vermeiden. Eine Netzentlastung (vorübergehende Unterbrechung der Stromversorgung) würde gegebenenfalls während der Spitzenverbrauchszeiten erfolgen, also mehrheitlich zwischen 17:00 und 20:00 Uhr. Beim heutigen Stand der Dinge deutet alles darauf hin, dass vorbehaltlich eventueller Änderungen folgende Reihenfolge eingehalten wird: zuerst Abschnitt 8 und anschließend die Abschnitte 7, 6, 5, 4, 3 und 2.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Informationshotline des FÖD Wirtschaft und Energie unter der Rufnummer 0800/120.33.

SIEHE FAQ

ACHTUNG!

  • Die Listen mit den Straßen im Netzentlastungsplan enthalten nicht erschöpfende, lediglich als Hinweise dienende Informationen, die dem tatsächlichen Zustand der Verteilernetzinfrastruktur (Nieder- und Mittelspannung) zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechen. Die Netzinfrastruktur und ihr Zustand können sich infolge von vorgesehenen oder unvorgesehenen Betriebsarbeiten im Rahmen der Wartung, des Ausbaus oder der Außerbetriebsetzung des Netzes oder infolge äußerer Umstände jederzeit ändern. Dies bedeutet, dass ein Netznutzer nicht immer durch dieselbe Station versorgt wird. Darüber hinaus werden alle Anschlüsse einer Straße nicht unbedingt durch dieselbe Verteilerstation versorgt. Deshalb bieten die erteilten Informationen keine feste Garantie bezüglich der Nieder- oder Mittelspannungsanschlüsse, die im Netzentlastungsplan oder in einem Abschnitt dieses Plans vermerkt sind oder nicht. Die Netzbetreiber lehnen daher jegliche Haftung ab, die sich aus dieser Liste ergeben könnte, und zwar nicht nur aus einer Fehlinterpretation der lediglich als Hinweis dienenden Informationen, sondern auch aus eventuellen Ungenauigkeiten, Abweichungen oder Fehlern in der Liste oder aus Änderungen, die im Vergleich zu dieser Liste vor Ort vorgenommen werden. Der neue Netzentlastungsplan ist im Falle eines Stromengpasses ab dem 1. November 2015 gültig.