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konjunkturbedingt geschützter Kunde - Privat und gewerbekunden DER STATUS DES KONJUNKTURBEDINGT GESCHÜTZTEN KUNDEN IN 3 FRAGEN Die Wallonische Regierung hat für Privatkunden den Status eines konjunkturbedingt geschützten Kunden beschlossen. Dieser hat über einen Zeitraum von einem Jahr Anspruch auf einen reduzierten Sozialtarif. 1. Wer hat Anspruch auf den Status eines konjunkturbedingt geschützten Kunden? ICH PRÜFE, OB ICH ANSPRUCH AUF DIESEN STATUS HABE Um Anspruch auf den Status eines konjunkturbedingt geschützten Kunden zu haben, müssen Sie (oder ein Mitglied Ihres Haushalts) einer der beiden folgenden Kategorien angehören: Kategorie 1: : Sie verfügen über eine Bescheinigung Ihres ÖSHZ oder eines anerkannten Sozialdienstes, wonach Sie Ihre Energierechnungen nur schwer begleichen können. Kategorie 2 : Ihr Energieversorger hat Sie als zahlungssäumig erklärt und Sie erfüllen eine der nachfolgenden Bedingungen: Sie sind entschädigter Vollarbeitsloser. Sie haben Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe (frz. BIM). Sie haben Arbeitslosengeld von der Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld, eine Überbrückungsbeihilfe oder Arbeitslosengeld im Rahmen einer zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 1. September 2022 erhalten, da Ihr Einkommen durch die Energiepreiskrise erheblich beeinträchtigt ist. Sie verfügen über eine Schadensbescheinigung Ihrer Versicherung infolge des Hochwassers von Juli 2021 oder über eine Empfangsbestätigung des Katastrophendienstes infolge des Hochwassers von Juli 2021. Für Personen, deren berufliches Einkommen durch die COVID-Krise bedeutend beeinträchtigt wurde, wurde der Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden nicht über den 31. August 2022 hinaus verlängert. 2. Was muss ich tun, um meinen Anspruch auf den Status eines konjunkturbedingt geschützten Kunden und den Sozialtarif geltend zu machen? Laden Sie dieses Formular runter und füllen Sie es aus. Prüfen Sie, ob Sie im Besitz folgender Unterlagen sind: einer Bescheinigung des ÖSHZ oder eines Sozialdienstes, wonach Sie Ihre Energierechnungen nur schwer begleichen können; oder des Mahnschreibens Ihres Energieversorgers betreffend die Anbringung eines Vorauszahlungs-/Budgetzählers UND einer der nachfolgenden Bescheinigungen: Bescheinigung über entschädigte Vollarbeitslosigkeit, Bescheinigung über den Anspruch auf erhöhte Beihilfe (frz. BIM), eine nach dem 1. September 2022 ausgestellte Bescheinigung über Überbrückungsbeihilfen oder zeitweilige Arbeitslosigkeit, in der bestätigt wird, dass Ihr Einkommen durch die Energiepreiskrise erheblich beeinträchtigt ist; eine Schadensbescheinigung Ihrer Versicherung infolge des Hochwassers von Juli 2021 oder eine Empfangsbestätigung des regionalen Katastrophendienstes Ihres Beihilfeantrags infolge der Hochwassers. Schicken Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem bzw. den unter Punkt 2 genannten Dokumenten per E-Mail an prc.clients@ores.be oder per Post an ORES – BP 10014 - 6041 Gosselies. 3. Bis wann besteht der Anspruch auf den Status eines konjunkturbedingt geschützten Kunden? Der Status eines konjunkturbedingt geschützten Kunden kann bis zum 31. August 2023 im Rahmen der verfügbaren Budgets, die von der Wallonischen Region gewährt wurden, beantragt werden. ORES wird dann Ihr sozialer Energieversorger. Dieser Status gibt Anrecht auf den Sozialtarif während einem Jahr. Nach diesem Zeitraum übernimmt Ihr ehemaliger Energieversorger wieder Ihren Energievertrag. Weitere Infos finden Sie hier: HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AUF DER WEBSITE DES ÖDW ENERGIE