DIE LOKALEN KOMMISSIONEN FÜR ENERGIE - particuliers

ORES UND DIE ÖSHZ ARBEITEN ZUSAMMEN, UM SIE ZU UNTERSTÜTZEN

Die lokalen Kommissionen für Energie

ORES arbeitet mit den ÖSHZ zusammen, um die Kunden bei Schwierigkeiten im Energiebereich zu unterstützen. Wenn die geschützten Kunden sich in Schwierigkeiten befinden, kann ORES oder der Kunde ein Treffen der Lokalen Kommission für Energie (LKE) beantragen. Diese prüft dann die Lage und trifft Entscheidungen im bestmöglichen Interesse aller Parteien.

Wer ist auf einem Treffen der LKE anwesend?

Die LKE setzen sich aus einem Vertreter, der vom Sozialhilferat der Gemeinde benannt wird, einem Vertreter des ÖSHZ sowie einem Vertreter von ORES zusammen.

In welchen Fällen kann man sich an die LKE wenden?

Die LKE können in folgenden drei Fällen eingreifen:


Winternotversorgung mit Gas

  • Falls Sie ein geschützter Kunde sind, der über einen aktiven Gas-Vorauszahlungszähler verfügt, und Sie in der Winterzeit nicht in der Lage sind, Ihre Gasversorgung vorauszuzahlen, können Sie bei ORES eine Beihilfe beantragen, und zwar anhand des Formulars, das Ihnen jedes Jahr am 15. Oktober zugeschickt wird. Diese Beihilfe kann NUR während der Winterzeit gewährt werden, die vom 01.11. bis einschließlich 15.03. dauert. Falls Sie das entsprechende Formular nicht mehr besitzen, laden Sie es hier runter und schicken Sie es uns ausgefüllt an folgende Anschrift zurück: Postfach 10014 - 6041 GOSSELIES.
  • Falls Sie als geschützter Kunde vom sozialen Energieversorger beliefert werden und über einen aktiven Gas-Vorauszahlungszähler verfügen, wird Ihnen die Beihilfe vorübergehend gewährt, bis dass die LKE eine endgültige Entscheidung trifft.
  • Falls die LKE Ihnen die Beihilfe gewährt, können Sie anschließend die Wiederaufladung Ihres Zählers zu einem Preis vornehmen, der 70 % billiger als der geltende Sozialtarif ist.
  • Falls die LKE Ihnen die Beihilfe verweigert, müssen Sie anschließend die Verbrauchskosten rückerstatten, die während der vorübergehenden Gewährungsperiode angefallen sind, und weiterhin für die Wiederaufladung Ihres Zählers sorgen.

Verlust des Sozialschutzes

Falls Sie Ihren Status als geschützter Kunde verlieren, können Sie nicht mehr von ORES mit Energie versorgt werden und müssen folglich einen Vertrag mit einem kommerziellen Energieversorger abschließen.

Aus welchen Gründen können Sie Ihren Status als geschützten Kunden verlieren?

  • Sie haben Anspruch auf regionalen Schutz und liefern keine neue Schutzbescheinigung. (Sie müssen ORES jedes Jahr eine neue Bescheinigung aushändigen).
  • Sie haben Anspruch auf föderalen Schutz und sind nicht mehr in der Datenbank des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft eingetragen. In diesem Fall beliefert ORES Sie als sozialer Energieversorger weiterhin mit Energie, bis dass Sie einen Vertrag mit einem kommerziellen Energieversorger abschließen oder eine neue Schutzbescheinigung vorlegen. In der Zwischenzeit müssen Sie Ihren Energieverbrauch zum höchsten Marktpreis zahlen.


Wenn ein Kunde Gefahr läuft, seinen Status als geschützter Kunde sowie die damit verbundenen Vorteile zu verlieren, tritt die LKE zusammen, um eine angemessene Vorgehensweise festzulegen.

Sie kann folgende Entscheidungen treffen:

  • Aufrechterhaltung der Energieversorgung unter der Bedingung, dass der Kunde, sein Beauftragter oder das ÖSHZ inzwischen den Beweis der Verlängerung des Status als geschützter Kunde vorgelegt hat;
  • Bestätigung, dass der Kunde nicht mehr Anspruch auf den Status als geschützter Kunde hat, und eventuelle Gewährung einer Frist für den Abschluss eines Vertrags mit einem kommerziellen Energieversorger;
  • Unterbrechung der Energieversorgung am Wohnsitz des Kunden, falls dieser nicht das Nötige zur Normalisierung seiner Situation unternommen hat.

Wiederholter Zahlungsverzug

Falls Sie mit einem Strom-Vorauszahlungszähler ausgestattet sind (der vor dem 01.04.2019 angebracht wurde) und Sie keine ausreichenden Wiederaufladungen vorgenommen haben, kann das ÖSHZ einen Antrag einreichen, damit Sie als Verbraucher mit Leistungsbegrenzer gelten. Falls diese Situation mehr als 3 Monate dauert und Sie die Ihnen zugeschickte Rechnung nicht begleichen, tritt eine LKE zusammen:

  • um zu entscheiden, ob Ihnen die Möglichkeit eines Energieverbrauchs mit Leistungsbegrenzer weiterhin geboten werden soll oder nicht;
  • um eine Lösung für die Zahlung des verbrauchten Stroms zu finden.

Die LKE wird dann Ihre soziale und finanzielle Lage prüfen, um eine Lösung für Ihre Zahlungsschwierigkeiten zu finden. Auf dieser Grundlage kann sie folgende Entscheidungen treffen:

  • Gewährung eines Zahlungsplans
  • Aufhebung der Möglichkeit eines Energieverbrauchs mit Leistungsbegrenzer. Die Deaktivierung des Leistungsbegrenzers erfolgt außerhalb der Winterzeit (1. November 15. März).
  • Übernahme eines Teils des Schuldenbetrags vonseiten des wallonischen Energiefonds (mit zwingender Budgetkontrolle)

WICHTIG : Denken Sie daran, jedes Jahr Ihre Bescheinigung einzureichen oder unverzüglich einen kommerziellen Energieversorger zu finden, sobald Sie das Schreiben von ORES erhalten, wonach Ihr Status als geschützter Kunde verlängert werden muss bzw. abgelaufen ist.