ERLÄUTERUNG MEINER RECHNUNG ALS KUNDE DES VORÜBERGEHENDEN ENERGIEVERSORGERS
Als Kunde des vorübergehenden Energieversorgers unterliegen Sie dem Höchsttarif. Dabei handelt es sich um einen ungünstigeren Tarif als den der kommerziellen Energieversorger.
In bestimmten Situationen, die von der regionalen Gesetzgebung vorgesehen sind, versorgt ORES vorübergehend ungeschützte Kunden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es uns nicht gelingt, innerhalb der auferlegten Frist von 40 Tagen einen Budgetzähler bei einem ungeschützten Kunden zu montieren. Unmittelbar nach Montage des Zählers ist der Kunde vertraglich wieder an seinen kommerziellen Energieversorger gebunden. Der gesamte Energieverbrauch während dieses Zeitraums wird zum Höchsttarif angerechnet, der von der KREG genehmigt wurde.
Was umfasst meine Rechnung?
Als Kunde des vorübergehenden Energieversorgers unterliegen Sie dem Höchsttarif. Dieser Tarif wird auch "splitted price" genannt, da er dem Energiepreis entspricht, dem noch die Transport- und Verteilerkosten, die Steuern und Abgaben sowie sonstige Mehrbelastungen hinzugerechnet werden.
Genauso wie ein herkömmlicher Energieversorger schickt ORES Ihnen während dieses Zeitraums Zwischenrechnungen zu, solange Sie vom vorübergehenden Versorger mit Energie beliefert werden und Ihre Situation nicht geregelt ist (wenn beispielsweise der Budgetzähler noch nicht montiert werden konnte oder die Versorgungsunterbrechung noch nicht stattgefunden hat).
Diese Situation sollten Sie aufgrund des erhöhten Tarifs möglichst vermeiden. Wir raten Ihnen gegebenenfalls an, Ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung zu bringen. (Sämtliche Informationen dazu finden Sie in den Schreiben, die Ihnen vorab zugeschickt wurden.)
Zwischenrechnungen
Die Zwischenrechnungen sind monatliche Anzahlungsrechnungen. Sie basieren auf einer Schätzung Ihres Energieverbrauchs (abhängig von Ihren vergangenen Verbrauchswerten oder aufgrund eines durchschnittlichen Verbrauchsprofils).
Abschlussrechnung
Die Abschlussrechnung berücksichtigt die bereits ausgestellten (jedoch nicht unbedingt beglichenen) Anzahlungsrechnungen.
Sie erhalten eine Abschlussrechnung, sobald Sie Ihre Situation in Ordnung gebracht haben (Montage des Budgetzählers, Versorgungsunterbrechung, Unterzeichnung eines Vertrags mit einem kommerziellen Energieversorger).