Beihilfen und Prämien

BEIHILFEN FÜR DIE BEGLEICHUNG IHRER ENERGIERECHNUNGEN

Zur Begleichung bzw. Senkung Ihrer Energierechnungen wurden mehrere Beihilfen eingeführt. Unter der gebührenfreien Rufnummer 1718. antworten wir gerne auf alle Ihre Fragen.

Hier ein zusammenfassender Überblick über die angebotenen Beihilfen:

  1. Automatische Beihilfen für sämtliche Haushalte:
  2. Gezielte Beihilfen, die bestimmten Gewährungsbedingungen unterliegen:

Sie können auch mehr über die Angaben auf Ihrer Energierechnung erfahren.

Beihilfen für sämtliche Haushalte

SENKUNG DER MWST.

Bis einschließlich 31. März 2023 wird eine vorübergehende Senkung der MwSt. von 21 auf 6 % auf alle Energieverträge (Strom und Erdgas) der Haushaltskunden angewandt.

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HEIZPRÄMIE

Die Föderalregierung hat allen Haushaltsabnehmern unabhängig von ihrem Heizsystem eine Prämie von 100 € gewährt. Dieser Betrag wurde automatisch von Ihren Rechnungen abgezogen.

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GRUNDPAUSCHALE

Die Regierung wird eine Beihilfe von 122 € für Strom und 270 € für Erdgas gewähren. Diese beiden Beträge werden von den Anzahlungsrechnungen vom Dezember 2022 abgezogen.

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Gezielte bedingte Beihilfen

DER STATUS DES GESCHÜTZTEN KUNDEN

Zweck des Status des sogenannten geschützten Kunden ist es, jene Personen zu unterstützen, die Ihre Strom- und/oder Erdgasrechnungen nur schwer begleichen können. Diesen Status gibt es:

  1. auf regionaler
  2. und föderaler Ebene.
BEDINGUNGEN

DER STATUS DES KONJUNKTURBEDINGT GESCHÜTZTEN KUNDEN

Die Wallonische Regierung hat den Status des konjunkturbedingt geschützten Kunden geschaffen, aufgrund dessen der Energieverbraucher während eines Jahres Anspruch auf einen reduzierten, sogenannten Sozialtarif hat.

Dieser Status kann bis einschließlich 31. August 2023 beantragt werden. ORES wird also dann Ihr sozialer Energieversorger.

GEWÄHRUNGSBEDINGUNGEN

DER SOZIALTARIF

Der Sozialtarif, der günstigste Tarif auf dem Markt, wird dank der beiden folgenden Schutzmaßnahmen gewährt:

  1. mit dem Status des regionalen konjunkturbedingt geschützten Kunden,
  2. für Kunden mit dem Status, der Anspruch auf erhöhte Beihilfe gibt (frz. BIM).
GEWÄHRUNGSBEDINGUNGEN

DIE VORAUSZAHLUNGSFUNKTION

Wenn die Vorauszahlungsfunktion Ihres Smart Meters (früher intelligenter Zähler genannt) aktiviert ist, zahlen Sie Strom- und/oder Erdgas vor ihrem Verbrauch. Durch die Vorauszahlung Ihrer Energie haben Sie Ihren Verbrauch besser im Griff und Sie vermeiden böse Überraschungen beim Erhalt Ihrer Abschlussrechnung. 

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DIE WINTERNOTVERSORGUNG MIT GAS

Falls Sie vom sozialen Energieversorger beliefert werden und über einen Gaszähler mit Vorauszahlungsfunktion verfügen, können Sie die „Winternotversorgung“ in Anspruch nehmen, sofern Sie während dieser Winterzeit aufgrund Ihrer bescheidenen Mittel nicht für Ihren Heizungsbedarf aufkommen können.

GEWÄHRUNGSBEDINGUNGEN

DIE LOKALE KOMMISSION FÜR ENERGIE

ORES arbeitet mit den ÖSHZ zusammen, um den Kunden, die Ihre Energierechnungen nur schwer begleichen können, zu helfen. Wenn ein geschützter Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat, kann ORES oder der Kunde die Einrichtung einer Lokale Kommission für Energie (LKE) beantragen. Diese beurteilt dann die Situation und trifft Entscheidungen im bestmöglichen Interesse aller Beteiligten.

GEWÄHRUNGSBEDINGUNGEN

Sie brauchen Hilfe bei der Begleichung Ihrer Energierechnung?

Hier zwei Ratschläge:

  1. Beantragen Sie einen Zahlungsplan bei Ihrem Energieversorger!
  2. Erkundigen Sie sich bei der Energieberatungsstelle oder Ihrem ÖSHZ über die Beihilfen, auf die Sie Anspruch haben!

SO VERSTEHEN SIE IHRE ENERGIERECHNUNG LEICHTER

ORES setzt alles daran, um die Kosten der Energieverteilung unter das Inflationsniveau zu halten.

DETAILLIERTE ERLÄUTERUNG DER ANGABEN AUF IHRER ENERGIERECHNUNG